…der die uneingeschränkte Steuerpflicht und Erbringung in Deutschland belege. Des weiteren habe er um die Einleitung eines Verständigungsverfahrens gebeten. In einem Beratungsgespräch habe er geschildert, dass er neben seiner Tätigkeit im Büro in Unternehmenssitz 2014 auch teilweise von zuhause (Elternhaus in Ort_E und Wohnsitz…
In Gesamtbetrachtung der dargelegten Umstände war somit der Abgabepflichtige in Wohnort "zuhause", sodass lediglich dieser Wohnsitz - zum Unterschied zur elterlichen Wohnung in Ort_E - als "ständige Wohnstätte" iSd Artikel 4 Abs. 2 DBA Deutschland zu qualifizieren ist. 5.c) Abschließend wird bemerkt, dass für das…
…Ausbildung des Sohnes aus zweiter Ehe als Tischler bzw. Gas- und Wasserleitungsinstallateur an diesem Ort sein sollte und eine Übersiedlung an den Beschäftigungsort des BW aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sein solle. Was die Betreuungspflicht der beiden Kinder aus dritter Ehe betrifft, so ist dazu…
…sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt. Auch wenn für die Lehrtätigkeit eine Vorbereitungszeit sowie eine Zeit für die Beurteilung vorzulegender schriftlicher Arbeiten der Schüler erforderlich ist, so stellt die Ausübung dieser Tätigkeit - wie immer sie auch vorgenommen wird…
…ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild und nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen und, obgleich der Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete, an dem Ort zu sehen, an dem die ärztliche Untersuchung und Betreuung von Patienten unmittelbar erfolgt. Dieser Ort ist…
…die Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete, an dem Ort zu sehen, an dem die ärztliche Untersuchung und Betreuung von Patienten unmittelbar erfolgt. Dieser Ort ist im Berufungsfall zweifelsfrei außerhalb des Arbeitszimmers gelegen und zwar in den Ordinationsräumlichkeiten der Bw., die immerhin…
…geschäftsführende Tätigkeit somit in Liechtenstein ausgeübt hat (vgl. dazu auch die Ausführungen zur ertragsteuerlichen Betriebstätte). Damit war die Berufung aber noch nicht zu Gunsten des Berufungswerbers entschieden. Wird nämlich "die sonstige Leistung von einer Betriebstätte ausgeführt, so gilt die Betriebstätte als der Ort der sonstigen…
… denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. Sollte von deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen…
…verlagern sollte, wie auch, wenn dies nicht der Fall ist. Es ist hiebei weiters unerheblich, ob die Bezugszahlungen weiterhin durch die Konzerngesellschaft in Wien oder im Wege der türkischen Repräsentanz erfolgen. Jene Bezugsteile, die auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen, bleiben in Österreich steuerpflichtig…
…würdigen: Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: "Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs…
…entsprechenden Wohnung gesprochen werden kann; es könnte in diesem Fall auch sein, dass das Finanzamt sich durch Einsicht in die Strom- und Gasabrechnungen ein Bild über die tatsächlichen Gegebenheiten machen möchte. 11. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wurde die auf der ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die Weisungen zugehen, den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines…
…ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Die in Deutschland mit 30% erhobene Pauschalsteuer muss daher an den Schauspieler rückerstattet werden; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Jahreseinkünfte in Österreich kaum Einkommensteuer anfällt. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als Verkäufer von Computerprogrammen tätig ist. Denn die "Quelle" von Arbeitseinkünften ist grundsätzlich dort gelegen, wo die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird…
…dem Ort ausgeübt, an dem die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat; es bedarf daher keiner Aufteilung dieser Honorare auf Leitungsfunktionen für die österreichische Gesellschaft, die von Deutschland oder Frankreich aus ausgeübt worden sind. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…der von Österreich mit Deutschland und mit der Schweiz geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Österreich zu. Ob die Quizsendungen von österreichischen oder deutschen Sendern ausgestrahlt werden, ist unerheblich, da das Besteuerungsrecht nach Artikel 17 auf den Ort der tatsächlichen Tätigkeit des "Künstlers" und nicht auf den Ort der…
…hiezu in Z 24 Abs. 1 der Durchführungsrichtlinien, AÖF Nr. 61/1961, gegebene Interpretation, dass eine inländische beschränkte Steuerpflicht in Fällen dieser Art nicht auf Grund des bloßen Verwertungstatbestandes (der zur inländischen Steuerpflicht hinsichtlich des Gesamtbetrages geführt hätte) zu erfolgen hat. Die in Österreich im…
…in Großbritannien ansässigen Person nur jene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Österreich besteuert werden, die auf eine in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen (der Auslandsteil der Bezüge könnte in Österreich nur dann steuerpflichtig bleiben, wenn der Geschäftsführer in England nur auf "Remittance-Basis" besteuert würde, dh…
…Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung als ihre berufliche Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt sonach nicht zur Anwendung. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…einem grenzüberschreitenden (negativen) Qualifikationskonflikt führt. Sollte dieser Fall eintreten, müsste die weitere Vorgangsweise mit dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt abgeklärt werden (Terminvereinbarung mit dem Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht wäre diesfalls zu empfehlen). 28. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: