RIS AI
104 902 Treffer313 msnur geltende Fassungen
EAS 1990Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen im Depot einer italienischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 145/1-IV/4/0214.02.2002

  Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…

EAS 116Erbschaftssteuerbefreiung für italienischen Liegenschaftsbesitz möglich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3243/1/1-IV/4/9209.04.1992

…lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz, der an den in Italien lebenden Ehegatten im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich…

EAS 1754Über Treuhandschaften gehaltene Rechte an inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/31-IV/4/0007.11.2000

  Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…

EAS 892Österreichische Immobilien-GesnbRs mit spanischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/3-IV/4/9612.06.1996

…Verwaltungskosten zu Verlusten führen, die der österreichischen Betriebstätte anzulasten sind, wird vom BM für Finanzen nicht geteilt. Denn sowohl die aufgenommenen Kredite als auch die Verwaltungstätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf den spanischen Liegenschaftsbesitz; es handelt sich aus diesem Grund um Aufwendungen, die nach ihrem wirtschaftlichen…

EAS 2525Deutsche Immobilien-KG mit inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-IV/4/200406.12.2004

  Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…

EAS 2984Zuzug von Gesellschaftern von amerikanischen und kanadischen Personengesellschaften mit umfangreichem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1679-IV/4/200823.06.2008

§ 6 Z 6 EStG 1988 sieht keine "Wegzugsbesteuerung" im engen Wortsinn vor; denn es wird die Wirkung dieser Bestimmung nicht vom Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich abhängig gemacht. Verlegt ein Gesellschafter einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft seinen Wohnsitz in das Ausland, löst dies daher…

UmgrStR 2002 Rz 406–4322. Umwandlungen (Art. II UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Art. II UmgrStG, wenn ein Betrieb (siehe Rz 449 ff) übertragen wird. Rein anteilsverwaltende Kapitalgesellschaften (Holding), Liegenschaftsbesitz- oder Liegenschaftsverwaltungs-Kapitalgesellschaften können zwar nach den Normen des UmwG, nicht aber unter Anwendung der Rechtsfolgen der §§ 8 bis 11 UmgrStG errichtend umgewandelt werden (VwGH 22.4.2004…

EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…

BFG RV/2100166/2014Grunderwerbsteuerpflichtige Singularteilung bei einer körperschaftlich eingerichteten Agrargemeinschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2016

…eigenes Vermögen besitzt. Der jeweilige Eigentümer einer Stammsitzliegenschaft hat ein Anteilsrecht, ist aber nicht der zivilrechtlicher Miteigentümer des Liegenschaftsbesitzes der körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaft. Der Übergang des Abfindungsgrundstückes aus dem Vermögen der Agrargemeinschaft auf den Teilungswerber fand damit zwischen zwei verschiedenen Rechtsträgern statt, nämlich zwischen einer…

BFG RV/3100414/2015Ermittelbarkeit der auf die Grundstückstransaktion entfallenden Gegenleistung bei einem Scheidungsvergleich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2016

…Tauschweg erworbene Grundstück hingegebene Grundstück zu berechnen. Der Wert der hingegebenen Liegenschaftsanteile betrage 386.424,88 € und sei die Gegenleistung für den Erwerb des Liegenschaftsbesitzes seiner geschiedenen Gattin im Zuge der Aufteilung des ehelichen Vermögens. Der Bf. stellte daraufhin den Antrag auf Entscheidung über…

EAS 347Veräußerung eines inländischen Grundstückes nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2467/1/1-IV/4/9303.12.1993

  Werden zum Privatvermögen zählende inländische Grundstücke von Personen veräußert, die ihren Wohnsitz von Österreich in die Schweiz verlegt haben, so unterliegen die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes…

EAS 361Durch inländischen Immobilienbesitz gesicherte Darlehensvergabe aus Liechtenstein an einen deutschen Schuldner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2308/2/1-IV/4/9321.12.1993

  Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…

EAS 362Erbanfall einer US-Liegenschaft an den in Österreich wohnhaften Bruder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1357/2/1-IV/4/9321.12.1993

  Geht amerikanischer Liegenschaftsbesitz eines in den USA ansässig gewesenen Erblassers im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Bruder über, so ist dieser Erbanfall gemäß Artikel 5 DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich…

EAS 1130Italienischer Liegenschaftserwerb auf Leibrente
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 152/1-IV/4/9711.08.1997

Erwirbt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in seinem Privatvermögen italienischen Liegenschaftsbesitz gegen Leibrente, dann sind die Leibrentenzahlungen nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Z. 1 EStG (ab Überschreiten des bewertungsrechtlich kapitalisierten Rentenwertes) in gleicher Weise wie bei Erwerb von inländischem Grundvermögen als Sonderausgabe abzugsfähig. 11…

EAS 1945Italienischer Immobilienbesitz einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/3-IV/4/0105.11.2001

Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…

EAS 2023Eintritt des Todes kurz nach Verlegung des Hauptwohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/5-IV/4/0226.03.2002

Hat sich eine 90 jährige Witwe mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft, mit österreichischem Liegenschaftsbesitz (Haus und Jagdpacht) und mit einem regelmäßig alternativ benützten Doppelwohnsitz in Deutschland und Österreich über Anraten ihrer in Österreich lebenden Tochter dazu entschlossen, nach Abschluss der hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung…

BFG RV/7100679/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…

BFG RV/7100678/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…

BFG RV/7100676/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…