…bewilligten Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat oder wenn es von der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens abgestanden ist; 6. wenn sich nicht erwarten lässt, dass die Fortsetzung oder Durchführung der Vollstreckung einen die Kosten dieser Vollstreckung übersteigenden Ertrag ergeben wird…
…500/03564/32/2002, ist die mit Bescheid vom 16. Dezember 2004, Zl. 500/03654/31/2002, erfolgte Vorschreibung von Kosten für eine durchgeführte Amtshandlung des Vollstreckungsverfahrens gem. § 26 AbgEO. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass am 5. August 2004 im Amtshilfeweg für das Zollamt…
…15/0176, 96/15/0044 vom 24.2.2000). Der Bf. bringt hinsichtlich der Höhe der Kosten des Vollstreckungsverfahrens vor, dass die von der Zollbehörde für die Vollstreckungskosten herangezogene Bemessungsgrundlage von 30.000,00 € keine zweifelsfreie Grundlage für die vorgeschriebene Pfändungsgebühr darstellen würde. Auch…
…Der inländische Kleinverkaufspreis der angesprochenen Marken ("Ernte 23" und "Winston") betrug S 370.- (€ 26,89) bzw. S 380.- (€ 27,62), jener der billigsten geschmuggelten Sorte S 310.- (€ 22,53) je Stange Zigaretten. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Salzburg vom 15. Oktober 1996, Gz…
…bewilligten Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat oder wenn es von der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens abgestanden ist; 6. wenn sich nicht erwarten lässt, dass die Fortsetzung oder Durchführung der Vollstreckung einen die Kosten dieser Vollstreckung übersteigenden Ertrag ergeben wird…
…bewilligten Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat oder wenn es von der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens abgestanden ist; 6. wenn sich nicht erwarten lässt, dass die Fortsetzung oder Durchführung der Vollstreckung einen die Kosten dieser Vollstreckung übersteigenden Ertrag ergeben wird…
…Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat (§ 26 Abs 2 AbgEO). Außer diesen Gebühren hat der Abgabenschuldner auch die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen zu ersetzen. Zu diesen zählen auch die Entlohnung der bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens verwendeten Hilfspersonen, wie Schätzleute und Verwahrer…
…durch die Forderungspfändung hereinzubringende Abgabenschuld erst an diesem Tag entrichtet. Im Hinblick auf die Entrichtung des Betrages von € 47.144,20 wurde die Exekutionsführung mit Bescheid vom 5. Juni 2003 auf die Kosten des Vollstreckungsverfahrens eingeschränkt. Da der Einschränkungsgrund der nachträglichen Zahlung der Abgabenschuld (…
…AbgEO der Abgabenschuldner u.a. auch die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen zu ersetzen hat. Zu diesen zählen auch die Entlohnung der bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens verwendeten Hilfspersonen, wie Schätzleute und Verwahrer, sowie die Kosten der Überstellung. Gebühren und Auslagenersätze werden gem. § 26 Abs…
…betreffend Vorschreibung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 08.08.2012…
…dass gemäß § 26 Abs. 1,3 AbgEO der Abgabenschuldner verpflichtet sei, die Kosten des Vollstreckungsverfahrens sowie anfallende Barauslagen zu ersetzen. Kosten und Auslagenersätze seien gemäß § 26 Abs.5 Leg.cit. mit Beginn der jeweiligen Amtshandlung fällig geworden. Dagegen erhob der Bf., durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter…
…in der Höhe von 60,68 Euro (835,00 S) sowie Postgebühren im Ausmaß von 4,94 Euro (68,00 S) ein, wobei darauf hingewiesen wurde, dass diese Kosten des Vollstreckungsverfahrens in der Höhe von insgesamt 65,62 Euro (903,00 S) gem. §26 Abs…
…Jänner 2001 setzte das Finanzamt gegenüber dem Bw. gemäß § 26 AbgEO Kosten des Vollstreckungsverfahrens in folgender Höhe fest: | Tag der Amtshandlung | Gebühren bzw. Auslagenersätze | Betrag | 1. April 1999 | Pfändungsgebühr 1% von 500.000,00 S | 5.000,00 S…
…Abgabenbeträge betreffend den Bw. in der Bundesrepublik Deutschland hereinzubringen. Die Entscheidung darüber hat das Finanzamt zu treffen und ist ohne Einfluss auf die gegenständlich vorgenommene Kostenvorschreibung. Der Berufung des Bw. betreffend die vorgeschriebenen Kosten im Vollstreckungsverfahren kommt daher keine Berechtigung zu. Salzburg, 21. April 2004
…Strafverfahren zugrunde liegenden Abgabenbescheide automatisch außer Kraft gesetzt werden. Die maßgeblichen Bescheide (Umsatzsteuer 12/2001 und 01-03/2002 samt Nebenansprüchen) gehören nach wie vor dem Rechtsbestand an. Die Einwendungen des Bw. gehen daher ins Leere. Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens wurden zu Recht festgesetzt. Wien…
…bewilligten Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat oder wenn es von der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens abgestanden ist; 6. wenn sich nicht erwarten lässt, dass die Fortsetzung oder Durchführung der Vollstreckung einen die Kosten dieser Vollstreckung übersteigenden Ertrag ergeben wird…
…12. 2005 schrieb das Finanzamt dem Bw. gemäß § 26 AbgEO die Kosten des Vollstreckungsverfahrens aufgrund der Forderungspfändung im Gesamtbetrag von 644,33 € vor (Pfändungsgebühr: 641,13 €; Auslagenersätze: 3,20 €). In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung vom 11. 1. 2006 beantragte der Bw…
…über die Heranziehung des Bw. zur Haftung verwehrt, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung als Vorfrage zu beurteilen. Der Meinung, dass es sich bei den Pfändungsgebühren, Versteigerungsgebühren und Barauslagenersätzen um keine Abgaben im Sinne des § 9 BAO handle, ist entgegenzuhalten, dass die Kosten des Vollstreckungsverfahrens als Nebenansprüche…
…210 Abs. 5 BAO). Rz 737: Der Umstand, dass einem Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO entsprochen wurde, hat auf die Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO (Pfändungs-, Versteigerungsgebühren und Barauslagenersätze) keinen Einfluss. Rz 738: Wurde einem Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO stattgegeben, so…
…Kosten des Vollstreckungsverfahrens (111,48 €) verfügte das Finanzamt mit Bescheiden vom 1.6.2012 die Pfändung und Überweisung der der Bw. als Abgabenschuldnerin gegenüber der N-GmbH (Drittschuldnerin) zustehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Mit weiterem Bescheid vom gleichen Tag, dem eine Ausfertigung des…