…unterliegen in Österreich einer Quellenbesteuerung, die - bei Vorliegen einer von den portugiesischen Steuerbehörden ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung - auf 5% herabgesetzt werden kann. Allerdings ist vorsorglich noch auf folgendes hinzuweisen: Madeira ist als Aufnahmegebiet für steuerfreie Off-shore-Gesellschaften bekannt. In diesem Zusammenhang kann das VwGH- Erkenntnis vom…
…genaue Überprüfung der Angaben nur schwer möglich ist, sind daher erhöhte Anforderungen an die Nachweispflicht zu stellen. Laut ständiger Rechtsprechung ist die bloße Namhaftmachung (vor allem bei Off-Shore-Gesellschaften) des Zahlungsempfängers kein Empfängernachweis im Sinne des § 162 Abs. 1 BAO. Weiters wurde bisher keine…
…US-$ 100.000,00 berechneten als "Steuerauskünfte bei diversen Klienten" bezeichneten Leistungen zu sehen. Auch die Übermittlung von Bankprospekten und Prospekten und Literatur zu Off-Shore Gesellschaften würden die mit Rechnung vom 15. Dezember 1993 fakturierten Beträge nicht rechtfertigen. Zusammenfassend stellte die BP fest…
…dass es in Malta seit 1993 keine Off Shore Gesellschaften mehr gibt, und dass die IWD-Recherche (durchgeführt vom KSV) schlichtweg falsch sei. Der dem FA Graz-Stadt (im Zuge der St.Nr. Vergabe) vorgelegte Gesellschaftsvertrag stamme eigentlich aus dem Kalenderjahr 1989 und sei veraltet…
…stelle aber auch gleichzeitig fest, dass es sich um eine Offshore-Gesellschaft handle und das Unternehmen als eine "Non-resident-company" (Oasen- oder Domizilgesellschaft) zu bezeichnen sei; das Unternehmen im Ausland verfüge über keine Büroräume. Aus der oben genannten Sachverhaltsdarstellung zog die Abgabenbehörde den Schluss…
…für deren Eigenschaft als bloße "Briefkastenfirma" sprechen. Bei der PHL, die ab 12/1999 Mehrheitsgesellschafterin der CAL war, handelt es sich unbestritten um eine Offshore-Gesellschaft auf den BVI, über die keinerlei Auskünfte erhältlich sind. Die Offenlegung der ursprünglichen Alleineigentümerin und späteren Minderheitsgesellschafterin der CAL…
Die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen, die sich für einen in Österreich wohnhaften international tätigen Textilkaufmann ergeben, der seine Geschäfte über eine ihm gehörende Off-Shore-Gesellschaft in Hongkong abwickelt, läßt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantworten, da hiefür eine grundlegende Auseinandersetzung mit den…
…einer "off shore" Gesellschaft auf Zypern beteiligt war bzw. ist. Die nur fragmentarisch dokumentierten Geschäfte wurden bis zum Jahr 1992 über die Firma PMH, Wien und ab 1992 über die AI, im untergeordneten Ausmaß auch über die Firma AS, Wien, abgewickelt. Buchhaltungen dieser Gesellschaften befanden…
…1996 | - | Bloßer Verweis auf EAS 829 | - | EAS 829 | 05.03.1996 | - | Inländische Handelsgesellschaft einer Off-Shore-Gesellschaft | - | EAS 861 | 29.04.1996 | Schweiz | Keine Gewinnzurechnung an funktionslose Zwischengesellschaft | - | EAS 909 |…
…Streit gestellt: Das Anlageprodukt "EACC" ist von der im Inland ansässigen VTH vermittelt worden. Rechtsbeziehungen haben ausschließlich zwischen EACC und den Anlegern bestanden. EACC ist eine Off-shore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands gewesen. Die Auszahlungen sind bis 1998 über EACC erfolgt…
…Sitzstaat Großbritannien keine nach außen wirkende wirtschaftliche bzw. wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit entfaltet, sondern dort nur ihr Domizil hat, wenn sie ihre [angebliche] Tätigkeit außerhalb [off-shore] entfaltete) unternehmerisch tätig werden, wenn sie nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringen (vgl. VwGH 23.12.2015, 2012/13/0007)…
…Gesellschafterin sei Brigitte R. gewesen, die auch gemeinsam mit ihrem Ehemann Dieter R. Geschäftsführerin gewesen sei. Über das Vermögen der VTH sei am 16. November 2000 das Konkursverfahren eröffnet worden. Die VTH habe vornehmlich das Anlageprodukt EACC vermittelt. Die EACC sei eine off-shore-Gesellschaft…
…Gesellschafterin sei Brigitte R. gewesen, die auch gemeinsam mit ihrem Ehemann Dieter R. Geschäftsführerin gewesen sei. Über das Vermögen der VTH sei am 16. November 2000 das Konkursverfahren eröffnet worden. Die VTH habe vornehmlich das Anlageprodukt EACC vermittelt. Die EACC sei eine off-shore-Gesellschaft…
…handelt es sich zweifelsfrei um eine International Trading Company (Offshore-Gesellschaft), wie es auch aus den vorgelegten Steuererklärungen ersichtlich ist. Der Ort der Geschäftsleitung befindet sich daher zweifelsfrei in Österreich, sodass nach § 1 Abs. 2 KStG die Gesellschaft unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht im…
…November 2000) auf eine Off-Shore Gesellschaft schließen, zumal es sich bei der Schweiz um ein allgemein bekanntes Steueroasenland handelt, wobei ein erheblicher Teil der dort etablierten Gesellschaften vornehmlich dem Zweck der Erlangung steuerlicher Vorteile für die in höher besteuerten Ländern ansässigen Personen dient (vgl…
…ihre Beteiligung an der Bf in diese Gesellschaft ein. Mit 31. Juli 1995 erwarb die B 100% der Anteile an der Bw. Die Bw. gründete daraufhin mit der B am 22. August 1995 die BM., C (Anteil jeweils 50%), eine 'banking offshore company'. Mit Vertrag…
…EACC (Europe American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…
…kurz: EACC, in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend…
…Mehrfachbesteuerung) von ausgeschütteten Gewinnen, nicht aber in der Herbeiführung einer gänzlichen Nichtbesteuerung von Unternehmensgewinnen liege, finde sich auch in der (seitens der Bp angeführten) einschlägigen Literatur. Die F.Ltd., Jersey sei eine "off shore" Gesellschaft, deren Unternehmensgewinn in Jersey nicht besteuert werde. Wie aus den…
…eine Besteuerung der Unternehmensgewinne im Ausland und der Besteuerung von Dividendenausschüttungen im Inland ergeben könnten. Eine gänzliche Nichtbesteuerung ausgeschütteter Unternehmensgewinne war vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt. Bei der F.Ltd., Jersey handelt es sich um eine "off shore" Gesellschaft, deren Unternehmensgewinn in Jersey nicht besteuert wird…