Hinsichtlich der Berechnung der Abschreibung der fiktiven Anschaffungskosten wurden von seiten des Steuerberaters die m²-Preise aus dem Jahr 2010 herangezogen; dieser vom BF vertretenen Ansicht ist entgegenzuhalten, dass im Hinblick auf die fiktiven Anschaffungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit c EStG 1988…
…somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und zwar dadurch, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden, Abgabenverkürzungen an (Umsatzsteuer) Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe bewirkt hat und sich dadurch der Abgabenhinterziehung gern § 33 Abs 1 iVm Abs 3 lit…
…wurde der Bw. der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Abgabepflichtiger vorsätzlich a) durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatz- und Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2002 und 2003, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs…
…Grund an der Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Selbstanzeige fehlt. Wie aus dem Ergänzungsschreiben zur Berufung vom 31. Jänner 2007 hervorgeht, wurden die dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zu Grunde liegenden, die Steuerschuld kraft Rechnungslegung begründenden Rechnungen bislang nicht berichtigt, sodass eine Offenlegung im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung jedenfalls…
…immer vorliege. In weiterer Folge finden sich in der schriftlichen Stellungnahme des Bw. vom 4. August 2005 rechtliche Ausführungen zum Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses. Die Selbstanzeige vor Prüfungsbeginn vom 7. Juli 2005 wurde in der Folge daher sogar zurückgezogen. Einziges Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des §…
…Bautätigkeit wurden vom Bw. lediglich im Jahr 1999 durch Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen dem Finanzamt bekannt gegeben. Für den streitgegenständlichen Zeitraum 2002 ist daher eine Schätzungsberechtigung gegeben, als Schätzungsmethode wird ein innerer Betriebsvermögensvergleich angeführt und sind die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen - und daraus ableitbar auch…
…in Zusammenhalt mit der Selbstanzeige vom 10. Dezember 2001 ein Gesamtbild dahingehend, dass die Bw. in den Jahren 1998 bis 2001 ihre steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Jahressteuererklärungen sowie auch hinsichtlich Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und zeitgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen weitgehend vernachlässigt…
…anhängige Finanzstrafverfahren zu Schuldspruch b) des angefochtenen Erkenntnisses betreffend die Anschuldigung, er habe unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht - nämlich durch Nichtabgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2016 - zu bewirken versucht, dass Körperschaftsteuer 2016 in der Höhe von € 15.251 verkürzt werde, gemäß …
…Geschäftsführerin S. ist zu 99 % Gesellschafterin. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung (BP) über den Zeitraum 1997 bis 2000 wurden gravierende Buchführungsmängel festgestellt und eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durchgeführt. Die wesentlichen das Berufungsverfahren betreffenden Feststellungen lauten wie folgt: 1) Sachverhalt laut Niederschrift vom 18. Oktober 2001…
…Finanzamt erst im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt werden. Nach VwGH vom 30. 3. 2006, 2006/15/0016f, ÖStZB 2006/470, S 568, kann von einer Offenlegung des maßgeblichen Sachverhaltes erst dann gesprochen werden, wenn dem Finanzamt eine Richtigstellung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund des offengelegten Sachverhaltes…
…die Verfehlung darzulegen, als auch eine Offenlegung der geschuldeten Abgaben vorzunehmen gewesen. Eine Darlegung der Verfehlung des Bw. bzw. eine Bekanntgabe einer Person für die Selbstanzeige erstattet werden soll (§ 29 Abs.5 FinStrG) ist durch die bei der Prüfung anwesende Gattin des Bw. unbestritten nicht…
…wird im Rahmen der gegenständlichen Berufung vorgebracht, dass die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer nicht dem § 29 Abs. 5 FinStrG entsprechenden Selbstanzeige einen Milderungsgrund darstellt, der bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat nicht berücksichtigt wurde. Dieser Milderungsgrund wäre neben der erstinstanzlich zu Recht…
…Der Bescheidspruch sei auch dann rechtswidrig, wenn nicht alle entscheidungswesentlichen Tatsachen oder Beweismittel berücksichtigt worden seien; dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnisse der Abgabenbehörde (z.B. als Folge mangelnder Offenlegung der Partei) zurückzuführen sei. Im Übrigen stehe ein Verschulden der Abgabenbehörde oder…
…durchlaufender Posten der Prüfung der Besteuerungsgrundlagen entziehen. Da die Bw die streitgegenständlichen Bankkonten weder gegenüber dem Finanzamt offen gelegt noch ermöglicht hat, dass das Finanzamt auf anderer Weise von den Ein- und Ausgängen und deren näheren Umständen in gleicher Weise wie bei Offenlegung der Bankkonten…
…Erfassen der Einnahmen voraus. Deren Aufzeichnung, die Aufbewahrung und - bei abgabenbehördlicher Aufforderung - Offenlegung der zu Grunde liegenden Belege ergibt sich als Konsequenz aus den allgemeinen abgabenrechtlichen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten (§ 119, § 126 Abs.2, § 132 BAO), da nur dadurch die abgabenbehördliche Nachprüfbarkeit der Besteuerungsgrundlagen des…
…gegenständlichen Fall aufgrund der Vielzahl der durch die Außenprüfung aufgezeigten Fehler bzw. Mängel bei der Erstellung der Abgabenerklärung nicht nur von einem leichten Grad der Fahrlässigkeit auszugehen war. Bei der Strafneubemessung sah der Unabhängige Finanzsenat als mildernd die teilweise Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen durch die erfolgte…
…0191; 15.7.1998, 95/13/0286), doch hat sie jene Methode zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten (der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage) möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (vgl. VwGH 2.6.1992, 87/14/0160; 22.2.1995…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…irrtümlich erfolgten Nichterklärung der Einkünfte aus der F-A, YZ, entsprechend Punkt 1.2 der Offenlegung gem. § 29 FinStrG und einer vertretbaren rechtlichen Würdigung als intransparente Stiftung nicht ausgegangen werden kann. Dies umso mehr als weder bei Gründung noch im Zusammenhang mit der nachträglichen Vermögenszufuhr…
…ordnungsgemäßen Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der zugrunde liegenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Dennoch hat der Bw. in Kenntnis und auf Basis der nur fragmentarisch vorhandenen Aufzeichnungen bzw. Unterlagen mit den von ihm abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2006 beträchtliche Umsatzsteuergutschriften geltend gemacht, sodass bei der Bemessung der…