…Entscheidung des UVS Niederösterreich sei noch immer nicht ergangen. Darüber hinaus seien keine fixen Arbeitszeiten vereinbart worden, sondern seien lediglich die Werkleistung (Bau eines Messestandes), der Termin des möglichen Arbeitsbeginns und der fixe Fertigstellungstermin vorgegeben worden. Diese Termine seien aber nicht von der Bf fixiert…
…YYYYY - div. Projekte (Ausstellungen) YYYYY - Konzept Messestand "YYYY" YYYYY - Konzept für Infodesk im Foyer "AusstellungYYY" YYYYY - Planung und Konzept "YYYYY". Mit Ausnahme des Projektes "YYYYY" seien die daraus Iukrierten Erlöse beim Einzelunternehmen nicht erklärt und stattdessen über die Vereine "D" sowie "B" verrechnet worden, obwohl…
…machte sich eine derartige Person, welche bspw. entsprechende steuerpflichtige Umsätze aus seiner unternehmerischen selbständigen Betätigung in Form von Beratung und Produktionsbegleitung zur Gestaltung und Neuplanung von Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung erzielt hat, einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig…
…Bl. 86). Die Leistungen beinhalteten laut den gestellten Honorarnoten die Beratung und Produktionsbegleitung zur Gestaltung und Neuplanung von Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung und lagen nicht im Tätigkeitsbereich der Vereine (siehe bereits oben: Außenprüfung zu ABNr3, Bericht vom 25. September 2012…
Andererseits ist der Beschuldigte nach seinem Wesen - so der Eindruck des Finanzstrafsenates - offensichtlich eine sehr phantasiebegabte Künstlernatur, welcher - das Wesen der Steuerbürokratie studierend - sich mit den ihn betreffenden Steuergesetzen vertraut zu machen trachtete. Dies, verbunden mit den Einflüsterungen eines offensichtlich böswilligen Ratgebers, welche steuerschonenden Konstellationen…
…Im Jahr 2001 hat die Bw für andere ausländische Unternehmer, nämlich die M-GmbH sowie die Firmen A und M, Messestände zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten umfassten den Transport der Bauteile von Deutschland nach Österreich und zurück sowie den Aufbau und Abbau des Standes (laut…
Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…
…bestimmte Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht länger als 183 Tagen entsandten österreichischen Arbeitnehmer nur in Österreich der…
In der Entscheidung UFS 16.1.2007, RV/1249-W/05 wurde zur Einbeziehung von Werbekostenbeiträgen vertreten, dass sich ein Vergleich mit den vom Verwaltungsgerichtshof schon beurteilten Bestandverträgen über Messestände anbietet: In dem bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, unter Rz 49 zu § 33 TP 5…
…den Streitjahren 2006 und 2007 neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (nur betreffend 2006) Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Tätigkeit der Montage und Demontage von Messeständen im In- und Ausland. Wie aus dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vorgelegten freien Dienstvertrag mit Vertragsbeginn 14.09.2006 hervorgeht…
…GmbH & Co KG. Nach Angaben der Bf. handelte es sich um bedruckte Stoffbanner bzw. Werbebanner für Messestände. In den angefochtenen Bescheiden wurden die Erstattungsbeträge mit 0 Euro festgesetzt. In der Begründung wird u.a. ausgeführt, dass die bezogenen sonstigen Leistungen in Österreich nicht steuerbar und…
…Im Jahr 2001 hat die Bw für andere ausländische Unternehmer, nämlich die M-GmbH sowie die Firmen A und M, Messestände zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten umfassten den Transport der Bauteile von Deutschland nach Österreich und zurück sowie den Aufbau und Abbau des Standes (laut…
…größer. Unstrittig setzte der Beschwerdeführer Maßnahmen, um sich auf dem Markt zu behaupten, indem er etwa ab 2006 das feste Geschäftslokal aufgab und nur mehr zu gewissen Zeiten des Jahres mit Messeständen auftrat, einen restaurierenden Mitarbeiter entließ und Restaurierungsarbeiten selbst vornahm, auf ein Betriebsfahrzeug verzichtete…
…Ausstellern vereinnahmten Mieten, in erster Linie als Ertrag aus der Verwertung der dem österreichischen Unternehmen für die Messedauer eingeräumten Nutzungsrechte an den deutschen Ausstellungshallen stammen oder ob hier überwiegend eine Abgeltung der Serviceleistungen des österreichischen Unternehmens (Beschaffung der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know…
…3.1.1.) | C30, C32 | 9990 3000 00 | Zubehör für Messestände | C32 | 9990 4000 00 | Verpackungsmittel (siehe Abschnitt 10.2.1.) | C37 | 9990 5000 00 | Dienstbedarf ausländischer Dienststellen (siehe Abschnitt 0.2.6.) | 320, 330…
…bei der Prüfung der Firma vorgeschrieben worden. Die ausgestellten Lohnzettel mit Lohnsteuer 0,- seien Kontrollmaterial. Des Weiteren stellte das Finanzamt fest, dass der Bf. Messestände aufgebaut habe, dort gekocht und Töpfe verkauft habe. Alles sei auf Rechnung der Firma erfolgt. Er habe 26% Umsatzprovisionen erhalten…
…Berufung brachte die Bw. vor, dass der betreffende Dienstnehmer zu ihr in einem geringfügigen Dienstverhältnis (einfache Büroarbeiten) gestanden sei und daneben im Rahmen eines Werkvertrages den Auf- und Abbau von Messeständen durchgeführt habe. Er habe diese Tätigkeit selbständig mit eigenem Werkzeug ausgeführt, Kleinmaterial selbst beigestellt…
…die Unternehmereigenschaft "für alle Zukunft" nicht gegeben sein wird. Auf Seite 4 (unten) der angesprochenen Berufungsentscheidung führt der UFS aus: "Die einmalige Mitbenutzung eines Messestandes auf einer Luxusmesse stellt einerseits keine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit isd §2 UStG 1994 dar und andererseits fand sie außerhalb des…
…Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung und liegen somit nicht im Tätigkeitsbereich der Vereine sondern im Bereich der selbständigen Tätigkeit von ***Bf1*** als Einzelunternehmer." Der Prüfer rechnete die Netto-Erlöse aus den Projekten den bisher erklärten Umsätzen bzw. Einnahmen des Bf zu…
…sowie dem Vertrieb von Energieeffizienzdienstleistungen, der Dokumentation von Kundenkontakten, der Betreuung von Messen und Beratung an Messeständen sowie dem Besuch von Abendveranstaltungen und Events seines Arbeitgebers gemeinsam mit Kunden zuständig. Laut Bestätigung seines Arbeitgebers ist er überwiegend im Außendienst beschäftigt. Ein Nachweis dafür anhand von…