…255,-- vorgeschrieben. Dabei wurde dem Kaufpreis in der Höhe von € 1,400.000,-- die Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von € 1,893.000,-- hinzugerechnet und die Gegenleistung somit mit € 3,293.000,-- ermittelt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass…
…Kündigung für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses verzichtet. Darüber hinaus verpflichtete sich der Mieter binnen 14 Tagen nach pflegschaftsbehördlicher Genehmigung der Mietvertragsergänzung – der Bf. ist mittlerweile besachwaltet – eine Mietzinsvorauszahlung iHv Euro 20.000 zu leisten. Darüber hinaus kamen die Vertragsteile überein…
…Zu den „bereits geleisteten Mieten“ zählen nicht nur die laufenden, monatlichen Zahlungen, sondern gehört dazu auch die sogenannte „Mietzinsvorauszahlung“. Sowohl bei einer ordentlichen Kündigung als auch bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung iSd Punktes XVII., Absatz 1 seitens der Vermieterin vor dem 31.10.2023 (Ablauf der…
…die dem Bestandgeber nur nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses verbleiben, die somit nach Beendigung des Bestandverhältnisses insoweit zu erstatten sind, als sie nicht "abgewohnt" wurden (Mietzinsvorauszahlungen, Grundanteilskosten und Baukostenbeiträge mit vereinbarter Amortisation). Sie sind bei unbestimmter Vertragsdauer nur mit dem auf drei Jahre…
…auseinandergesetzt. Die Behauptung, der Großbetriebsprüfer habe nicht genau unterschieden, ob eine als aktive Rechnungsabgrenzung erfasste Mietzinsvorauszahlung oder ein Mietrecht vorliege, es quasi eine bloße Ausweisfrage sei, sei eine Schutzbehauptung und zu erwidern, dass für den Fall einer aktiven Rechnungsabgrenzung diese auf die Leasingvertragsdauer aufzulösen wäre…
…Bw. als Geschäftsführer der SE GmbH die Vereinbarung vom 11. Mai 1994 mit dem Hauseigentümer getroffen hat, ist zur Klärung der Streitfrage - Verkauf einer Einkunftsquelle oder Mietzinsvorauszahlung - nicht von Bedeutung. Wie der Bw. selbst vorgebracht hat, würde eine Willenseinigung zwischen zwei Vertragsparteien nie zustande kommen…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben (Einkommensteuer für die Jahre 2004 und 2005) ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat im Zuge einer Außenprüfung nachstehende Feststellungen getroffen: 1) Mietzinsvorauszahlung betr…
…von ATS 1,5 Mio. als echte Mietzinsvorauszahlung zur Gänze im Jahr des Zuflusses (so die Rechtsansicht des Finanzamtes) oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes (so die Rechtsansicht des Bw.) zu versteuern ist. Der Bw. bezog im Streitjahr laut Erklärung…
…auch im gegenständlichen Fall keine Elemente eines Darlehensvertrages erkennbar oder seitens des Bw. behauptet wurden, stellt die Zahlung des G an den Bw. eine Mietzinsvorauszahlung, die für die Firma B geleistet wurde, dar, da der tatsächliche Empfänger der Förderung (= Zuschuss zur Anmietung des Grundstückes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 11 am 31. August 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk betreffend Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatz- und…
während jenem gegen den Einkommensteuerbescheid 1987 ob der unter Punkt 1 dieser Entscheidung getroffenen Erwägungen teilweise Folge zu geben ist. In Ansehung der Ausführungen der Punkte 1 und 2 sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1987 und 1987 wie folgt zu…
…neben dem Mietzins die Umsatzsteuer vom Mietzins, Betriebskosten für Wasser, Heizung und Müllabfuhr, eine Investitionsablöse, der Wert vom Bestandnehmer vorzunehmender baulicher Veränderungen oder Erhaltungsmaßnahmen, Mietzinsvorauszahlungen und Baukostenbeiträge und Darlehensannuitäten in die Bemessungsgrundlage. (vgl. Frotz Hügel Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 33 TP 5 GebG und die…
…seien. Strittig sei somit die Rechtsfrage, ob eine als Mietvorauszahlung bezeichnete Leistung als Anschaffungskosten eines Mietrechtes, und ob die Leistung der Mietzinsvorauszahlung als besonderes Entgelt zusätzlich zur laufenden Miete anzusehen sei. Die Betriebsprüfung bestreite nicht, dass ein Mietrecht existiere; es mangle jedoch an einem besonderen…
…Abs. 1 EStG 1988 zusteht oder ob Herstellungskosten eines Gebäudes durch die von der A geleisteten (Mietzinsvoraus-)Zahlungen finanziert wurden und diese Mietzinsvorauszahlungen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu behandeln sind. Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Die astG wollte im SC ein Fitness-Center betreiben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
…VwGH 03.10.1996, 93/16/0127 auf den gegenständlichen Fall übertragbar sei. Hier lägen keine als "Baukostenzuschuss" getarnte langfristige Mietzinsvorauszahlung vor. Der Finanzierungsbeitrag sei gesetzlich im WGG genau geregelt und stelle keine "Entgeltsvorauszahlung" im Sinn der zitierten VwGH-Entscheidung dar. Ebenso sei zu berücksichtigen…
5.5.8.5 Maßgeblicher Vorauszahlungszeitraum Rz 1395: Die Bestimmung, wonach Vorauszahlungen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung zu verteilen sind, bedeutet zB, dass Mietvorauszahlungen auf die gesamte Mietdauer, für die Übernahme von Garantien geleistete Entgelte auf den Zeitraum der Garantieerklärung bzw. Fremdmittelkosten auf die…
21.2.5 Ermittlung des Grundanteiles Rz 6447: Wird die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vom gemeinen Wert oder von den fiktiven Anschaffungskosten bemessen, ist der auf Grund und Boden entfallende Teil aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Dies gilt auch für Eigentumswohnungen (VwGH 13.12…
- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Miteigentümergemeinschaft ***1*** ***2*** und ***19*** ***14*** ***39***, ***3***, ***4***, vertreten durch Dr. Peter Stempfer, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 5061 Elsbethen, Stanzingstraße 7/1, vom 9. Oktober 2017 gegen die Bescheide…