…im weiteren Verfahren ein allfälliger Verfallsausspruch realisiert werden können müsse. 5. Beschlagnahme ist unverhältnismäßig und nicht zulässig Der beschlagnahmte PKW ist ein Leasingobjekt. Leasinggeberin ist die **KG1**. Leasingnehmerin ist die Beschwerdeführerin mit Sitz in ***Bf1-Adr*** Schweiz. Einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer bzw. Verwaltungsratsmitglied der Beschwerdeführerin ist **A**…
…von den Anschaffungskosten und vom Restwert abgezogen worden sei. Abgesehen von der Kaution erfolge die Finanzierung der Leasinginvestition durch einen Kredit der Leasingnehmerin a an die Leasinggeberin b. Es gebe keine schriftliche Vereinbarung über die Krediteinräumung und die Rückzahlungsmodalitäten. Die "zusätzlichen Leistungen" der Leasingnehmerin (Kaution…
…gegen einen Kaufpreis zu erwerben, der gemessen an den Investitionskosten der" A-GmbH "als überaus gering anzusehen gewesen wäre. Die Gesamtinvestitionen der Leasinggeberin betrugen nämlich laut den Übernahmevereinbarungen 1,809.590 S (Vertrag I) bzw. 1,916.039 S (Vertrag II), zusammen somit rund 3…
…im Kellerbereich) sowie G 12 (ehemaliger Vereinsraum des Club) beziehen. Zum Zeitpunkt der Auflösung der gegenständlichen Leasingverträge sowie der Rückgabe der Leasingobjekte an die Leasinggeberin bestanden betreffend die Tops G 2 a (vermietet an Y), G 3 (vermietet an Z) sowie G 9 und G…
…diesem Zeitpunkt entsprochen habe, erwerben könne. Eine derartige Vorgehensweise sei für ein Leasinggeschäft absolut üblich und bevorzuge in keiner Weise den Leasingnehmer bzw. benachteilige den Leasinggeber. Der Leasingnehmer leiste bis zum Kaufzeitpunkt die Leasingraten. In den Leasingraten sei eine Abschreibungskomponente (Tilgungskomponente) enthalten, auf deren Basis…
…gezogen hätte, sofern nicht eine Veräußerung derselben an die Bf erfolgt wäre. Spätestens im Jahre 2012 war der Leasinggeberin bekannt, welches Potenzial in der Liegenschaft steckt und hätte diese einem fremden Leasingnehmer eine Kaufoption in der hier vorliegenden Art wohl nicht mehr eingeräumt. Tatsache ist…
…814.- fest. In diesen Einkünften war der steuerliche Gewinn der Organgesellschaft der Bw. (B - GmbH ), einer Leasinggeberin, enthalten. Im Gewinn der B- GmbH war eine Teilwertabschreibung der B - GmbH auf Grund eines nicht werthaltigen Gesellschafterzuschusses in Höhe von S 600.000.- enthalten. Dieser Betrag entsprach…
…Variante/Type und Fahrgestellnummer) gleich gestaltet und hatten folgenden an einem am 31. März 2008 abgeschlossenen Vertrag aufgezeigten Inhalt: „Die Firma X, Adr. als Leasinggeber überlässt der Fa. Y, Adr. als Leasingnehmer eine fabriksneue zweiachsige Sattelzugmaschine der Marke MAN mit den folgenden Identifikationsmerkmalen | Variante…
…nämlich ein Kauf durch die Stadtgemeinde B. unterbleiben, könnte einerseits die Leasinggeberin das Schulgebäude aufgrund bestehender Widmung und vereinbartem Vorkaufsrecht nicht verwerten, andererseits müsste die Leasingnehmerin ein neues Schulgebäude - aufgrund des bestehenden öffentlichen Auftrages - erwerben. Weiters sei zu berücksichtigen, dass in der Grundmietzeit die Leasingnehmerin…
