Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde., Str., vom 26. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 19. April 2011 betreffend Einkommen¬steuer für das Jahr 2010 entschieden: Der Berufung war im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise statt zu geben. Im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. März 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bf, vom 29. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, StrNr 438/9504 vom 3. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin arbeitet als Sozialpädagogin in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HS, S, W-Gasse 7 A, vom 12. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 28. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
20.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988) Rz 1152: Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 bzw. der erhöhte Freibetrag von 600 Euro (bis 2023: 540 Euro) (§ 68 Abs. 6 EStG 1988) ist jeweils ein…
…Sonderzahlung genau in jener Höhe ausbezahlt werde, die dem monatlichen Grundlohn zuzüglich der Nachtzulage entspreche, dass die Steigerungsprozentsätze der jeweiligen Stundenlöhne nicht deckungsgleich seien, ist nach Ansicht des UFS weder abzuleiten dass die Nachtarbeitszulage aus dem Grundlohn herausgerechnet wurde, noch dass sie nicht herausgerechnet wurde…
20.5 Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988) 20.5.1 Überstundenzuschläge allgemein (§ 68 Abs. 1 bis 4 EStG 1988) Rz 1145: Das Gesetz unterscheidet zwischen Überstunden, die an Wochentagen mit Ausnahme der Nachtarbeit erbracht werden (§ 68 Abs. 2 EStG 1988) und Überstunden…
20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
42.5.14 § 68 EStG 1988 Rz 11126: § 68 Abs. 1 EStG 1988 - Akontierung von steuerfreien Zuschlägen gemäß § 68 EStG 1988 iVm der Altersteilzeitregelung (Rz 1126) (2001) Im Rahmen der Altersteilzeitregelung kann die Arbeitszeit zwischen 40% und 60% reduziert werden. Seitens des AMS wird neben…
20.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Rz 1142: Als Feiertage gelten die im § 7 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, aufgezählten Feiertage und Feiertage, die in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetz als Landesfeiertage festgesetzt sind (vgl. auch VwGH 22.10.1958, 1016/56). Gleichlautende Bestimmungen finden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 13. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: I. Die…
20.3.3 Erschwerniszulagen Rz 1135: Die Steuerfreiheit von Erschwerniszulagen besteht nicht auf Grund der Bezeichnung der Zulage, sondern setzt voraus, dass eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen vorliegt. Bildschirmzulagen stellen auf Grund des heutigen Standes der Bürotechnik daher keine Erschwerniszulagen dar. Ebenfalls…
…13. und 14. Monatslohn jeweils 4.657,15 sFr betragen und die "Nachtarbeitszulage" auch während des Urlaubs weiter bezahlt wurde. Weder im Arbeitsvertrag noch im Arbeitszeitreglement noch im Mitarbeiterreglement ist ein Hinweis darauf enthalten, dass für die Leistung von Nachtarbeit ein Zuschlag gewährt wird. In…
…Der UFS kam in der zitierten Berufungsentscheidung zum Schluss, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine steuerbegünstigte Schmutzzulage nicht, jene für eine Nachtarbeitszulage zum Teil vorliegen. Mit Erkenntnis vom 19.3.2008, 2006/15/0268, hob der VwGH auf Grund einer Amtsbeschwerde die Berufungsentscheidung vom 26.6…
…Behörde dem Berufungswerber (Bw.), der als CNC-Fräser bei einem Unternehmen für Feinwerktechnik beschäftigt war, die Steuerbegünstigung für die von ihm geltend gemachte Schmutz- sowie Nachtarbeitszulage. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führt der Bw. im Wesentlichen an, dass aus den vorgelegten Kumulativjournalen für…
…die Nachtarbeitszulage als monatlicher Fixbetrag ausbezahlt und zwar auch in unveränderter Höhe, unabhängig davon, ob ein Urlaub in Anspruch genommen worden sei oder nicht. Es werde auch, wie aus dem vorgelegten Lohnblatt ersichtlich sei, die Nachtarbeitszulage eindeutig zum vertraglich vereinbarten Lohn ausbezahlt. Das Finanzamt hat…
20.3 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (§ 68 Abs. 5 EStG 1988) 20.3.1 Allgemeines Rz 1129: Die Begriffe Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen ("SEG-Zulagen") werden im Gesetz definiert und sind nur begünstigt, soweit sie auf Grund der im § 68 Abs. 5 Z 1 bis…
…| € 5.760 | 18,75% | 15,42% | 12,80% | 10,35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert…
…Arbeitsstunden und die dadurch bedingte variierende Höhe des Monatslohnes die Höhe der Nachtarbeitszulage nicht beeinflusst und wurde diese sohin unabhängig von der tatsächlich geleisteten Nachtarbeit monatlich in gleicher Höhe gewährt. Zudem wurde die Nachtarbeitszulage ebenso wie der monatliche Grundlohn vierzehnmal im Jahr ausbezahlt und ist…