…sei. Auch die Freisprecheinrichtung sei beruflich notwendig, da bei beiden Tätigkeiten eine ständige Erreichbarkeit verlangt werde und der Bw. sehr viel Zeit im Auto verbringe. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sei jedenfalls verboten. Beim Kongress in Fukuoka, Japan, seien unter den ca. 5.000 Teilnehmern ca. 50…
…den Antrag vom 22. Februar 2001 betr. Erstattung von Vorsteuern in Höhe von S 134.407,45 für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2000 mit der Begründung, dass die gegenständliche Leistung - Organisation von 2 Kongressen in B.G. - gemäß § 3a Abs. 4 UStG 1994 eine…
…Gesamtkosten in Höhe von S 29.325,12. Laut Tz. 24 seien im Prüfungsjahr 1997 Aufwendungen für Seminare bzw. Kongresse geltend gemacht worden. Diese würden nun um den Anteil betreffend fehlende Rechnungen gekürzt. Es ergebe sich somit eine Erfolgsänderung in Höhe von S 11.690…
…im Rahmen eines Dreiecksgeschäftes ausgeführt haben. Da die Bf. im Jahr 2017 Umsätze iZH mit dem wissenschaftlichen Kongress in Österreich erzielt hat und die Steuerschuld für diese Umsätze auch nicht auf den Leistungsempfänger übergegangen ist, liegen die Voraussetzungen für das Vorsteuererstattungsverfahren überhaupt nicht vor. Über…
…Entscheidungsgründe Die Bw., nach dem deutschen finanzbehördlichen "Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)" eine Werbeagentur, organisierte im September 2003 an bester Adresse in Wien eine zweitägige Kongressveranstaltung für die C-GmbH mit Sitz in Köln. Im Dezember 2003 beantragte die Bw. die Vorsteuer für den…
…habe nunmehr festgestellt, dass er seine selbständige Tätigkeit wenn auch in kleinerem Ausmaß nach erfolgter Pensionierung dennoch fortführen werde. Er sei ein anerkannter Experte für xxxx und werde vermutlich auch weiterhin zu verschiedenen Kongressen eingeladen werden, sodass noch weitere Einkünfte möglich seien. Er habe bereits…
…überwiegend allgemein interessierende Programmpunkte ("slalom géant, fond, slalom parallèle, surf") Inhalt des Kongresses waren und dass dem Bw praktisch genau so viel Zeit zum Schilauf oder für andere Wintersportarten zur Verfügung stand, wie jedem anderen Winterurlauber. Vorträge, die direkt oder indirekt der beruflichen Weiterbildung gedient…
…erfolgen. Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden. Zur steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen für Studienreisen, Kongressen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen, etc. hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass derartige Aufwendungen grundsätzlich…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Schließt ein inländisches Institut für Erwachsenenweiterbildung Werkverträge bzw. freie Dienstverträge mit ausländischen Vortragenden über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf…
…zweites privates Fahrzeug in der Familie, etc., Aufzeigen der Widersprüche zwischen den der Schätzung durch die Betriebsprüfung zugrunde gelegten Argumenten und den tatsächlichen Verhältnissen: Ein 30%iger Privatanteil mag zwar für Kongressorganisatoren als branchentypisch gelten, das Zusammenfallen von Wohn- und Arbeitsort verbunden mit dem Wegfall…
…Jahr 2005 als Werbungskosten geltend. Darin enthalten sind neben Aufwendungen für Kongresse und Bewerbung die nunmehr strittigen Reisekosten in Höhe von 5.405,40 Euro (2004) und 1.851,10 Euro (2005) für diverse Fahrten. In einer Beilage schlüsselte der Bw. diese Fahrten wie folgt…
…Gutachter und Vortragender Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung gliederte er die geltend gemachten Werbungskosten in Kosten für Fachliteratur, Fortbildung, Kongresse und Sitzungen sowie Reisekosten auf. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit machte der Bw. u.a. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer…
…Die Bank hat sonach auch Anrecht hinsichtlich der begünstigten Aktivitäten, zu denen auch die Veranstaltung eines Kongresses in Österreich zählt, von der auf sie überwälzten Umsatzsteuer und von einer allfälligen Mietvertragsgebühr entlastet zu werden. Soweit sich eine Umsatzsteuerbefreiung nicht bereits aus dem österreichischen Umsatzsteuergesetz ergibt…
…1. Allgemeines Die B_ GmbH als nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 5. November 2003 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, die Vermietung von Einrichtungen und Ausstattungen zur Abhaltung von Veranstaltungen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers…
…1. Allgemeines Die B_ GmbH als nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 5. November 2003 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, die Vermietung von Einrichtungen und Ausstattungen zur Abhaltung von Veranstaltungen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers…
…usw.). Ein Unternehmer kann gegenüber dem Leistungsempfänger eine Eigenleistung, Vermittlungsleistung oder Besorgungsleistung erbringen. § 23 UStG 1994 findet keine Anwendung auf die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für Messen und Kongresse und damit im Zusammenhang erbrachte Beförderungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsleistungen, die von einem Unternehmer als einheitliche Leistung angeboten…
…UStG 1994 entfallen sei. Eine Reise sei als ein Bündel von Einzelleistungen mit zumindest einer Beherbergungs- oder Beförderungsleistung zu verstehen. Auch würde die Bf. selbst keinen Kongress veranstalten, sondern ihre Auftraggeberin die GmbH. Im Vorlageantrag vom 25. Oktober 2024 wiederholte die Bf. ihr bisheriges Vorbringen…
…dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und einer beruflichen Veranlassung, nicht abzugsfähig seien (sog Aufteilungsverbot). Zur steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen für Studienreisen, Kongresse, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen, etc führe der VwGH in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf VwGH 22.9.2000, 98/15/0111) aus…
…112,48 | | Garage | 383,76 | | Energie | 1.054,98 | | Raumbetriebskosten | 4.422,16 | | Bankzinsen | 2.717,73 | | Seminare, Kongresse | 1.199,50 | 12.694,84 | Verlust lt. bel…