…wurde erst am 22. April 2000 übernommen, eine frühere Beantwortung war daher nicht möglich. Herr Michael K verfügt über eine Postvollmacht. Die Beantwortung wurde von Herrn Michael K vorgenommen, da dieser in der fraglichen Zeit Geschäftsführer war und die Sachverhalte kennt. Herr Michael K wird…
II. Im Anlassfall erging am 14. November 2000 auf Grund der Berufung der Drittschuldnerin gegen den Pfändungsbescheid vom 15. März 2000 eine das Berufungsbegehren "meritorisch" erledigende abweisende Berufungsvorentscheidung. Diese wurde vorerst zu eigenen Handen an die Bw. per Adresse in R Nr. 53 abgefertigt. Nach…
…des § 17 Abs 3 ZustG wurde dem Bf zur Kenntnis gebracht. Auf die Postvollmacht der Mutter ging die belBeh nicht ein. In seiner gegen den Zurückweisungsbescheid mit E-Mail vom 29.07.2014 erhobenen Bescheidbeschwerde macht der Bf einen Zustellmangel geltend, da nicht er, sondern…
…am 18.2.2008 nicht zugestellt worden, weil es von einer in persönlichen Angelegenheiten offensichtlich nicht postbevollmächtigen Person übernommen wurde. Damit ist das Zustelldatum eindeutig erst die Übernhahme des Schriftstückes vom Beschuldigten selber. Aus diesen Gründen ersuchen wir im Rahmen der Beschwerde den Bescheid aufzuheben…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Ablehnung der Bw als geschäftsmäßiger Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass Frau M.W. nach ihrer Zeugenaussage keine Postvollmacht für Rsa Briefe gehabt habe und der Postbote ausgesagt habe, Rsa Briefe stets dem Empfänger persönlich zu übergeben oder auf dem Postamt zu hinterlegen. Der Bf. habe behauptet keinerlei Kenntnis von…
…worden sei, weshalb diesbezüglich um Nachsicht ersucht werde. Die Bf habe zunächst keine Postvollmacht an die steuerliche Vertreterin erteilt gehabt -dies sei mittlerweile nachgeholt - jedoch habe die Mandantin sich Finanzonline-Zugangsdaten besorgt (nicht zuletzt um auch via USP die fragliche WIEREG-Meldung durchzuführen). Die Ersteinstellung…
…legte der Bf. eine Zustell-, Abhol- und Postvollmacht der I. (Herr J.W.) vom 20.9.2013 vor. Mit Bescheid vom 28.5.2014 wurde vom Finanzamt einen Bescheid über die Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe ab Jänner 2012 und führte begründend aus, dass ein…
…von der Bw steuerlich betreut zu werden. Die Namen der Firmen seien in der entsprechenden Spalte kenntlich gemacht. Neben diesen 6 hätten noch mehrere Kunden der Bw eine Postvollmacht eingeräumt, ohne dass damit eine steuerliche Vertretung verbunden sei. Diese Kunden seien auf der beigeschlossenen Liste…
…hätten die gleichen Rechte und Pflichten gehabt und wären auch jeweils mit den gleichen Vollmachten ausgestattet gewesen. Beide hätten sie die Zeichnungsberechtigung am Girokonto sowie nur die Postvollmacht für Notfälle gehabt. Für das operative Tagesgeschäft hätten sie jeweils ihren Speditionsleiter mit entsprechender Speditionserfahrung gehabt bzw…
…vom 15. Oktober 2002, welche nach Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages mit Schreiben vom 25. November 2002 ergänzt wurde und in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Bf. sei über den Prüfungszeitraum steuerlich mit Postvollmacht, wie bekannt sei, von Frau Dr. Silvia Gredenberg, 1130 Wien…
…gegeben, zu welchen sie die Zusteller erreichen könne, damit diese ihr bestätigen können, dass sie oftmals jeden Tag eingeschriebene Briefsendungen sowie RSA- und RSB SMBriefe aufgrund der ihnen erteilten Postvollmacht der BF übernommen hätten. Die Vorhaltung, dass an die "R" keine RSA ergangen seien, habe…
…Wesentlichen vorgebracht wurde, dass die Strafverfügung aufgrund von Sonderfahrten erst am 17.6.2002 von der Post abgeholt werden konnte. Eine Postvollmacht für die Ehefrau sei nicht ausgestellt worden. In einem Telefonat sei vom Finanzamt die Einspruchsfrist von 1 Monat genannt worden, was irrtümlich als…
…3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Das Vorliegen einer Postvollmacht ist keine Voraussetzung, um eine Arbeitnehmerin als Ersatzempfängerin zu qualifizieren (VwGH 29.10.2015…
…Bf. habe aber keinen Zugang zu FinanzOnline, da er seinen Code schon seit Jahren nicht genützt habe. Er habe seinem steuerlichen Vertreter ***X*** eine Postvollmacht gegeben. Dieser erhalte alle seine Poststücke entweder mit der Post oder über seinen eigenen FinanzOnline-Zugang. Weder der Bf. noch…
…dafür vorgelegt haben, welche geeignet wären, eine durchgehende Ortsabwesenheit in dem genannten Zeitraum glaubhaft zu machen. Das eine Postvollmacht errichtet war, vermag daran nichts zu ändern. Eine Abwesenheit von der Abgabestelle wurde gegenständlich nicht glaubhaft gemacht. Bei der Einspruchsfrist des § 49 Abs. 1 VStG handelt…
…242; Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11, Rz 203/1), Zustellmängel iSd § 7 ZustG liegen beispielsweise vor bei Aushändigung eines Schriftstückes an eine Person, obwohl sie tatsächlich keine Postvollmacht für RSa-Briefe hatte (VwGH 28.3.1990, 89/03/0275, ZfVB 1991/2/752). Vgl. Ritz/Koran…
…im Streitfall zu einem Mangel iSd § 7 ZustG (wie beispielsweis die Aushändigung eines Schriftstückes an eine Person, obwohl sie tatsächlich keine Postvollmacht für RSa-Briefe hatte etc.) gekommen sein könnte, bestehen nach der Aktenlage nicht die geringsten Hinweise. Auch das Beschwerdevorbringen enthält dazu keine konkreten…
…in Unkenntnis darüber gewesen sei, sei eine Frage der internen Kommunikation und daher unbeachtlich. Der Abgabenbehörde gegenüber sei weder eine Zustellvollmacht noch eine Postvollmacht bekannt gegeben worden. Daher sei auch nicht die steuerliche Vertretung mit der Angelegenheit zu befassen gewesen. Immerhin habe diese offenbar die…