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Findok · Richtlinien

ZT-2505

10. Unterlagen für die Einfuhr von Maiskleber aus den USA (Kontingent Nr. 09.0090)

geltende FassungRichtlinie2021-0-069-003gilt ab 28.01.2021

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Wortlaut laut Findok

10. Unterlagen für die Einfuhr von Maiskleber aus den USA (Kontingent Nr. 09.0090) Laut Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission ist die Inanspruchnahme des Zollkontingentes mit der laufenden Nummer 09.0090 (Maiskleber des KN-Codes 2303 10 11 mit Ursprung in den USA) an die Vorlage einer von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden. Folgende Stelle ist zur Ausstellung derartiger Ursprungszeugnisse befugt: Gulf States Forwarding, LLC 1109 Aurora Avenue Metairie, LA 70005 Auf dem Stempel dieser Stelle scheint "Lousiana Maritime International Chamber of Commerce" auf. Von anderen Stellen ausgestellte Echtheitsbescheinigungen sind nicht anzuerkennen.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0-069-003
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
32 (geltend: 32)
Gültig
28.01.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF