IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. März 2013, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerinnenveranlagung), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Natascha Gassner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Mai 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. Mai 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…galt. Dabei führte der Bf. aus, dass es sich bei den Werbungskosten (Kurskosten) um eine Berufsfortbildung handle, die Voraussetzung für eine "Positionsbeförderung" im Unternehmen gewesen sei. Mit Vorlagebericht vom 12. August 2015 legte das Finanzamt Y unter Verweis auf die Beschwerdevorentscheidung - wie auch dem Bf…
…Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2022. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass er einen Kurs für seine Ehegattin bezahlt habe. Die Kurskosten beliefen sich auf € 855,00. Zudem habe der Beschwerdeführer Ausgaben für Medikamente bezahlt. Er sei Alleinverdiener. Anlässlich der Vorberechnung in Finanzonline sei für die…
…wie im Vorlagebericht ausgeführt, anerkannt. Ebenfalls wurden die Kurskosten der Sprachreise in Höhe von € 820,69 von der Abgabenbehörde aufgrund der Förderlichkeit für die Berufstätigkeit anerkannt. Strittig ist lediglich, ob die gesamten vom Bf. beantragten Werbungskosten im Zusammenhang mit der Sprachreise nach England als…
…Verwendungszweck "Inst. C" Im Einkommenssteuerbescheid 2007 vom 10.12.2012 wurde die Berücksichtigung der Aufwendungen (iS € 5.367,75) mit folgender Begründung versagt: "Die von Ihnen beantragten Aufwendungen (Kurskosten) für den Lehrgang "Moving Eyes - Alexandertechnik und Augenarbeit" konnten als Werbungskosten nicht anerkannt werden. Derartige…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Anlässlich der ANV 2012 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (= Bf) die Anerkennung von Kurskosten als Werbungskosten. (Er war als Vertragsbediensteter bei einer Interessensvertretung beschäftigt). Einen entsprechenden Vorhalt des Finanzamtes um Vorlage sämtlicher Belege, Bekanntgabe…
…vom Bw. als Betriebsausgaben geltend gemachten Kurskosten (Kurs " Audio Engineer" in München) um die vom AMS in Höhe von € 5.218,66.- gewährte AMFG- Entschädigung zu kürzen seien. Am 25.8.2005 erließ das Finanzamt weiters einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004, wobei die…
…zwei Personen: 565,00 €; Unterkunft und Transfer für zwei Personen 265,00 €; sowie die unmittelbaren Kurskosten in Höhe von 290,00 €). Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 9. April 2008 wurde die Einkommensteuer abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Werbungskosten wurden in Höhe von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, Adresse, vom 13. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen vom 12. Februar 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr XY (Berufungswerber…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
…Bw. im Streitjahr oder danach ausgeübten Beruf sei, und verwies auf Rz 363 LStR. Somit sei beabsichtigt, der Berufung insoweit stattzugeben, als die reinen Kurskosten, deren genaue Höhe noch ermittelt werden müsse, als Werbungskosten anerkannt werden. Hierfür spreche auch, dass der damalige Arbeitgeber der Bw…
…Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist Volksschullehrerin und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Als Werbungskosten machte sie u a Seminar- und Kurskosten samt Fahrtkosten und Diäten geltend, und zwar: 2002: "Moderation I"…
…im Hinblick darauf, dass die Kosten für den ...Kurs teilweise vom AMS refundiert wurden, ist davon auszugehen, dass die Kurskosten nicht dem selbständigen (unternehmerischen) Bereich zuzuordnen sind, sondern vielmehr Aus- bzw. Fortbildungskosten im Bereich der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Mangels des Zusammenhangs…
…davon auszugehen ist, dass die Sprachkurse von konkretem beruflichen Nutzen für die Bw. waren und sich die reinen - und im Übrigen der Höhe nach unbestrittenen - Kurskosten vom übrigen Teil der von der Bw. in diesem Zusammenhang geltend gemachten Aufwendungen einwandfrei trennen lassen, stellen diese im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.K., W., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisions GmbH, 1010 Wien, Bösendorferstraße 2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1999 sowie Einkommen-und Umsatzsteuer 2000 entschieden: Der Berufung hinsichtlich…
…sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen aus Angehörigen der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zusammensetzt. Trägt der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten oder stellt er den Arbeitnehmer für die Zeit der Schulungsmaßnahme gegen Weiterbezug des Gehalts dienstfrei, ist dies gleichfalls ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit (VwGH 31…
…bekannt, woraus sich die Fortbildungskosten in Höhe von € 2.027,98 (Bl. 2/2008: = Reisekosten € 270,78, NLP-Kurskosten € 1.119,20, Hotelkosten: € 601,00 und div. Prüfungsgebühren € 37,00) betragsmäßig zusammensetzten. Mit Bescheid vom 9. März 2009 setzte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau V.K. in XY., vom 23. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen, vom 25. April 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2002 bis 31. Oktober 2005…
…organisiert worden sei. Außerdem gehe aus dem Schreiben hervor, dass die Kurskosten mindestens 550 US-$ - aber auf Grund einer Preiserhöhung 610 US-$ betragen hätten. Aus der Kursbestätigung der Universität N. gehe die Anzahl der Stunden und die Zielsetzungen des Kurses hervor. Die Fortbildungskosten…