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149 Treffer1584 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…

UFSL RV/0397-L/04Aufwendungen für Persönlichkeitsentwicklung keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2005

…zum Tragen: Kurse zur Stressbewältigung, Charakterentfaltung, Beseitigung negativer Einstellungen und emotionaler Störungen sind auch bei einer Religionslehrerin keine Werbungskosten. Lassen die Kursunterlagen darauf schließen, dass die Kurse mehr der Persönlichkeitsentwicklung der Kursteilnehmer dienlich sind, als dass die Kurseteilnehmer gelernt hätten, wie sie ihrerseits die von…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

BFG RV/7102343/2013Aufwendungen für ein Seminar NLP Individual- und Teamcoach keine Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.07.2014

…Reise- bzw. Aufenthaltskosten sowie Taggelder iHv. € 1660 und € 1291 geltend. Das Finanzamt ersuchte um die Vorlage der Kursunterlagen, Bestätigungen und Zahlungsnachweise sowie Arbeitsplatzbeschreibung und Darlegung des Zusammenhanges der Bildungsmaßnahmen mit dem Beruf. Zu den geltend gemachten Weiterbildungskosten wurden Bestätigungen des Seminarveranstalters inkl. Rechnungen…

UFSW RV/0579-W/04Aufwendungen für ein Seminar "Erfolg durch Wissen" keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…an Mitarbeiter vermitteln könne und wie man theoretisches Wissen auch tatsächlich auch in der Praxis nutze. Die verwiesenen Fallbeispiele betreffen u.a. einen "Erfahrungsbericht Deutsche Lufhansa AG" (siehe Akt Kursunterlagen "Erfolg durch Wissen" S 104), ein "Fallbeispiel comma soft" (siehe a.a.O., S 111)…

BFG RV/7102260/2019Herausschälen eines Liebhabereibetriebes (Yachtcharter) aus einem gemeinsam mit einem weiteren Betriebszweig geführten Unternehmen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.09.2023

…erworbene Yacht auf Grundlage einer Arbeitsrichtlinie angemietet bzw. Skripten und Kursunterlagen der Segelschule gegen eine jährlich zu zahlende Lizenzgebühr übernommen hatte. Die Höhe der Chartergebühren würden sich nach den zu erwartenden Investitionen in das Schulschiff richten und zwischen € 600,- und € 1.000,- liegen…

BFG RV/7104598/2016Diverse Werbungskosten und Betriebsausgaben (Sportgeräte, Fachliteratur, Fortbildung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2022Teil 2/2

…VwGH vom 29.1.2004, 2000/15/0009 und BFG vom 22.8.2016, RV/5100162/2011). Als Werbungskosten abzugsfähig sind neben den unmittelbaren Kosten der Bildungsmaßnahmen (zB Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen udgl.) ua. auch die Fahrtkosten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte; die Formulierung des…

BFG RV/7103517/20081. Wurden Dienst- oder Werkverträge für die Card Dealer-Ausbildung und Aushilfsarbeiten wie z.B. Herstellung und Bespannung von Pokertischen, Fliesen- und Kabelverlegung u.a. abgeschlossen? 2. Sind die Trinkgelder an die Card-Dealer gemäß § 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988 steuerfrei?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.10.2016Teil 1/2

…Card-Dealer seine Erfahrung, sein fachliches Wissen und sein praktisches Können an die Kurteilnehmer weiter. Die Ausbildner würden dabei ihre eigenen Arbeitsmittel, eigene Kursunterlagen und Chip’s verwenden. Sie konnten sich vertreten lassen, sie konnten sich die Kurszeiten und Arbeitszeiten selbst einteilen. Die Bezahlung erfolgte…

BFG RV/2100955/2011Zurechnung von Einkünften aus einer Vortragstätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2014

…Vorträge abgeschlossen und wurden die Werkverträge zwischen [dem Bf.] und dem WIFI-Steiermark aufgelöst. Frau MN ist somit seit dem Jahre 2008 alleinverantwortlich gegenüber dem WIFI-Steiermark. Sie alleine bereitet die Vorträge und Kursunterlagen vor. Sie alleine ist Ansprechpartnerin im Falle etwaiger Fragen der Kursteilnehmer…

UFSG RV/0674-G/12Dienstverhältnis mit Sohn als familienhafte Mitarbeit (bzw. fremdunüblich)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013

…03.: Mo/3h/Mi/2h/Fr/3h 8h Bildbearbeitung von EfJ1 mit Adobe Photoshop 10. Woche 07.03.-11.03.: Mo/3h/Mi/2h/Fr/3h 8h Erstellen von Kursunterlagen für Projektschule 11. Woche 14.03.-18.03.: Mo/3h/Mi/2h/Fr/3h 8h…

UFSG RV/0488-G/08Abzugsverbot für Seminare, die auch die private Lebensführung betreffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011

