…Begründung führte das Finanzamt an, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorlägen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilden würde. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht gegeben, weshalb die diesbezüglich als…
…Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer hängt die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Aufwendungen oder Ausgaben davon ab, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Mittelpunkt der Tätigkeit einkunftsquellenbezogen (VwGH vom 27…
…im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet, sind die darauf entfallenden Aufwendungen einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig (Ausnahme vom vorangeführten Grundsatz). Das entscheidende Kriterium für die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen besteht der zitierten Bestimmung zufolge allein darin…
…ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." Nach den Erläuternden…
…Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit der Berufungswerberin nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer liegt, sind die begehrten Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Das gilt dann auch für die mit dem Arbeitszimmer im Zusammenhang begehrten anteiligen Kosten der…
…im Wohnungsverband befindliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, seien die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben auch dann nur abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer nach Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig sei. Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt iSd …
…Einrichtungsgegenstände der Wohnung als nichtabzugsfähig. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne der vorstehend…
…Vorsteuerabzug stehe der Bf somit nicht zu. Feststellung von Einkünften: Hinsichtlich der Raumkosten sei festzuhalten, dass Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig seien, wenn es sich hierbei um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit handle…
…das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild und nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen und, obgleich der Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete…
…das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildete. Der Mittelpunkt einer ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild bzw. nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen und, obgleich die Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete…
…20 EStG 1988 die Anerkennung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer mit der Begründung, dass Kosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur zu berücksichtigen seien, wenn dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bilde. 1.) In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 erhobenen…
…gemachten Aufwendungen anzuerkennen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies die eingebrachte Berufung ab und führte in der Begründung unter anderem aus, dass der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Berufungswerbers nicht in dem Arbeitszimmer gelegen sei. Weiters wurde auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…das Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" nicht mehr gegeben sein müsse, würden abzugsfähige Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Büro bzw. Lagerräumlichkeiten vorliegen. Dies entspreche auch Rz 324ff LStR. Weiters seien bei der Einkommensteuer 1998 und 1999 zu den Einkünften…
…EStG 1988 in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl 201/1996 sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abzugsfähig. Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Bw…
…und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Bildet jedoch ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig.…
…können allenfalls vom Bw. vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden. Aus genannten Gründen sind die gesetzlich geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung des im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers nicht erfüllt, zumal das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Bw. bildet (§ 20 Abs…
…die Absetzung für Abnutzung und die anteilsmäßigen Betriebskosten sowie Einrichtungsgegenstände wie z.B. Bücherregale oder der Schreibtisch, nicht abzugsfähig, ausgenommen das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dar (§ 20 Abs.1 Z 2 lit.d EStG 1988). Herr P…
…Physiotherapeutin in der Behandlung der Patienten in einer Praxis liegt. Das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer wird nicht zwangsläufig zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, wenn das Arbeitszimmer lediglich zur Aufbewahrung von Unterlagen und Erledigung von Verwaltungsagenden in Zusammenhang mit einer außerhalb der Wohnung…
…der Wohnung dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der…
…wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bilde; Von den geltend gemachten Betriebsausgaben Privatanteile iHv 27.280,00 S (zusätzlich) ausgeschieden worden seien. In der gegen den Einkommensteuerbescheid vom 22. Februar 1999 eingebrachten Berufung (Bl. 19/96) bekämpfte der Bw die vorerwähnten…