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UFSL RV/0175-L/02Nutzfläche einer Arbeiterwohnstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2004

…nutzen zu können, wären (wenn auch geringe) Adaptierungen notwendig. Der strittige Raum ist daher nach Ansicht der Behörde zur Nutzfläche der Wohneinheit von 129,82 m² nicht hinzuzurechnen und haben die Bw tatsächlich eine Arbeiterwohnstätte errichtet, sodass der Grundstückserwerb steuerfrei ist. Linz, am 10. August…

UFSG RV/0848-G/02Arbeiterwohnstätte, Wohnungsgröße, Einbeziehung von Windfang und Loggia in Nutzfläche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…folgend, eine Nutzfläche von 130 m² nicht überschreiten darf (27.10.1983, 83/16/0145). Der begünstigte Zweck (Absicht der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) wird mit der Einreichung von Plänen für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von mehr als 130 m2 bei der Baubehörde aufgegeben. Die…

UFSG RV/0831-G/02Arbeiterwohnstätte, Wohnungsgröße, Einbeziehung von Windfang und Loggia in Nutzfläche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2003

…Teil der Nutzfläche darstelle, sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil in diesem Erkenntnis ein Einfamilienhaus betroffen gewesen sei. Nach dem gesamten Erscheinungsbild der gegenständlichen Wohnanlage mit 40 Reihenhäusern könne im vorliegenden Fall unter Bedachtnahme auf den historischen Wohnstättenbegriff von einer Arbeiterwohnstätte ausgegangen werden…

UFSG RV/0893-G/02Grunderwerbsteuerbefreiung Arbeiterwohnstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2003

…Arbeiterwohnstätte durch eine Person, die die Wohnstätte als Eigenheim übernimmt. Ein derartiger Erwerbsvorgang unterlag nach § 4 Abs. 2 Satz 3 GrEStG 1955 der Steuer, wenn der begünstigte Zweck innerhalb von acht Jahren aufgegeben wird. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes durfte bei einer Arbeiterwohnstätte die Nutzfläche…

UFSG RV/0889-G/02Grunderwerbsteuerbefreiung Arbeiterwohnstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2003

…Arbeiterwohnstätte durch eine Person, die die Wohnstätte als Eigenheim übernimmt. Ein derartiger Erwerbsvorgang unterlag nach § 4 Abs. 2 Satz 3 GrEStG 1955 der Steuer, wenn der begünstigte Zweck innerhalb von acht Jahren aufgegeben wird. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes durfte bei einer Arbeiterwohnstätte die Nutzfläche…

UFSG RV/0028-G/04Grunderwerbsteuerbefreiung Arbeiterwohnstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2004

…Arbeiterwohnstätte durch eine Person, die die Wohnstätte als Eigenheim übernimmt. Ein derartiger Erwerbsvorgang unterlag nach § 4 Abs. 2 Satz 3 GrEStG 1955 der Steuer, wenn der begünstigte Zweck innerhalb von acht Jahren aufgegeben wird. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes durfte bei einer Arbeiterwohnstätte die Nutzfläche…

UFSG RV/0754-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhanges zwischen Grundstückskaufvertrag und Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2005

…habe sich in ein vorgeplantes Konzept einbinden lassen. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wies der Berufungswerber unter Vorlage eines Bauplanes auf die Errichtung einer Arbeiterwohnstätte mit einer Gesamtnutzfläche von 116,96 m² hin. Die Nutzfläche der Sauna betrage lediglich 3,69 m²…

UFSG RV/0753-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…habe sich in ein vorgeplantes Konzept einbinden lassen. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wies die Berufungswerberin unter Vorlage eines Bauplanes auf die Errichtung einer Arbeiterwohnstätte mit einer Gesamtnutzfläche von 116,96 m² hin. Die Nutzfläche der Sauna betrage lediglich 3,69 m²…

UFSG RV/0755-G/02Auf Grund der geänderten Rechtslage beginnt die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2004

