…von der Bw. begebenen Genussrechten nicht um Anleihen, d.h. Darlehen, sondern um eine "unternehmerische, gesellschafterähnliche" Beteiligung, denn im Gegensatz zum Darlehensgeber hat der Genussrechtsinhaber weder Anspruch darauf, dass ihm die Bw. Zinsen (Dividenden) zahlt, noch einen Anspruch darauf, dass ihm das eingesetzte Genussrechtskapital von…
…Bw., Darstellung im Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2007, Ertragslage): Diese Genussrechte sind festverzinslich, das heißt, sie werden mit einem Zinssatz, der in den Genussrechtsbedingungen als Dividende bezeichnet wird, von 6% bzw. 8%, bzw. 7% des Nennbetrages des Genussrechtes je Geschäftsjahr, bzw. in den…
…schlechten" Jahren ausgefallenen Dividenden werden zwar in "guten" Jahren nachgeholt, allerdings nur bis zum Ende der Laufzeit. Hat die Bw. Verluste erwirtschaftet, dann nimmt dieser Rückzahlungsbetrag nach dem Grundkapital an den Verlusten teil und es kommt zu keiner Nachholung der ausgefallenen Dividenden sowohl von 6%…
…im Fall von laufenden Verlusten der Bw. erhält der Genussrechtsinhaber weder die 6%, 7%, 8% noch die 7% Bonuesdividende und im Fall der Insolvenz auch nicht das eingesetzte Genussrechtskapital zurück. Bei besten Ergebnissen erhält der Genussscheininhaber nach 5 Jahren Laufzeit 37.000 Dividenden plus 100…
…2.795,47. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall die Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG: Handelt es sich bei den von der Bw. begebenen Genussrechten um ein Darlehen oder um eine unternehmerische, gesellschafterähnliche Beteiligung, wenn gewinnabhängiger fixer Zins…
…Bw., Darstellung im Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2007, Ertragslage): Diese Genussrechte sind festverzinslich, das heißt, sie werden mit einem Zinssatz, der in den Genussrechtsbedingungen als Dividende bezeichnet wird, von 6% bzw. 8%, bzw. 7% des Nennbetrages des Genussrechtes je Geschäftsjahr, bzw. in den…
…schlechten" Jahren ausgefallenen Dividenden werden zwar in "guten" Jahren nachgeholt, allerdings nur bis zum Ende der Laufzeit. Hat die Bw. Verluste erwirtschaftet, dann nimmt dieser Rückzahlungsbetrag nach dem Grundkapital an den Verlusten teil und es kommt zu keiner Nachholung der ausgefallenen Dividenden sowohl von 6%…
…Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein lnsolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.' Gegenüber den Ansprüchen von Aktionären aus dem Grundkapital der Bf. und noch nicht ausgezahlten Dividendenansprüchen sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung des Gewinnanteils vorrangig…
…davon ausgegangen worden, "dass der Kredit wie mit dem Kreditinstitut vereinbart bis Ende Juni 1993 rückgeführt wird und demnach nur bis Mitte 1993 Zinsenzahlungen anfallen". Bei den Dividendenausschüttungen sei von dem Verhältnis zwischen Vorzugs- und Stammaktien (7% Stamm, 10% Vorzug) ausgegangen worden, welches der ersten…
…1 - mit Eingang des gezeichneten Nennbetrages einschließlich eines etwaig zu zahlenden Agios auf einem von der Gesellschaft benannten Konto begründet und die jeweiligen (eingezahlten) Genussrechte gelten ab diesem Zeitpunkt als begeben. 3. Die Einzahlung des Genusskapitals gegen Gewährung der Genussrechte erfolgt durch Einmalzahlung. ............................. § 4 Dividende…
…sein (vgl. BFH 21.12.1994, R 65/94). 2.2.8 Nachholung der BP-Feststellungen aus Vor-BP betreffend ***H-SAS***: Im Rahmen der Vor-BP 2005 bis 2007 sei ein Kredit, welcher von der ***H-SAS*** an die Bf. vergeben wurde, iHv ca…
…Nachholung der Versteuerung in einem späteren Jahr nicht möglich ist. Da die entnommenen Beträge verdeckte Ausschüttungen darstellen und steuerlich kein Rückforderungsanspruch besteht, können die auf den Verrechnungskonten verbuchten Zinsen ebenfalls keine verdeckte Ausschüttung darstellen Der Berufung war daher spruchgemäß stattzugeben und die Kapitalertragsteuer ausgehend von…
…Verträge zustande kommen, verpflichtet sich die A in der Generalversammlung zu nachstehendem Abstimmungsverhalten bezüglich der Gewinnverteilung: Für das verdeckte Stammkapital, sowie das einbezahlte offene Stammkapital erhält die B eine jährliche Dividende in Höhe von 25 % unter der Sekundarmarktrendite - Spalte 8 - Emittenten gesamt, lt. Tabelle 5…
…die Überlassung von Sicherheiten an die GmbH überlassen worden. Von der Beschwerdeführerin werde die Nachholung der Darlehensverzinsung 2014 bis 2016 als Begründung für die Anerkennung der "Darlehenserhöhung" vorgebracht. Hier werde darauf hingewiesen, dass nur das bis 31.12.2013 angelaufenen Darlehen in Höhe von 261…
…Bei den von der Bf. begebenen Genussrechten handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, da gewinnabhängige fixe bis Auflösung nachholbare Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, qualifizierter Rangrücktritt, lange Laufzeit und kein Stimmrecht vereinbart wurden. Da auch gewinnabhängige fixverzinsliche Genussrechte, bei denen eine Nachholung bis…
…eingebracht am 26. Juli 2024, die Rückerstattung der österreichischen Abzugsteuer auf Dividenden aus österreichischen Quellen für das Jahr 2020 in der Höhe von 8.442,00 Euro gemäß § 240 Abs. 4 BAO iVm dem DBA Österreich-Amerika beantragt. Da die Originalunterschrift des Antragstellers auf dem…
…aus dem Genussrecht zugestanden. Da auch die Nachholung gem. § 3 Punkt 6) nur bei positiven Jahresergebnissen der emittierenden Gesellschaft in den Folgejahren und somit nicht gewinnunabhängig erfolgen kann und zudem die Auszahlung von Ansprüchen aus Vorjahren nur bis zur Bedeckung möglich ist, stellt eindeutig die…
…Bei den von der Bf. begebenen Genussrechten handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, da gewinnabhängige fixe bis Auflösung nachholbare Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, qualifizierter Rangrücktritt, lange Laufzeit und kein Stimmrecht vereinbart wurden. Da auch gewinnabhängige fixverzinsliche Genussrechte, bei denen eine Nachholung bis…
…der Erzielung von Zinserträgen andererseits nicht vor. Hinsichtlich der Frage der Behandlung der Optionsprämien ist der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 26.11.2002, 2002/15/0033, ausgehend von den von der Rechtsprechung für Fremdfinanzierungsaufwendungen von nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 steuerfreien Dividenden angestellten Überlegungen…
…Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein lnsolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.' Gegenüber den Ansprüchen von Aktionären aus dem Grundkapital der Bf. und noch nicht ausgezahlten Dividendenansprüchen sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung des Gewinnanteils vorrangig…