Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Sri Lanka von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer…
Verlegt ein Gesellschafter einer in den USA bestehenden (transparenten) Limited Liability Company (LLC) mit ausschließlichen Betriebstätten in den USA seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich, dann ist gemäß Artikel 7 DBA-Österreich/Deutschland der Wertzuwachs in den US-Personengesellschaftsbetriebstätten bis zum Ansässigkeitswechsel der deutschen Besteuerung…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Dubai von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung…
…des OECD-Fiskalkomitees. Von österreichischer Seite wird diese Frage bejaht. Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft an ihre US-LLC-Muttergesellschaft können daher - vorbehaltlich späterer gegenteiliger Auslegungsergebnisse der OECD-Arbeiten - im Rückerstattungsweg gemäß Artikel VI DBA-USA insoweit von der halben österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet werden, als die…
…LLC in den USA dann steuerlich als Personengesellschaft behandelt, wenn ihr mindestens zwei der folgenden für eine Körperschaft wesentlichen Merkmale fehlen: "limited liability" "continuity of life" "free transferability of interests" "centralized management" Da sich sonach offenbar auch in den USA die steuerliche Einstufung einer LLC…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27, 73…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann derzeit im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S…
Ist ein Filmproduzent vor 6 Jahren in die USA gezogen, wobei er sich dort zu 50% an einer LLC beteiligt hat und hat er drei Jahre später in Österreich ein Haus gekauft, in das mittlerweile seine Ehefrau mit den 2 Kindern umgezogen ist, wobei er…
…Ausland errichteten Gesellschaft zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab (siehe zB EAS 2607 und EAS 2843 betr. LLCs in Dubai und Sri Lanka). Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der…
…Vergleichbarkeitsvoraussetzungen der KStR 2001 Rz 551 auch die von der deutschen Verwaltungspraxis in BStBl I 2004, 413 (betreffend den Typenvergleich bei einer ausländischen LLC) entwickelten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gelangt daher eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und…
…EU) 2015/2447 (UZK-IA) ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden. Folgende Stelle ist zur Ausstellung derartiger Ursprungszeugnisse befugt: Gulf States Forwarding, LLC 1109 Aurora Avenue Metairie, LA 70005 Auf dem Stempel dieser Stelle scheint "Lousiana Maritime International Chamber of Commerce" auf. Von anderen Stellen ausgestellte Echtheitsbescheinigungen sind…
…10.069,00 | 7.150,00 | 11.378,00 | | | Forderungsabschreibung: | | 31.500,00 | | | | ER ***B-LLC***: | | | | 202.000,00 | | AR ***B-GmbH*** Scheinrechnung: | | | | - 525…
…ist auch ihr Ehegatte, A. mit in die USA übersiedelt und nahm ebenfalls eine Beschäftigung bei der G- Texas LLC auf. Die Ehegatten gaben mit dem Wegzug in die USA ihren bisherigen Wohnsitz in Österreich auf. Die Wohnmöglichkeit in ihrem Einfamilienhaus wurde durch Abmeldung der…
…Ltd, Tschechien? Habe zu der Firma seit Jahren keinen Kontakt, vermutlich um die 10 Jahre. • Was wissen Sie über ein Bankkonto der ***8***-***1*** LLC in Lugano? Unbekannt. Resümee: Im Gutachten der ***11*** (SV) ist unter anderem auch folgende Aussage getroffen worden (Tz. 502 u…
…######/09) bzw. ein kurzes Vorhalteverfahren erging. Schon für das Jahr 2006 hatte der Unabhängige Finanzsenat behauptete Fremdleistungen nicht als erwiesen angenommen (Fa. E***LLC in Dubai; UFS 10.12.2008, RV/0541-S/08).' Auch für 2007 und 2008 behauptete der Berufungswerber wieder Zahlungen für…
…Außenprüfung wurden im Jahr 2006 die Betriebsausgaben für Fremdleistungen (Planungsarbeiten für ein Bauprojekt in Wien X-Gasse) an die Fa. E***LLC in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate - UAE) mit dem Ansprechpartner P*** im Ausmaß von EUR 20.000,00 nicht anerkannt. Mit Bescheid vom 31…
…Amerika von den Absendern ***X*** und ***Y*** (vormals ***y***) unter Einbeziehung deren gemeinsamer Firma ***LLC*** unter Angabe zu niedriger Werte und unrichtiger Warennummern in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden. Als Grundlage für diese Verzollungen hätten grundsätzlich die Angaben in den die Sendungen…
…Amerika von den Absendern ***X*** und ***Y*** (vormals ***y***) unter Einbeziehung deren gemeinsamer Firma ***LLC*** unter Angabe zu niedriger Werte und unrichtiger Warennummern in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden. Als Grundlage für diese Verzollungen hätten grundsätzlich die Angaben in den die Sendungen…
…Österreich steuerlich ansässig. Sie sei österreichisch-italienische Doppelstaatsbürgerin. Pkt 1.2. der SA: Sachverhalte USA Der WD Bf Trust ( Bf Trust, Bf Revocable Trust) halte insbesondere Beteiligungen an der OOB Partners Inc (PBP) und an der ARM LLC (S. 5). Am 2. 12. 2009 habe…