11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…
…Liegt bis Ende Juni des aktuellen Jahres ein anspruchsbegründender rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr vor, wird der Zuschlag für die Monate Juli bis Juni des Folgejahres monatlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Liegt ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr erst nach Juni vor…
…7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) 11.7.1 Allgemeines Rz 790: Gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein monatlicher Kinderabsetzbetrag für…
…steht der Kinderabsetzbetrag zu. Rz 795a: Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag beträgt: | Kalenderjahr | für ein Kind | für zwei Kinderdas zweite Kind | für jedes weitere Kind | bis 2022 | 29,20 Euro | 43,80 Euro | 58,40 Euro | 2023 |…
…von Kinderabsetzbeträgen bei Auszahlung der Familienbeihilfe durch Selbstträger Rz 792c: Der Bescheid, mit dem die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe durch das FA angeordnet wird, ist auch dem Selbstträger (siehe § 46 FLAG 1967) zuzustellen. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt an den Selbstträger. Der Kinderabsetzbetrag…
11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…
…Dr. Eckhard Dür, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Gewährung des Kinderabsetzbetrages für die Jahre 1997 bis 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…
…weshalb auch kein Anspruch auf den Familienbonus Plus in Österreich besteht. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Personen in eheähnlicher Gemeinschaft nur unter diesen Voraussetzungen zu: • Die Partnerschaft besteht im Kalenderjahr länger als 6 Monate • Einer der Partner bezieht für ein Kind länger als 6 Monate den Kinderabsetzbetrag…
…im Jahr 2018 mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft gelebt. Den Kinderabsetzbetrag von 58,40 * 12 * 3 = 2.102,40 EUR beanspruche er, da die Mutter seiner Kinder in Deutschland das Kindergeld als Barleistung bezogen habe und bei…
…würden. Der Kinderfreibetrag für seine beiden Kinder würde dem Beschwerdeführer nicht zustehen, da er die Bedingungen für den Kinderabsetzbetrag beider Kinder für mehr als sechs Monate im Jahr 2010 nicht erfüllt habe. Der Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung sei nur für vier Monate zugestanden, da…
…der Steuerpflichtige den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Kinderabsetzbetrag vermittelt. Dies gilt für veranlagungspflichtige Kapitalerträge entsprechend (§ 37 Abs 8 EStG 1988) und bedeutet, dass in Fällen, in denen ausländische Kapitalerträge tarifversteuert werden, eine Steuer erhoben wird, die mindestens dem vermittelten Alleinverdienerabsetzbetrag oder Kinderabsetzbetrag entspricht…
…1997 Kindergeld von der Kindergeldkasse in N. bezogen habe. Weiters stellte er die Differenzbeträge zwischen dem deutschen Kindergeld und der österreichischen Familienbeihilfe (ohne Kinderabsetzbeträge) dar, die er von der Beihilfenstelle des Finanzamtes für die Jahre 1994 und 1995 erhalten hatte, dar. Mit Schreiben vom 25…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9.,18.,19. Bezirk und Klosterneuburg, mit dem die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag jeweils für die Zeit vom 1. Oktober 2002 bis 30. April 2003 rückgefordert wurde, entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Tulln betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Kinderabsetzbeträge entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…9***, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Jänner 2021 betreffend die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für das Kind ***S*** für den Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis zum 31. August 2020, zu Recht erkannt…
…Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamt Kitzbühel Lienz) vom 13. Dezember 2019 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2014 bis Dezember 2015 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27. Juli 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin ***SF*** zu…
…Adr*** über die Beschwerde vom 17. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. August 2024 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juni 2023 bis Mai 2024 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…geboren am TT. Juni 2002, bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag im Zeitraum von November 2022 bis Jänner 2025 iHv insgesamt 6.669,10 Euro zurückgefordert. Im Rahmen des diesbezüglichen Beschwerdeverfahrens wurde die Familienbeihilfe bis August 2023 gewährt und der Rückforderungsbetrag mit Beschwerdevorentscheidung vom 21. August 2025…
…über die Beschwerde vom 1. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Juli 2024 betreffend Rückforderung (Anrechnung) betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2023 bis Juni 2024 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…