…Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf Antrag die Verwendung…
…Abweichung vom Nämlichkeitsprinzip bei Schienenbeförderungsmittel, Paletten gleicher Art und Container Art. 215223 UZK; Art. 322 UZK-IA; Art. 169 UZK-DA 3.4.1. Allgemeines Die Erledigungen gemäß dem Art. 322 UZK-IA stellen ein Abweichen vom Nämlichkeitsprinzip der vorübergehenden Verwendung dar. Die Bewilligung von…
1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.
…möglich. Zusammenfassend sei in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Vorlage der "zusätzlichen" Belege abermals nichts anderes als den -wegen des dem entgegenstehenden Nämlichkeitsprinzips untauglichen- Versuch des geprüften Unternehmens darstelle, durch "negative Beweisführung" den Ursprung der in den von Ausfuhrerstattungsanträgen erfassten Exporte zu dokumentieren bzw. ihr…
…Das Zollamt Salzburg lässt bei seiner Forderung nach (unbedingter) Vorlage der von ihm aufgezählten Unterlagen offenbar nämlich außer Acht, dass zwar grundsätzlich bei der Feststellung des EU- Ursprunges der für die Ausfuhrerstattung betroffenen Exportsendung verwendeten "Wareneinsatzes" das "Nämlichkeitsprinzip" zu gelten hat, dieses aber in lebensnaher…
…Rippe" o.ä.) nicht möglich. Zusammenfassend sei in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Vorlage der "zusätzlichen" Belege abermals nichts anderes als den -wegen des dem entgegenstehenden Nämlichkeitsprinzips untauglichen- Versuch der Bf darstelle, durch "negative Beweisführung" den Ursprung der in den von Ausfuhrerstattungsanträgen erfassten Exporte zu…
…nur bei im Zollkodex explizit angeführten Verfahren, wie insbesondere bei aktiver Veredelung (Art.148 Zollkodex) angewendet werden, ansonsten gilt das Nämlichkeitsprinzip. In einem derartigen Fall findet eine Darstellung der Abdeckung des Wareneinsatzes unter Heranziehung des Äquivalenzprinzips in der Rechtslage also keinerlei Deckung. Dies bedeutet andererseits…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X, vertreten durch Y, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08. Juni 2016, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die…
…festgelegt. In der Bewilligung werden auch Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden (Nämlichkeitsprinzip), oder alternativ, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren oder für die Anwendung des Standardaustauschs erfüllt sind (Äquivalenzprinzip).
…268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf Antrag die Verwendung von Ersatzwaren, sofern der ordnungsgemäße Verfahrensablauf - insbesondere in Bezug auf die zollamtliche Überwachung - gewährleistet ist. Ersatzwaren sind Nicht-Unionswaren, die…
…1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe Abschnitt 2.5.7.) gemäß Art. 215 Abs. 1 UZK das Nämlichkeitsprinzip. Dieses gilt gemäß Art. 149 UZK auch für Verwahrungslager, wobei hier…
…dieauch Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden (Nämlichkeitsprinzip), oder alternativ, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren erfüllt sind (Äquivalenzprinzip). Die Bewilligung einer aV wird weiters nur erteilt, wenn die folgenden…
…Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf Antrag die Verwendung von Ersatzwaren, sofern der ordnungsgemäße Verfahrensablauf - insbesondere in Bezug auf die zollamtliche Überwachung - gewährleistet ist. Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle…
…| IA | TDA | 223 | 169 | 268, 269 (1) | - | - | Anhang 71-04 | - | - Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf Antrag die Verwendung von Ersatzwaren im Rahmen eines Zolllagers, sofern der ordnungsgemäße Verfahrensablauf - insbesondere in Bezug auf die…
…70 Euro mitgeteilt. Das Bundesfinanzgericht sieht es als erwiesen an, dass die Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den Veredelungserzeugnissen enthalten waren. 2. Beweiswürdigung Bei der passiven Veredelung ist das Nämlichkeitsprinzip zu beachten. Dies bedeutet, dass die Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den Veredelungserzeugnissen enthalten sein…
…Aufgabe der Bf., den Ursprungsnachweis auf Nämlichkeitsbasis als Anspruchsvoraussetzung für Ausfuhrerstattungen zu erbringen. Im Gegenstande durfte - ausgehend von einem Gesamtnachweis und damit von einem Größenschluss - vom Nämlichkeitsprinzip abgewichen werden. Für eine anteilsmäßige Rückforderung fehlt der rechtliche Rahmen. Weil es einem Exporteur freisteht, ob er eine…
…Abfertigung getroffenen Maßnahmen sind in der Zollanmeldung zu dokumentieren, um der Zollstelle für die Erledigung des Verfahrens und der Überwachungszollstelle die Prüfung der Einhaltung des Nämlichkeitsprinzips zu erleichtern. Der Beschau kommt unter dem Gesichtspunkt der Nämlichkeitssicherung eine besondere Bedeutung zu. Bei Massenwaren ("Schüttgut") sind zusätzlich…
…Abfertigung getroffenen Maßnahmen sind in der Zollanmeldung zu dokumentieren, um der Zollstelle für die Erledigung des Verfahrens und der Überwachungszollstelle die Prüfung der Einhaltung des Nämlichkeitsprinzips zu erleichtern. Der Beschau kommt unter dem Gesichtspunkt der Nämlichkeitssicherung eine besondere Bedeutung zu. Bei Massenwaren ("Schüttgut") sind zusätzlich…
…Abfertigung getroffenen Maßnahmen sind in der Zollanmeldung zu dokumentieren, um der Zollstelle für die Erledigung des Verfahrens und der Überwachungszollstelle die Prüfung der Einhaltung des Nämlichkeitsprinzips zu erleichtern. Der Beschau kommt unter dem Gesichtspunkt der Nämlichkeitssicherung eine besondere Bedeutung zu. Bei Massenwaren ("Schüttgut") sind zusätzlich…
…die Überwachung und ggf. die Verlängerung der Zuführungsfristen die Überwachung der Einhaltung des Nämlichkeitsprinzips die Überwachung mengen- oder wertmäßiger Beschränkungen (zB bei Einschränkungen hinsichtlich bewilligter Mengen oder Werte) die Überwachung der Beförderungsvorgänge die Überwachung von Übertragungen die Kontrolle der laufenden Aufzeichnungen, soweit diese keine eingehenden…