Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…
…Der Umstand, dass daneben zahlreiche andere Aufgaben administrativer und logistischer Art übernommen werden, führt nicht zur Aberkennung der Mitwirkendeneigenschaft. Denn es handelt sich hierbei insgesamt gesehen um Nebenaufgaben, wie sie größtenteils auch bei einem auf Gastpieltournee befindlichen ausländischen Theater (bei einer ausländischen Theater-AG) anfallen…
…Abzugsteuer). Dies gilt bei Einkünften aus im Inland ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen." Im konkreten Fall könnte überhaupt nur die Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen in Frage kommen. Dazu gehören jedoch Künstler, gewerblich tätige Musiker, Artisten, Regisseure, Sportler, Showproduzenten…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem inländischen Steuerabzug zu unterwerfen (EAS 2448). Sollte die als Produktionsgesellschaft bezeichnete Gesellschaft sich allerdings nicht dem Einstudieren und Gestalten von Theateraufführungen widmen, sondern einem österreichischen Theaterbetrieb gegenüber bloße…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind ausländische Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an…
…unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung". Dass eine Ausstellung von dem weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung mitumfasst ist, wurde bereits in EAS.983 zum Ausdruck gebracht. Die Einordnung des Kurators als Mitwirkenden an dieser Ausstellung schlägt sich auch nicht mit der - an sich einschränkenden…
…Wege eines freiwilligen Lohnsteuerabzugs sichergestellt wird. 30.1.5.6. Sportler, Artisten und Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen Rz 7941: Die "Tätigkeit als Sportler" umfasst alle Tätigkeiten, die dem steuerlich relevanten Gewerbebetrieb des Sportlers zuzurechnen sind; mithin nicht nur die aus den inländischen reinen Sportwettkämpfen erzielten Einkünfte…
Ausländische Mannequins, die bei inländischen Modeschauen auftreten, unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe…
…Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem an der österreichischen Veranstaltung) gezahlten Vergütungen nach innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG Artikel 17 des DBA-Schweiz enthält eine Klausel…
…Artikel 17 DBA-Israel. Die erzielten Einkünfte sind in den genannten Ansässigkeitsstaaten (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden hingegen gemäß Artikel X des DBA-USA nur dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn sie in…
12.1.3. Abzug der EUSt (§ 12 Abs. 1 Z 2 UStG 1994) Rz 1843: Der Unternehmer darf die entrichtete oder auf dem Finanzamtskonto verbuchte (siehe Rz 1874a bis Rz 1874e) EUSt für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt wurden, als Vorsteuer abziehen. Der eingeführte…
…Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpentreuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41, gegen die Bescheide gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31.7.2013, StNr. x1, für die Monate Jänner bis Mai 2013…
…wohl aber in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG: Wetten, die nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmer iSd § 2 Abs. 2 GSpG ist. -Befreiungen und Ermäßigungen: Wie im Gebührengesetz sind Befreiungen (§ 57 Abs. 6 GSpG) und…
jene "Verträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird" bezeichnet wurden. Dazu gehörten "Wetten, Lotterien und andere Ausspielungen, der Hoffnungskauf, der Bodmereivertrag, Versorgungs- und Versicherungsverträge und Leibrentenverträge". (Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, Wien, 1913, 267). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass den…
§ 59 Abs.3 GSpG". Auf dem Formular wird auf die gesetzliche Anordnung verwiesen, dass grundsätzlich die Abrechnung der Glücksspielabgaben elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln, das Formular daher nur zu verwenden ist, wenn die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist. Auf Seite 1 sind die Steuernummer, der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpentreuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41, gegen die Bescheide gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, StNr. xxx, vom 25. März 2013 für die Monate Juli bis Dezember 2012…
…wohl aber in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG: Wetten, die nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmer iSd § 2 Abs. 2 GSpG ist. -Befreiungen und Ermäßigungen: Wie im Gebührengesetz sind Befreiungen (§ 57 Abs. 6 GSpG) und…
Ein Vertrag kommt gemäß allgemeinen Zivilrecht an jenem Ort zustande, an dem dem Anbieter die Zustimmung der anderen beteiligten Partei zugeht (§ 862 ABGB). Diese allgemeine Regel zum Vertragsabschluss gilt auch für Glücksspiel- und Wettverträge. (Züger/Standfest, Die Besteuerung von Wetten und Glücksspielen im Internet, ÖStZ…
…Art und Weise ist auf die Mitwirkung am Zustandekommen des Rechtsgeschäftes, auf die Teilnahme am Rechtsgeschäft abgestellt und geht eindeutig nach dem Wortlaut nicht so weit, als Mitwirkende auch den Stromversorger oder Vermieter der Räumlichkeiten, in welchen Glücksspielverträge abgeschlossen werden anzusehen, wie das die Bw…