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UFSW RV/0071-W/06Vorsteuerabzug bei nicht existentem Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…die der Rechnung zugrunde liegende Leistung tatsächlich und von einem Unternehmer erbracht worden ist (VwGH 14.1.1991, 90/15/0042). Eine Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (VwGH 11.7.1995…

UFSW RV/0856-W/02Erhöhte Mitwirkungspflicht bei strittigem Leistungserbringer unter bestimmten Voraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2006Teil 1/2

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 21. April 2006 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Franz Burkert & Co, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1991, 1992, 1993 und 1994, Körperschaftsteuer für die Jahre 1991, 1992, 1993…

UFSW RV/0856-W/02Erhöhte Mitwirkungspflicht bei strittigem Leistungserbringer unter bestimmten Voraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2006Teil 2/2

…dass alle Nachweise, die bei Vorliegen des behaupteten Sachverhaltes vorhanden sein müssten, nicht mehr vorgewiesen werden können. Im übrigen habe die Bw. widersprüchliche Angaben zur Leistungserbringung gemacht. Widersprüche seien auch im Zusammenhang mit der Zahlung von S 1,0 Mio. an die X. GmbH festgestellt…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…die Rechnungsanschriften über die Firmenbuchauszüge kontrolliert und auf die diesbezüglichen Angaben vertraut zu haben. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH liegt das Risiko der Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers beim Leistungsempfänger. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde bestehe kein rechtlicher Grund (VwGH vom 28.5.1997…

UFSG RV/0656-G/09Vorsteuererstattung: Gutschriftsabrechnung und steuerlich nicht erfasster Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

…ist, verliert eine Gutschrift die Wirkung einer Rechnung, soweit der Empfänger der Gutschrift dem in ihr enthaltenen Steuerbetrag widerspricht. Im Berufungsfall lassen die aktenmäßig erfassten Ermittlungsergebnisse keine Anhaltspunkte für einen solchen Widerspruch durch JK als tatsächlichen Leistungserbringer erkennen. Auf dieser Grundlage ist daher davon auszugehen…

BFG RV/2100131/2026Vorsteuerabzug bei fehlender UID-Nummer des Leistungserbringers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2026

…"Phase 2" ausgewiesen. Die österreichische UID-Nummer der Rechnungsausstellerin resp des Leistungserbringers sind in den beiden Rechnungen nicht angeführt. Im Zuge der von der Bf. am 24.3.2025 eingebrachten Beschwerde wurden zu den gegenständlichen Rechnungen eine Projektbeschreibung inklusive technischer Informationen und Spezifikationen sowie ein…

UFSG RV/0792-G/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

…Im Übrigen gibt der Geschäftsführer selbst dem Finanzamt eine bloß ehemalige und nicht mehr aktuelle Unternehmensanschrift bekannt. Auf welche Weise die Geschäftsanbahnung der Bw. mit der Leistungserbringerin stattgefunden hat, wird mit angeblichen persönlichen Kontakten abgetan. Außerdem ist auf der Rechnung kein Sachbearbeiter oder Telefonnummer angeführt…

UFSW RV/4119-W/08Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender UID-Nummer des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,S-Gasse, vom 4. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 4. Dezember 2007 betreffend Umsatzsteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…

UFSW RV/1820-W/04Kein Vorsteuerabzug bei formell nicht ordnungsgemäßen Rechnungen und Angabe eines unrichtigen Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2007Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X-Stiftung, Adresse1, vertreten durch Gosteco Goworek Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Consulting GmbH, 1070 Wien, Zieglergasse 27/2/9, vom 6. Oktober 2004 und vom 7. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23, vertreten durch…

UFSW RV/1820-W/04Kein Vorsteuerabzug bei formell nicht ordnungsgemäßen Rechnungen und Angabe eines unrichtigen Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2007Teil 2/2

mit den von der Bw. bezahlten Rechnungsbeträgen nicht überein. Einerseits wurden mehr als 3 % abgezogen (was der Bestätigung zu entnehmen wäre), andererseits müssten wesentlich geringere Beträge weitergeleitet worden sein, wenn Herr B tatsächlich die Arbeiter und das Material bezahlt hat, weil bei derartigen Aufträgen diese…

BFG RV/7102917/2010Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen, wenn der Leistungserbringer an der angegebenen Adresse eine tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht ausübt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2014

…22.8.2009, 22.9.2009) als Datum der Berichtigung den 15.12.2009. Für die Behörde sei nicht nachvollziehbar, wie es zur Ausstellung/Berichtigung der Rechnungen des angeblichen Leistungserbringers, der Fa. K mit der Anschrift Adr3 oder auch 14 kommen habe können, wo zum…

