…Rz 6178d: Während "Coins" regelmäßig auf einer eigenen Blockchain basieren, nutzen sogenannte "Token" bereits bestehende Blockchains als Basis. Sowohl Coins als auch Token können - bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen - unter den Kryptowährungsbegriff des § 27b Abs. 4 EStG 1988 fallen. Insbesondere die folgenden Kategorien von Token…
…3 letzter Satz EStG 1988 gelten Umstände, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen, im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich einer Kryptowährung im Sinne des § 27b EStG 1988 als Veräußerung, wobei gegebenenfalls auch das Nichtfestsetzungskonzept oder das Ratenzahlungskonzept zur Anwendung kommen können (siehe…
…Überlassungsgeschäft eingebunden ist. Voraussetzung ist daher, dass auch der inländische Dienstleister die Realisierung selbst abwickelt. Werden daher auf einem Wallet eines inländischen Dienstleisters Kryptowährungen, die von dritter Seite im Rahmen eines steuerpflichtigen Vorgangs bezogen werden, gutgeschrieben, ohne dass der inländische Dienstleister in den Abwicklungsvorgang einbezogen…
17.2.2 WertpapiergeschäfteWertpapier-, DarlehensgeschäfteDarlehens- und Kryptowährungsgeschäfte Rz 5426: Der wiederholte, auf die Schaffung einer dauernden Erwerbsquelle durch Ausnutzung von Kursschwankungen gerichtete An- und Verkauf von Wertpapieren stellt dann, wenn er sich nicht auf die nutzbringende Verwertung eigenen Vermögens beschränktkann nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…
…23.159,14 Euro. In diesem Verlust ist u.a. ein Wertverlust der Kryptowährung "OneCoins" in Höhe von 42.390 Euro enthalten. In der Eingabe vom 15.11.2019 erläuterte der Bf zur betrieblichen Notwendigkeit der OneCoins, dass er diese gekauft habe, um einen neuen…
…geehrte Damen und Herren, zur auf elektronischem Weg eingebrachten Steuererklärung 2017 erhalten Sie per Post in den nächsten Tagen die Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie eine Stellungnahme zu unserer Sichtweise betreffend die Tauschbesteuerung von Kryptowährungen." Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017 vom 3. Mai 2019 wurde der…
…Verfehlung wurde in dieser Selbstanzeige folgendes vorgebracht: Der Bf. hätte neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in den Jahren 2017, 2020 und 2021 steuerpflichtige Einkünfte aus Kryptowährungen erzielt, welche er nicht ordnungsgemäß zur Einkommensteuer erklärt und somit Einkommensteuer verkürzt hätte. Für die Abgabenfestsetzung der gemäß §…
…kein Erwerbsdatum angeführt ist, wurde aus folgenden Überlegungen von einer Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ausgegangen: Einerseits sind diese Veräußerungen in der Aufstellung unter Punkt 1. "Steuerpflichte Einkünfte aus dem Handel mit Krypotwährungen und NFT´s (short)", also jener Aufstellung, die die Veräußerungen innerhalb…
…mit "Mining" zu tun hätten, über einen Kamm geschert habe. Die Bf habe niemals selber "gemint" (dh niemals eine Validierungsdienstleistung in einem Kryptowährungsnetzwerk ausgeführt), sondern lediglich Rechenleistung einem anderen Unternehmer ("Pool- Mining-Betreiber") für dessen Validierungsleistung entgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei der Bereitstellung von Rechenleistung…
…dass es sich beim erklärten Betrag von EUR 673.713,66 um Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowährungen (nach der Rechtslage vor dem ÖkoStRefG 2022) handle. In rechtlicher Hinsicht verwies die Beilage auf die BMF-Info über die steuerliche Behandlung von Krypto…
…hat aufgrund des vollen Zugriffes auf den VPS-Server jegliche Programme (Betriebssystem, Miningsoftware etc.) manuell installiert und auch selbst entschieden ob und welche Kryptowährung gemint und wann der Miningvorgang eingestellt wird." Diese dauernde Verfügungsgewalt über einen physischen oder virtuellen Server, begründe jedenfalls eine Serverbetriebstätte (vgl…
…legte der Beschwerdeführer entsprechend der Veranlagung 2020 - auf das umfangreiche Verfahren mit abschließendem Erkenntnis vom 4.1.2024, RV/5100784/2022, wird verwiesen - den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, offen. Entsprechend dem genannten Erkenntnis erfolgte die Veranlagung 2021 als Spekulationseinkünfte (Bescheid vom 17.1.2024). …
…ergebe sich auch keine Vorsteuerrückrechnung. c. Zur Umsatzsteuer 2017: (1) Die Bf erbringe gegenüber den Kunden "Managed Hosting Leistungen", das seien Rechnerleistungen zum Zweck des Minings einer bestimmten Kryptowährung. (2) Diese Leistungen seien zwar grundsätzlich steuerbar, aber gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit b…
…da zwei Probleme, das ist einmal die Leistung, der Kunde der kennt sich da nicht aus, der sagt, bitte mach das für mich mit der Kryptowährung. So wie ein Vermögensberater. Mit der Aufforderung etwas zu machen. Das zweite ist auch die rechtliche Beurteilung. Die Rspr…
- Der Umtausch von Kryptowährungen in Bitcoin ist Teil des Hosted-Managed-Pakets der IT GmbH. Der Dienstleistung des Umtausches steht somit eine entgeltliche Gegenleistung gegenüber, die auch direkt mit der Dienstleistung in Zusammenhang steht. Leistung und Gegenleistung entspringen einem synallagmatischen Rechtsverhältnis, bei dem beide Parteien…
…governed by and construed in accordance with Austrian law. 6.4 Disputes shall be submitted exclusively to the competent courts of Austria, as far as a choice of law is permitted." Ein Block Reward bezieht sich auf die Kryptowährung, die ein Miner als Belohnung erhält…
…Das Anlageziel des Unternehmens wäre es gewesen, ein Platzierungsvolumen von Genussrechten in Höhe von insgesamt EUR ***16*** zum Aufbau eines Rechtenzentrums (zum Mining von Kryptowährungen) sowie zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung zu erreichen. Das Gesamtgenussrechtskapital aller Genussrechtsinhaber (= Crowd-Investoren) bei Erreichen der EUR ***16*** hätte ***17…
Um aber überhaupt Investoren für diese Hochrisikobranche (Mining von Kryptowährungen) im Jahr 2017 erreichen und gewinnen zu können, ist bei einer kick-off-Veranstaltung im ***18*** 2017 und im Kapitalmarktprospekt, das der Begebung der Genussrechte zugrunde gelegen ist, damit geworben worden, dass den Investoren je…
Die Bewertung des erhaltenen Wertgutscheines hat im Zeitpunkt des Zuflusses zu erfolgen (vgl. zB Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG19, Tz 50 zu § 15). Geldwerte Vorteile sind gemäß § 15 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 mit dem Betrag zu bewerten, den ein Letztverbraucher…
…06.2019 langte bei der Abgabenbehörde die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 samt einer Offenlegung des Sachverhalts zur Einkommen- und Umsatzsteuererklärung ein. Im Zuge dieser Offenlegung wurde die Behörde auf - durch mining von Kryptowährungen im Rahmen eines Beteiligungsmodells bei der ***2*** - erzielte Einkünfte aufmerksam gemacht…