…00 vorgeschrieben wurde. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde mit der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte begründet. Die Berufungswerber seien bei Abschluss des Kaufvertrages sowohl durch den Architekten als auch durch die Wohnbaugesellschaft auf die Einhaltung einer Nutzfläche von 130 m² hingewiesen worden. Das Land OÖ…

UFSG RV/0760-G/02Auf Grund der geänderten Rechtslage beginnt die Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2004

…00 vorgeschrieben wurde. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde mit der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte begründet. Die Berufungswerber seien bei Abschluss des Kaufvertrages sowohl durch den Architekten als auch durch die Wohnbaugesellschaft auf die Einhaltung einer Nutzfläche von 130 m² hingewiesen worden. Das Land OÖ…

UFSG RV/0797-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs.1 Z 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 9. November 1987 teilte die Berufungswerberin dem Finanzamt mit, dass die Bauarbeiten für das mit einer Nutzfläche von 164,37 m² errichtete Haus…

UFSG RV/0795-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs.1 Z 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 9. November 1987 teilte der Berufungswerber dem Finanzamt mit, dass die Bauarbeiten für das mit einer Nutzfläche von 164,37 m² errichtete Haus…

UFSG RV/0841-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Hauskaufvertrag ist für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…rechtzeitig eingebrachten Berufung wies der Berufungswerber auf die Errichtung einer Arbeiterwohnstätte mit einer Nutzfläche von weniger als 130 m² im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 hin. Der vom Finanzamt bei der Baubehörde eingeholte Plan sei nur ein Variantenplan gewesen, welcher nur eine von vielen Ausbaumöglichkeiten aufzeige…

UFSG RV/0826-G/02Überschreitung des zulässigen Nutzflächenausmaßes bei einer Arbeiterwohnstätte, sowie keine Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…Erwerbung nur einen für einen Durchschnittsarbeiter erschwinglichen Kostenaufwand erfordert. Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichtlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130…

UFSG RV/0827-G/02Überschreitung des zulässigen Nutzflächenausmaßes bei einer Arbeiterwohnstätte, sowie keine Bauherreneigenschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…Erwerbung nur einen für einen Durchschnittsarbeiter erschwinglichen Kostenaufwand erfordert. Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichtlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130…

UFSG RV/0879-G/02Erwerb eines völlig demolierten Hauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…Erwerbung nur einen für einen Durchschnittsarbeiter erschwinglichen Kostenaufwand erfordert. Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130…

UFSG RV/0878-G/02Erwerb eines völlig demolierten Hauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…Erwerbung nur einen für einen Durchschnittsarbeiter erschwinglichen Kostenaufwand erfordert. Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass eine Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1955 den Wohnbauförderungsrichlinien, insbesondere dem im Zeitpunkt des vorliegenden Erwerbsvorganges geltenden Wohnbauförderungsgesetz 1984 folgend, eine Nutzfläche von 130…

UFSG RV/0966-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…wurde darauf verwiesen, dass dem Finanzamt über dessen Aufforderung lediglich eine Kopie eines vorläufigen Planentwurfes vorgelegt worden sei. Die handschriftlichen Vermerke auf dem Plan seien nur als Orientierungshilfen gedacht gewesen. Die Berufungswerberin hätte die Absicht, eine Arbeiterwohnstätte mit maximal 130 m2 Nutzfläche zu errichten, gehabt.…

UFSG RV/0746-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2005

…dass dem Finanzamt über dessen Aufforderung lediglich eine Kopie eines vorläufigen Planentwurfes vorgelegt worden sei. Die handschriftlichen Vermerke auf dem Plan seien nur als Orientierungshilfen gedacht gewesen. Der Berufungswerber hätte die Absicht, eine Arbeiterwohnstätte mit maximal 130 m2 Nutzfläche zu errichten gehabt. Außerdem würde er…

UFSG RV/0849-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs.1 Z 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Mit Schreiben vom 14. Dezember 1987 teilte der Berufungswerber der Abgabenbehörde mit, dass er bei Fertigstellung des Eigenheimes die Überschreitung der Nutzfläche von 130 m² bemerkt habe…