…Früchte getragen habe, da sie nunmehr bereits in der Distriktsleitung in Y beschäftigt sei, was wiederum einen beträchtlichen Karrieresprung bedeuten würde. Die entsprechenden Kursunterlagen bzw. -bestätigungen seien der Finanzbehörde bereits übermittelt worden. Darüber hinausgehende Tagungsprogramme seien bei diesen Kursen nicht ausgegeben worden. Kostenersätze des Arbeitgebers…

UFSL RV/0856-L/09Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag, Überschreitung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…2006 aus dem Lehrberuf ausgeschieden sind, bestand für eine Fortbildung in diesem Beruf keine Veranlassung. 3. Was war der Inhalt dieser Therapiesitzungen? Die Kursunterlagen etc, sind vorzulegen."^ Am 16. Juni 2009 langte beim Finanzamt die Beantwortung dieses Vorhaltes, abgefasst auf der Rückseite des Schriftsatzes…

UFSW RV/1677-W/09Geltendmachung der tatsächlichen Werbungskosten statt des Berufsgruppenpauschales für Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

…nur das bessere Fortkommen durch die Bildungsmaßnahmen gegeben, sondern auch eine Ausbildung hinsichtlich Unternehmensberatung, Seminarabhaltung, eben im Bereich der Mineralölwirtschaft. In den LStR seien auch die einzelnen Werbungskosten genannt wie Kursgebühren, Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur, Hilfsmittel, Fahrtkosten etc. Die Einkommensteuer 2008 sei daher erklärungsgemäß zu veranlagen…

UFSG RV/0785-G/06Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Studium der Volkskunde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…16 (1)10 EStG 1988 als Werbungskosten abzugsfähig. Als Werbungskosten kommen jedoch nur die unmittelbaren Kosten der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Betracht, wie Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur, Fahrten zur Fortbildungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang. Die Kosten für die Exkursionen stellen daher keine Werbungskosten…

UFSG RV/0686-G/06Arbeitszimmer eines WIFI-Vortragenden und EDV-Beraters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2006

…in der Berufung ausgeführt, dass der Bw (ebenso wie seine Ehegattin) in der EDV-Branche im Zusammenhang mit EDV-Kursen für die Kursplanung (Inhalte und Zeitplanung), die Erstellung von Kursunterlagen, sowie als Kursleiter (Aufsicht über mehrere Trainer) und als Vortragender tätig sei. Hauptgeschäftspartner des Bw…

UFSG RV/0416-G/06Arbeitszimmer eines Vortragenden und EDV-Beraters im Wohnungsverband ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2006

…in der Berufung ausgeführt, dass der Bw (ebenso wie seine Ehegattin) in der EDV-Branche im Zusammenhang mit EDV-Kursen für die Kursplanung (Inhalte und Zeitplanung), die Erstellung von Kursunterlagen, sowie als Kursleiter (Aufsicht über mehrere Trainer) und als Vortragender tätig sei. Hauptgeschäftspartner des Bw…

UFSW RV/0137-W/05Kosten einer Coaching-Fortbildung als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften als Politikerin oder als vorbereitende Betriebsausgaben für künftige Tätigkeit als Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

…begonnen. Das Honorar von rund € 2.500,00 werde nach Durchführung der Gemeinderatswahlen in Niederösterreich im Frühjahr 2005 zufließen. Inhaltlicher Aufbau und Teilnehmerkreis der besuchten Seminare sowie Abschlussdiplom sei den beiliegenden Kursunterlagen zu entnehmen. Dem Schreiben wurden folgende Beilagen angeschlossen: Abschlusszertifikat des C. für…

UFSL RV/0747-L/05Aufwendungen für die Seminare "Nach innen Laufen" und "Körpersprache und Lebensweisen" sind keine Werbungskosten, sondern Aufwenudngen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…Vorhalt vom 15. Juni 2005 wurde die Bw. vom Finanzamt aufgefordert Kursunterlagen zu den Kursen "Körpersprache und Lebensweise" und "Nach innen Laufen" vorzulegen und den Teilnehmerkreis (Berufsgruppen) der obgenannten Kurse und eine Beschreibung ihrer Tätigkeit (Berufsbild, Aufgabenbereich) bekannt zu geben. Mit 11. Juli 2005 wurde…

UFSI RV/0019-I/05Kosten für den Waldaufseherkurs als Werbungskosten bei einem Forstarbeiter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2005

…Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2001 machte er folgende Ausgaben für den angeführten Kurs als Werbungskosten geltend: | 1. Aufnahmeprüfung (Fahrtkosten und Taggeld) | 1.798,20 | 2. Kursunterlagen, Stempelmarken | 1.037,70 | 3. Unterkunft am Kursort | 5.640,00 | 4…

UFSW RV/3521-W/02Werbungskosten für Fortbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2004

… Die Bw. stellte gegen den o.a. Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte ihr Berufungsbegehren im Wesentlichen folgendermaßen: Aus den vorgelegten Kursunterlagen gehe hervor, dass die Bw. dort Vorträge gehalten habe. Diese wissenschaftliche Tätigkeiten seien nicht nur notwendig für ihre Ausbildung…