IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, geboren 1986, vertreten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Philip Verdino Landstraßer Hauptstraße 27, 1030 Wien, und Steuerberater Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top…
Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen…
…Marktlage, Bedacht zu nehmen. Auf Grund der örtlichen Lage, der mangelnden Aufschließung und der Tatsache, dass in der Umgebung keine Bautätigkeit stattfindet und keine Nachfrage nach derartigen Baugrundstücken bestehe, sei derzeit keine Verwendung als Baugrundstück abzusehen. Zusätzlich sei eine Verwertung dadurch unwahrscheinlich, weil sich dieses…
…Wasser, Gas und Kanal vorhanden) auf dem Grundstück befinden sich ein Stall und ein Futterlagerraum (diese wurden erst im Jahr 1994 vergrößert) das Grundstück liegt am äußersten Ortsrand und ist eine Nachfrage an weiteren Bauplätzen in diesem Gebiet nicht gegeben, da ansonsten bereits sämtliche mit…
…Parzelle eine Baulücke im sonst verbauten Gebiet dar. Beide an die gegenständliche Parzelle angrenzenden Straßen wurden verbaut und besteht in und um F=F.R. eine rege Nachfrage nach Baugrundstücken. An die Berufungswerberin wurde vom Unabhängigen Finanzsenat am 5. Juni 2007 ein Vorhalt der beabsichtigten Entscheidung…
…2 BewG). Gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel, der sich bei Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Ausrichtung nach Angebot und Nachfrage orientiert und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern freiwillig und in Wahrung seiner Interessen zu handeln pflegt. Dabei kommt es nicht auf den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Spedition, vertreten durch Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 22. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 14. April 2003, Zl. 100/34832/2002-1, betreffend Zurückweisung eines Antrages…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Theo Feitzinger, gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2000 des Finanzamtes Baden vom 31. August 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…nicht benötigten und kaum Zinsen bekommen würden. Trotzdem sei es in der Gemeinde möglich, die Baugrundstücke entsprechend der Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Die Bevölkerungszahl der Gemeinde sei leicht rückläufig und im Ortskern stünden einige Gebäude leer, die keine Käufer fänden. Laut Statistik Austria hatte…
…Verbauung des Grundstückes insbesondere die folgende Umstände von Bedeutung: 1. Im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Widmung und örtliches Entwicklungskonzept 2. Aufschließungszustand des Grundstückes 3. Nachfrage nach Baugrundstücken (Marktlage) Alle diese Umstände sind im beschwerdegegenständlichen Fall gegeben. Die Grundstücke Nr. 1 und 1. 2 gehören zu einer Fläche…
…Wirtschaftsleben in der Form eines Güter- oder Leistungsaustausches, weil sich die Arbeit an der Dissertation und die darüber zu erstattenden Berichte nicht als Leistungserbringung zur Befriedigung einer Nachfrage und die Zahlungen der Akademie nicht als Entgelt dafür deuten lassen. (Siehe VwGH aaO S 12 mwN)…
…Anschlüsse für Wasser, Kanal, Straßenbeleuchtung, Kabelfernsehen und Erdgas sind darin vorhanden. Es bestehe eine rege Nachfrage nach Baugrundstücken, im Schnitt werden pro Jahr 10 bis 20 Grundstücke bebaut, von den gewidmeten Grundstücken werden viele gehortet, daher Baulandknappheit, jederzeit parzellier- und bebaubar." Mit Bescheid vom 11…
…Grundvermögen zuzurechnen sei. Die übersteigende Fläche von 4.292 m² wurde als landwirtschaftlicher Betrieb bewertet. Die Zurechnung des die Fläche von 500 m² übersteigenden Bodenanteiles zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen wurde im Wesentlichen auf Grund der nachfolgend auszugsweise zitierten Entscheidungsbegründung getroffen (s. Berufungsentscheidung der FLD…
…der Bewertung eines Wirtschaftsgutes zu einem bestimmten Stichtag alle Erwägungen außer Betracht zu bleiben, die erst mit Vorgängen des nachfolgenden Wirtschaftsjahres im Zusammenhang stehen. Da hinsichtlich des Entnahmewertes kein Gutachten vorgelegt wurde, wird der anteilige betriebliche Entnahmewert des Gebäudes aufgrund der Sach- sowie Ertragswertmethode durch…
…Maßgeblich sei vielmehr, ob der Schluss gerechtfertigt erscheine, dass die unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und des Ausgleiches widerstreitender Interessen mehrerer an den Verkaufsgeschäften Beteiligter gebildeten Kaufpreise einem Marktpreis nahe kämen. Von einer Mehrzahl von Verkäufen könne nur dann gesprochen werden, wenn bei mehreren…
…diesem Sprecher gekommen. Entgegen dessen Wunsch nach einem an exklusives Kundenpublikum gerichteten Werk sei ihm selbst, wegen der starken Nachfrage der in die Tausende zählenden alljährlichen Besucher des Flughafens nach einem solchen noch nicht vorhandenen Druckwerk, ein entsprechender Einsatz nur dann lukrativ erschienen, wenn mit…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 5 Wien als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR MMag. Dr. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Ing. Michael Niedermayer und Ing. Wolfgang Pröglhöf als weitere Mitglieder des…
Auf Nachfrage, welche alkoholischen Getränke, Herr I in dieser Zeit getrunken hätte, antwortete dieser, Wodka mit Erdbeerpago. Auf die Frage der BP, wieso dann bei den "Barverkaufsrechnungen" (die nicht erklärten Wareneinkäufe bei der Firma Metro) in periodischen Abständen, die ganze Bandbreite an Alkoholika eingekauft wurde…
Auch auf mehrfache konkrete Nachfrage der belangten Behörde im Verwaltungsverfahren und des Bundesfinanzgerichts konnte der Beschwerdeführer keinen Nachweis für eine im Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnungen im Jahr 2021 vorliegende Vermietungsabsicht betreffend die beschwerdegegenständliche Wohnung und den Garagenstellplatz vorlegen. In diesem Beschwerdepunkt geht die Beweisführung…
Die Vermieterin teilte über Nachfrage des Finanzamtes am 18.7.2017 mit, "dass der Wasserverbrauch der Familie Ba für das Jahr 2013 64m3 und für das Jahr 2014 65 m3 betragen hat". Der zuständige Wasserleitungsverband gab über Anfrage des Finanzamts am 12.7.2017 telefonisch…