UFSW RV/2838-W/02Kein Vorsteuerabzug, wenn Rechnungsaussteller und Leistungserbringer nicht ident sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2005Teil 1/2

…auch nicht angedeutet würde, warum diesen Rechnungen tatsächliches wirtschaftliches Geschehen nicht zugrunde liegen sollte, wo doch auch von der Betriebsprüfung an einer Leistungserbringung nicht gezweifelt wurde. Widersprüchlich wäre einerseits die Feststellung im Betriebsprüfungsbericht, dass den Rechnungen die Angabe des Leistungszeitraumes fehlte, dies jedoch von der…

UFSW RV/2838-W/02Kein Vorsteuerabzug, wenn Rechnungsaussteller und Leistungserbringer nicht ident sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2005Teil 2/2

…oder nur teilweise die Abschluss- und Umbuchungen beim steuerlichen Vertreter erfolgte. Auch aus den durch die Betriebsprüfung irrtümlicherweise verfehlten Bezeichnungen der mietenden Firmen ist insoferne nichts zu gewinnen als es im vorliegenden Fall auf die Identität der rechnungsausstellenden Firmen mit den tatsächlich leistungserbringenden Firmen ankommt…

UFSW RV/0601-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Nichtnachweisbarkeit des Leistungserbringers 2. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen unzutreffender Anschrift des Leistungserbringers in der Rechnung 3. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Fehlens des Leistungszeitraumes in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…ersucht hinsichtlich der Fa. BBl anzugeben, mit welchen Personen dieser Firma geschäftliche Kontakte bestanden (Angabe von Vor- und Zunamen), welche Aufzeichnungen über Leistungserbringungen dieser Fa. bestanden und ob derartige Aufzeichnungen der Bw. zur Verfügung gestellt worden seien. Zutreffendenfalls seien diese vorzulegen. In diesem Zusammenhang wurde…

BFG RV/7104179/2017Sicherheitszuschlag wegen Buchführungsmängeln, kein Vorsteuerabzug wegen Nichtexistenz des angeblichen Leistungserbringers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.02.2020

…oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei abschnittsweiser Abrechnung genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt. - die UID-Nummer des Leistungserbringers für Leistungen im Inland, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Gemäß § 12 Abs. 1 Z…

UFSW RV/4308-W/09Innergemeinschaftliche Lieferung und ausländische Scheinfirma, Vorsteuerabzug bei nicht existentem Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2010

…die der Rechnung zugrunde liegende Leistung tatsächlich und von einem Unternehmer erbracht worden ist (VwGH 14.1.1991, 90/15/0042). Eine Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (VwGH 11.7.1995…

UFSF RV/0039-F/081.) Wiederaufnahme im Zuge einer systematischen Nachbescheidkontrolle 2.) Separater Verkauf von Gebäude und Gebäudesanierung durch unterschiedliche Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2009

…Dieser Vorgang war grunderwerbsteuerlich aus der Sicht der Erwerberin als Einheit zu beurteilen. Umsatzsteuerrechtlich ist der Vorgang aus Sicht der Leistungserbringer zu beurteilen. Demnach hat die Bw von der "KEG mit Kaufvertrag vom 29.6.2001 eine unsanierte Wohnung gekauft hat (siehe Punkt V des…

UFSW RV/0277-W/07keine Anerkennung als Betriebsausgabe, wenn nachweislich andere Unterschriften auf "Honorarbestätigungen" als vom vorgeblichen Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2007

…1.1991, 89/14/0088) nicht gelungen. Die vom Bw. vorgeschlagenen weiteren Versuche, Honorarbestätigungen durch den vermeintlichen Leistungserbringer fertigen zu lassen, erscheinen schon deswegen als wenig Erfolg versprechend, den erforderlichen Nachweis über die vom Bw. behaupteten Betriebsausgaben für das Jahr 2003 zu erbringen, als der…

UFSW RV/3231-W/02Ordnungsmäßige Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (richtige Adresse des Leistungserbringers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…1991, 90/15/0042). Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es nicht an. Eine "Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers" ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (Hinweis E 11.7.1995, 95…

BFG RV/7102339/2020Rückzahlungsansprüche aus Vorsteuern aus Anzahlungsrechnungen sind im Fall fehlgeschlagener Lieferungen oder sonstiger Leistungen nur dann abzugsfähig, wenn der Leistungserbringer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch abgeführt hat (vgl. VwGH Ra 2020/15/0102)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2023Teil 1/2

…die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Findet keine Überrechnung gemäß § 215 Abs. 4 BAO in Höhe der gesamten auf die Lieferung oder sonstige Leistung entfallenden Umsatzsteuer auf das Abgabenkonto des Leistungserbringers statt, ist bei einem Unternehmer, der seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (…