…die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die - bei Abgabenhinterziehungen gemäß Abs. 2 leg.cit. fünfjährige - Frist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört wie im gegenständlichen Fall zum Tatbestand ein Erfolg (hier: der Eintritt der…
…seines Berufes bei der Vertretung oder Beratung in Abgabensachen wegen einer solchen nur dann strafbar ist, wenn ihn ein schweres Verschulden trifft (§ 34 Abs.3 FinStrG). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen Hinterziehung an Einkommensteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert in der Regel eine solche…
…weil die restlichen Zahllasten in den nachgereichten Voranmeldungen tatsächlich offengelegt worden waren), verbleibt neben einer Strafbarkeit des Jahressteuerdeliktes auch eine Strafbarkeit der weiterreichenden Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer insoweit, als letztere vom Vorwurf einer schuldhaften Verkürzung an Jahresumsatzsteuer gar nicht mehr erfasst sein konnten. 7…
…Strafbarkeit wegen einer zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert; weitere Voraussetzung für eine derartige Konsumierung der Strafbarkeit von Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist aber auch, dass die Beträge an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der…
…33 Abs. 1 FinStrG durch die Finanzstrafbehörde in einem weiteren Verfahren wegen einer damit einher gehenden überhöhten doppelten Sanktionierung der strafrelevanten Vorkommnisse (im Vergleich zur üblichen Verfahrensvariante, bei welcher im Falle einer möglichen Bestrafung nach § 33 Abs. 1 FinStrG von einer Konsumierung der Strafbarkeit nach §…
…33 Abs. 1 FinStrG durch die Finanzstrafbehörde in einem weiteren Verfahren wegen einer damit einher gehenden überhöhten doppelten Sanktionierung der strafrelevanten Vorkommnisse (im Vergleich zur üblichen Verfahrensvariante, bei welcher im Falle einer möglichen Bestrafung nach § 33 Abs. 1 FinStrG von einer Konsumierung der Strafbarkeit nach §…
…daher können mangels Konsumierung der Strafbarkeit die Vergehen in den Voranmeldungszeiträumen geahndet werden. Tat ist wiederum die Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Zeitraum, daher war, wie auch für die 12 Monate des Jahres 2016 eine Zuordnung, basierend auf den monatlichen Zuschätzungen der Prüferin zu…
…Bl. 22 ff), welches aber vom Spruchsenat - insoweit in Verkennung der Rechtslage - mit Erkenntnis vom 30. Juni 2016 mit der Begründung, [deren Strafbarkeit] wäre durch das Jahresdelikt (also durch eine Strafbarkeit einer Hinterziehung an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für das Veranlagungsjahr 2012) konsumiert…
Wie der Beschuldigten bekannt gewesen, hatte sie betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2014 bis zum Ablauf des 18. August 2014 beim Finanzamt Linz mittels FinanzOnline eine Voranmeldung einzureichen; ebenfalls hatte sie bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages die Zahllast in Höhe von € 1.105,28 zu…
…zur Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter. In den Räumlichkeiten der Bf. können Besucher Karten spielen (überwiegend Poker) und gleichzeitig Speisen und Getränke konsumieren. Die Bf. stelle dazu im Rahmen der Gewerbeberechtigung gegen angemessenes Entgelt („Tischgeld“) räumlich gebundene Sachleistungen sowie personelle Dienstleistungen zur Verfügung. Die Bf…
…Mag der Bf. auch insoweit zuzustimmen sein, dass ein zeitnahes Einschreiten der Finanzstrafbehörde in höherem Ausmaß präventive Wirkung entfaltet, so hat der Gesetzgeber mit der Bestimmung über die Verjährung der Strafbarkeit doch eine zeitliche Grenze gezogen, innerhalb der er eine Strafverfolgung für sinnvoll erachtet. Den…
…etwaige Getränkekonsumation zu entrichten oder im Eingangsbereich eine Bonuskarte zu erwerben und zu in etwa regional branchenüblichen Preisen Getränke zu konsumieren. Die Bonuspreise hätten den bisherigen Preisen entsprochen. Als Preise für die Normalkartenbesitzer seien die bisherigen Preise verdoppelt worden. Der Systemwechsel sei insoweit kommuniziert worden…
…entfalle, wenn der Importeur mit den Tabakwaren zwar keinen Gewinn erziele und auch keine Gewinnerzielung beabsichtige, sondern die Zigarren, anstatt sie selber zu konsumieren, an Dritte weitergebe. In diesem Zusammenhang gebe es auch keine einschlägige Judikatur oder veröffentlichte Richtlinien von Behörden, die der Bw. hätte…
…3 lit. b FinStrG die Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe unterlassen hat), hat er Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu verantworten, welche gegebenenfalls die Strafbarkeit der geschilderten Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG konsumieren. Die Verkürzungen…
…derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG konsumieren würde. Ein allfälliger Schuldspruch wegen derartiger Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…die Höhe der geschuldeten Abgaben bekannt gegeben worden - was hier nicht geschehen ist). Mit anderen Worten: Eine Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG konsumiert eine bloße Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bezüglich dieser Lohnsteuern; entfällt die Strafbarkeit wegen…
…die Höhe der geschuldeten Abgaben bekannt gegeben worden - was hier nicht geschehen ist). Mit anderen Worten: Eine Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit . b FinStrG konsumiert eine bloße Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit . a FinStrG bezüglich dieser Lohnsteuern; entfällt die Strafbarkeit wegen…
…derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStr konsumieren würde. Ein allfälliger Schuldspruch wegen derartiger Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…a)), wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (lit.b)), wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, welche die Tat rechtfertigen, die Schuld des Täters ausschließen, die Strafbarkeit ausschließen oder aufheben (lit.c)), wenn Umstände vorliegen, welche die…
…entnommen werden, dass hier eine Klarstellung erfolgen soll für die Frage des Vorliegens eines verbotenen Glücksspieles und dass das Vorliegen eines solchen im Rechtsweg als Vorfrage für die Strafbarkeit geklärt werden soll. Eine Aussage über eine Auswirkung der Übergangsbestimmung auf die Abgabe wird nicht getroffen. §…