5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…
…zB.: Spenden an Musikkapellen, bei Ballbesuchen, bei Tombolas) als Werbungskosten abzugsfähig wären. Ebenso abzugsfähig seien Eintrittskarten und Spenden anlässlich eines Balles im Wahlkreis eines Politikers. Laut der vorgelegten Liste handle es ich bei den besuchten Veranstaltungen um solche, die der Bf. in seiner Funktion besucht…
…erhalten. Ich habe dieses Einkommen für meine Tätigkeit wieder zur Gänze aufgewendet bzw. gespendet. Gemäß der Lohnsteuerrichtlinien L 383a bis 383i sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Politikertätigkeit stehen, als Werbungskosten bis zur Höhe dieser Einkünfte absetzbar. ..." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs…
…unterhaltsberechtigte Personen, auch wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen. Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die seitens eines Politikers finanzierten Kosten einer gemeinsamen Urlaubsreise mit seinen Wahlkampfhelfern als Incentive bzw. Entlohnung für deren erfolgreiche Tätigkeit und damit als Werbungskosten im Sinne des § 16…
…politischen Funktioär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht man dann, wenn der Politiker die Veranstaltung einberuft, um politische Angelegenheiten den Gemeindebürgern nahe zu bringen. Steht eine derartige Veranstaltung untrennbar in Verbindung mit einer geselligen oder…
…welcher Darstellung der VwGH gefolgt ist, sondern um die Erhaltung der Glaubwürdigkeit, die das größte Kapital eines erfolgreichen Politikers ist- und meines Erachtens dem Firmenwert gleichzusetzen ist. Im Erkenntnis des VwGH wurde das Fehlen einer Gegenleistung des unterstützen Fußballvereines angegeben, wodurch der Aufwand des Jahres…
…Bescheid | 174,48 | | 140,00 | Werbungskosten lt. BVE | 314,48 Der Begründung der Berufungsvorentscheidung ist zu entnehmen: Zahlungen eines Politikers an den örtlichen Fußballverein würden keine Werbungskosten darstellen, auch wenn sie eine positive Aufnahme in der öffentlichen Meinung bewirken würden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Burufungswerbers, vertreten durch Vertreter, vom 3. Jänner 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes W vom 7. Dezember 1995 betreffend Einkommensteuer 1992 und 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und die Bescheide werden abgeändert. Die…
…seien die Aufwendungen von ihm auch ohne zwingende rechtliche Verpflichtung getätigt worden. Eine durch diese Zahlungen ausgelöste Werbewirkung für den Bw. als Politiker sei ebenfalls nicht gegeben, da die Aufwendungen für überparteiliche (zwar im örtlichen Wahlkreis tätige) Bürgerinitiativen (gemeinnützige Vereine) geleistet wurden und daher auch…
…beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und beantragte eine mündliche Verhandlung. Vorlagebericht Im Anschluss daran wurden die Beschwerdeakten dem Bundesfinanzgericht vorgelegt und vom Finanzamt als belangter Behörde im Vorlagebericht angeführt, dass der Beschwerdeführer als Politiker Aufwendungen für Bewirtung etc. geltend macht…
…2006/15/0024). Die Arbeitsstätte ist bei einem Politiker der Sitz der lokalen Organisation oder der gesetzgebenden Körperschaft (zB UFS 28.05.2008, RV/2145-W/07). Im Ergebnis sind von den verzeichneten Kilometern in Höhe von 1.816 für die 47 Fahrten zum Gemeindeamt…
…Unsere Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Spenden, da Spenden im Wahlkreis des Mandatars aufgrund des Politikererlasses (EStRL 383b LStRL) als Werbungskosten absetzbar sind. Weiters bitten wir Sie um eine detaillierte Aufstellung aller nicht anerkannten Werbungskosten, da dies in der bisherigen Bescheidbegründung nicht ersichtlich…
…Bindung von Gerichten an diese Richtlinien besteht daher schon deswegen nicht. Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden die für andere Steuerpflichtige geltenden allgemeinen Grundsätze über Anerkennung bzw. Einschränkung von Werbungskosten für Politiker für ebenso maßgeblich erachtet (VwGH 9.12.2004, 99/14/0253; Renner…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im streitgegenständlichen Jahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter Bezüge als Politiker von der Gemeinde A in Höhe von 174,60 €, die gemäß …
…werden und Ausgaben des Vereins nur bei diesem selber abzugsfähig seien. Der Bw. wurde jedoch wie in den Vorjahren für die nichtselbständige Tätigkeit als geschäftsführende Gemeinderätin das Politikerpauschale als Werbungskosten iHv. € 438,00 zuerkannt. In der form- und fristgerechten Berufung wendete die Bw. ein…
…mögen. II. Sachverhalt Der am xx.xx.xxxx geborene und in ***Bf1-Adr*** wohnhafte Bf. bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der X AG als vollzeitbeschäftigter Angestellter einerseits und als Politiker der ***Partei*** bzw. als Gemeinderatsmitglied (je der Stadt Y) andererseits. Darüber hinaus…
…98/13/0206; VwGH 22.06.2001, 2001/13/0012). Hinsichtlich der Geschenke ist auszuführen, dass auch wenn es für einen Politiker von Vorteil ist, sich bei verschiedenen Personen in Erinnerung zu halten, dennoch eine klare Abgrenzung zur privaten Lebensführung vorzunehmen ist. Aufwendungen bei verschiedensten…
…Interesse. Eine Ausnahme ist die Bewirtung, wenn die Bewirtung im Rahmen politischer Veranstaltungen erfolgt oder zur Informationsbeschaffung, oder es handelt sich um sonstige beruflich veranlasste Einladungen und Bewirtungen außerhalb des Haushaltes des Politikers (Essen in Restaurants oder Gasthäusern, Bewirtung aus Anlass von Weihnachtsfeiern, Bällen, Kinderjausen…
…Eintritte, Fahrtkosten, usw) seien idR vom jeweiligen Politiker zu tragen. Jahr2 hatten die NR Wahl und Landtagswahlen stattgefunden, weshalb vermehrt Veranstaltungen zu Werbezwecken besucht worden seien. Der Bf habe im Jahr Jahr2 intensiv Veranstaltungen zu Werbezwecken besucht, da Jahr2 die TAswahl und Landtagswahlen stattgefunden hätten…
………..den Parlamentsklub und die Räume der Bundesparteileitung. Er hat damals ………………….die Jugendfunktionäre auch zu Speisen und Getränken (87,90 €) eingeladen. ……………………Ein Politiker wie der Bf , der erwartete…