…dass AT, ein auf dem Sektor des Immobilienleasings erfahrener Experte, welcher die Leasingprojekte als leitender Angestellter (Prokurist) der Leasinggesellschaften betreut und mitbegleitet hatte - so weist etwa der diesbezüglich zwischen Leasinggeberin und Bw. ergangene Schriftverkehr "AT" als Ansprechpartner aus (vgl. etwa Schreiben der ELG-GmbH vom…
…66,7 Jahren bzw. zumindest 50 Jahren anzusehenden Nutzungsdauer des Gebäudes. Das Gebäude war bei Beendigung des Vertrages der Leasinggeberin zurückzustellen. Die Leasinggeberin hätte sodann das Gebäude anderweitig verwerten können. Auch da ihr das Bestandrecht für die Liegenschaft bis 2090 eingeräumt war. Aus der dem…
Zu Pkt 2.2.: Die Finanzbehörde behaupte, dass durch den Baubeauftragungsvertrag wesentliche Aufgaben und Risiken des Leasinggebers als zivilrechtlichen Bauherrn auf den Leasingnehmer überwälzt würden und ein Mieter solche Risiken nicht tragen würde. Die Finanzbehörde negiere damit, dass ein Finanzierungsleasingvertrag ein von freier Vertragsgestaltung geprägter…
…des Andienungsrechts durch die Bf. den wirtschaftlichen Interessen der Leasingnehmerin widersprechen sollte, ist dies insofern nicht als von entscheidender Relevanz zu beurteilen, da ausschließlich der Leasinggeberin, der Bf., die Entscheidung über den Verkauf des Leasingobjektes zusteht. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts, der ebenso auf die früheren…
…Vergütungsanspruch gem. § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG im Zusammenhang mit einem gebrauchten KFZ , das die Leasinggeberin der Bf im Oktober 2018 erworben habe, und das der Verkäufer nach eigenem Bekunden als Vorführwagen (dh, ein KFZ das Vorführzwecken gegenüber potentiellen Kunden dient) verwendet habe, hat…
…unverändert. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist im Bereich Leasing und Fuhrparkservice tätig und schloss im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (2010 bis 2012) zahlreiche KFZ-Leasingverträge als Leasinggeberin ab. Strittig erweisen sich…
…dass die BF am 25.07.2013 als Leasingnehmerin mit der RKG als Leasinggeberin einen Leasingvertrag für einen PKW Tesla Model S abgeschlossen hat und im Zuge der Erstellung der Steuererklärungen für 2013 und 2014 keine Angemessenheitsprüfung in Bezug auf die Leasingraten für den PKW…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Zwischen der L1 (nach Änderung des Firmennamens nunmehr L2) als Leasinggeberin und L3 als Leasingnehmerin wurde am 22.1.2007 ein Bestand- und Leasingvertrag abgeschlossen. Das am 1.1.2007 beginnende Leasingverhältnis wurde auf unbestimmte…
…Bestandteil dieses Spruches bildet. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die X als Leasinggeberin und die Stadtgemeinde Y als Leasingnehmerin unterzeichneten am 20. Dezember 2012 bzw. am 4. Jänner 2013 eine „Zweite Zusatzvereinbarung…
…als Leasingnehmerin (LN) hat am 25.9./30.9.2013 mit der Fa. A-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der H-GmbH.; Leasinggeberin/LG) eine "Zusatzvereinbarung" zum Leasingvertrag vom 26.6./27.6.2002 (kurz: LV), dieser bestehend betr. die Liegenschaft Gst1 samt den darauf befindlichen Betriebsgebäuden…
…Gebühr in Höhe von 1% von 214.521,84 € (5.958,94 €= monatliches Entgelt x 36 Monate) festgesetzt = 2.145,22 € Entscheidungsgründe Im Immobilienleasingvertrag vom 26. Juni 2007 stellte die Leasinggeberin Bw. (im Folgenden auch Berufungswerberin genannt) der Leasingnehmerin Gemeinde A…