…1, 1. Satz BAO (Bundesabgabenordnung), haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten…
…vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die…
…1998 bis 2005 zu erlassen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. August 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unzulässig zurück und führte zur Begründung aus, nach ständiger Rechtsprechung hätten Abgabepflichtige keinen Anspruch auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen. Bei der Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs…
…indem die Rechtskraft eines Steuerbescheides nur unter ganz bestimmten Umständen durchbrochen werden kann. Im ggstdl Fall normiert hierzu § 303 Abs 4 BAO: "Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig…
…dass durch diese Meldung die Abgabenbehörde über die Höhe der Nebeneinkünfte Kenntnis habe und von Amts wegen die Veranlagung zur Einkommensteuer zusammen mit den nicht selbständigen Einkünften laut Lohnzettel vom Arbeitgeber erfolgen werde. Anlässlich der Aufforderung seitens der Abgabenbehörde zur Einreichung der Abgabenerklärungen sei dem…
…2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen. … § 299 BAO Abs. 1: Die Abgabenbehörde kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung…
…Anwendung des Absatzes 1 zugrunde gelegt." Artikel78 des ZK bestimmt: "(1) Die Zollbehörden können nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vornehmen. (2) Die Zollbehörden können nach der Überlassung der Waren die Geschäftsunterlagen und anderes…
…abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln haben, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann - ungeachtet eines Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung - von einer Maßnahme gemäß …
…anzuwenden. Art. 140 B-VG lautet: Artikel 140. (1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Verfassungswidrigkeit 1. von Gesetzen a) auf Antrag eines Gerichtes; b) von Amts wegen, wenn er das Gesetz in einer bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte; c) auf Antrag einer Person, die unmittelbar…
…293b BAO) könne die Abgabenbehörde von Amts wegen einen Bescheid insoweit berücksichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Der erste Einkommensteuerbescheid 2002 vom 1.07.2003, in welchem als Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern 2.530,00 €…
…im Sinne des § 114 BAO eine Bescheidberichtigung vorzunehmen. Die Möglichkeit zur Bescheidberichtigung nach § 293b (auf Antrag der Partei oder von Amts wegen) wurde durch das Abgabenänderungsgesetz 1989, BGBl. Nr.: 660/1989, - unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten der EDV-unterstützten (Sofort)Veranlagungstätigkeit - geschaffen, um dem Prinzip…
…(1) Die Abgabenbehörden haben die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben…
…Vorschriften nach den §§ 114 und 115 FinStrG über das Untersuchungsverfahren ist die Finanzstrafbehörde verpflichtet, den wahren Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und dem Beschuldigten sowie den Nebenbeteiligten Gelegenheit zu geben, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat…
…299 BAO korrigiert. § 299 BAO in der ab 20.12.2003 geltenden Fassung des BGBl I 2003/124 lautet: (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides…
…Der Eintritt der Verjährung ist aber im Abgabenverfahren von vorneherein von Amts wegen zu beachten. Entgegen der diesbezüglichen Argumentation, spätestens bei Rechtskraft des Abgabenbescheides durch die Groß-BP - gemeint der zufolge der im Jahr 1999 von der GroßBP durchgeführten Prüfung erlassene ertragsteuerliche Bescheid - hätte der…
…dass gemäß § 50 BAO die Abgabenbehörde ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen und - wenn Anbringen einlangen, zu deren Behandlung sie nach ihrer Ansicht nicht zuständig ist - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter…
…Ich erachte mich durch das bisherige Verfahren bereits in meinem subjektiven Recht auf Parteiengehör und die Durchführung der Erhebung der für die zur Beurteilung der Rechtsfrage erforderlichen Beweise von Amtswegen verletzt. Mein Hinweis auf fehlende und unrichtige Feststellungen des Finanzamts verdeutlicht die Aufgabe der Abgabenbehörde…
…so wie bisher konsequent immer behauptet- das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf. Mein Akt wurde an das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs ohne irgendeinen Bescheid im Sinne der Bestimmungen des AVOG delegiert und ist dies rechtswidrig. Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 50 Abs…
…Abs. 1 ZK Die Zollbehörden können nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vornehmen." Bei eigenständiger Würdigung der abgabenrechtlichen Berechnungen durch den Finanzstrafsenat können die Abgabenbeträge als Verkürzungsbeträge unbedenklich für das Finanzstrafverfahren herangezogen werden, wobei…
…ab Vorliegen und Zustellung einer inhaltlich richtigen Auflistung der Konten eine angemessene Frist von zumindest weiteren 6 Wochen zwecks Kontrolle und Stellungnahme gemäß § 143 BAO zu setzen, 5) jedenfalls von Amts wegen den Sachverhalt aufgrund der evident falschen Daten auf das Vorliegen von Tatbeständen gemäß …