…Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren 1990 bis 1992 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw erzielt als Verkäufer auf Messeständen Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Entscheidung des UVS Niederösterreich sei noch immer nicht ergangen. Darüber hinaus seien keine fixen Arbeitszeiten vereinbart worden, sondern seien lediglich die Werkleistung (Bau eines Messestandes), der Termin des möglichen Arbeitsbeginns und der fixe Fertigstellungstermin vorgegeben worden. Diese Termine seien aber nicht von der Bf fixiert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M D., 1120 Wien, S-Straße, vom 29. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 17. Oktober 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2005…
…YYYYY - div. Projekte (Ausstellungen) YYYYY - Konzept Messestand "YYYY" YYYYY - Konzept für Infodesk im Foyer "AusstellungYYY" YYYYY - Planung und Konzept "YYYYY". Mit Ausnahme des Projektes "YYYYY" seien die daraus Iukrierten Erlöse beim Einzelunternehmen nicht erklärt und stattdessen über die Vereine "D" sowie "B" verrechnet worden, obwohl…
…machte sich eine derartige Person, welche bspw. entsprechende steuerpflichtige Umsätze aus seiner unternehmerischen selbständigen Betätigung in Form von Beratung und Produktionsbegleitung zur Gestaltung und Neuplanung von Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung erzielt hat, einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig…
…Bl. 86). Die Leistungen beinhalteten laut den gestellten Honorarnoten die Beratung und Produktionsbegleitung zur Gestaltung und Neuplanung von Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung und lagen nicht im Tätigkeitsbereich der Vereine (siehe bereits oben: Außenprüfung zu ABNr3, Bericht vom 25. September 2012…
Andererseits ist der Beschuldigte nach seinem Wesen - so der Eindruck des Finanzstrafsenates - offensichtlich eine sehr phantasiebegabte Künstlernatur, welcher - das Wesen der Steuerbürokratie studierend - sich mit den ihn betreffenden Steuergesetzen vertraut zu machen trachtete. Dies, verbunden mit den Einflüsterungen eines offensichtlich böswilligen Ratgebers, welche steuerschonenden Konstellationen…
Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…
…Im Jahr 2001 hat die Bw für andere ausländische Unternehmer, nämlich die M-GmbH sowie die Firmen A und M, Messestände zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten umfassten den Transport der Bauteile von Deutschland nach Österreich und zurück sowie den Aufbau und Abbau des Standes (laut…
…bestimmte Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht länger als 183 Tagen entsandten österreichischen Arbeitnehmer nur in Österreich der…
In der Entscheidung UFS 16.1.2007, RV/1249-W/05 wurde zur Einbeziehung von Werbekostenbeiträgen vertreten, dass sich ein Vergleich mit den vom Verwaltungsgerichtshof schon beurteilten Bestandverträgen über Messestände anbietet: In dem bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, unter Rz 49 zu § 33 TP 5…
…Papierwaren externe Festplatte MS Office DVD-ROM LED Monitore(n) Drucktasten Finepix X 10 bzw. folgender Leistungen: Mitbenutzung Messestand Kamerareparaturen Web-Präsentation Skripts 3CARD Garantieverlängerung Weiters wurde eine Rechnung bzw. ein Zahlungsbeleg der Firma Conrad (ohne Produktbezeichnung) vorgelegt. Auf allen Rechnungen ist österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen.…
…den Streitjahren 2006 und 2007 neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (nur betreffend 2006) Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Tätigkeit der Montage und Demontage von Messeständen im In- und Ausland. Wie aus dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vorgelegten freien Dienstvertrag mit Vertragsbeginn 14.09.2006 hervorgeht…
…GmbH & Co KG. Nach Angaben der Bf. handelte es sich um bedruckte Stoffbanner bzw. Werbebanner für Messestände. In den angefochtenen Bescheiden wurden die Erstattungsbeträge mit 0 Euro festgesetzt. In der Begründung wird u.a. ausgeführt, dass die bezogenen sonstigen Leistungen in Österreich nicht steuerbar und…
…größer. Unstrittig setzte der Beschwerdeführer Maßnahmen, um sich auf dem Markt zu behaupten, indem er etwa ab 2006 das feste Geschäftslokal aufgab und nur mehr zu gewissen Zeiten des Jahres mit Messeständen auftrat, einen restaurierenden Mitarbeiter entließ und Restaurierungsarbeiten selbst vornahm, auf ein Betriebsfahrzeug verzichtete…
… 4 Abs. 1 EStG 1988 und erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Messestandmontagen) in Höhe von S 136.889 (ohne Sanierungsgewinn) für das Jahr 2001, 6.116,09 Euro für das Jahr 2002 und 9.926,39 Euro für das Jahr 2003. Anlässlich einer…
…Im Jahr 2001 hat die Bw für andere ausländische Unternehmer, nämlich die M-GmbH sowie die Firmen A und M, Messestände zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten umfassten den Transport der Bauteile von Deutschland nach Österreich und zurück sowie den Aufbau und Abbau des Standes (laut…
…seiner Entscheidung den folgenden als erwiesen angenommenen Sachverhalt zugrunde: Bei der BF handelt es sich um eine Gesellschaft mbH, die im Messestandbau tätig ist. Der im Prüfungszeitraum bestellte Geschäftsführer übt diese Funktion seit 2003 aus. Seit 2006 war er mit 25 % an der BF beteiligt…
…es handle sich um Messekosten, die die rechnungsausstellende Firma an die Messeteilnehmer weiterberechne. Sie plane und kaufe den Messestand in Wien und daher werde österreichische Umsatzsteuer verrechnet. Weiters berufe sie sich auf eine telefonische Auskunft, wonach die österreichische Umsatzsteuer auf den Rechnungen korrekt sei und…
…bei der Prüfung der Firma vorgeschrieben worden. Die ausgestellten Lohnzettel mit Lohnsteuer 0,- seien Kontrollmaterial. Des Weiteren stellte das Finanzamt fest, dass der Bf. Messestände aufgebaut habe, dort gekocht und Töpfe verkauft habe. Alles sei auf Rechnung der Firma erfolgt. Er habe 26% Umsatzprovisionen erhalten…