IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kelemen & Partner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Kaiserallee 8a, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerden vom 2. Dezember 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren…
Im von der Beschwerdeführerin angeführten Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 19. April 2016, RV/7100194/2008, wurde hingegen festgestellt, dass der Rechtsgrund für den ausgewiesenen Betrag am Verrechnungskonto kein eingeräumtes Darlehen, sondern die Stundung eines Kaufpreises war. Damit unterscheiden sich die angeführten Erkenntnisse jedoch schon hinsichtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***13***, nunmehr vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien über die Beschwerde vom 3. Dezember 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Leistungen sind dann freiwillig, wenn sie weder auf einer im Gesellschaftsvertrag noch auf einer im Gesetz begründeten Verpflichtung, sondern auf einem anderen Rechtsgrund beruhen. Als freiwillig sind vor allem alle Leistungen anzusehen, die auf Verträgen beruhen, denen nicht der Charakter eines Gesellschaftsvertrages zukommt. Voraussetzung für…
Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig unabhängig…
…Juli 1999 gegenüber der Bw. für die Kapitalnutzung in den Jahre 1990 bis 1994 gemäß § 9 Abs. 1 KVG idF vor BGBl. 629/1994 von einer Kapitalnutzung von S 4,110.568,34 Gesellschaftsteuer in Höhe von S 82.211,36 und gemäß § 9 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…bzw. des darlehensähnlichen Charakters des stillen Gesellschaftsverhältnisses. Im gegenständlichen Fall hatten die Kinder zunächst keinerlei - nicht einmal geschenktes ! - Kapital in die Gesellschaft eingebracht. Konsequenterweise konnte ihnen daher auch kein Anspruch auf Entgelt für irgendeine Kapitalnutzung erwachsen. Frühestens mit dem ersten "Gewinnanteil", der ihnen zugeflossen ist…
…aus Kapitalvermögen dar (zu Schadenersatz bei Substanzschaden siehe Rz 6143). Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Unerheblich ist es, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein anderer Titel zu…
…a UStG 1994) ist Gegenstand des Leistungsaustausches nicht die Hin- und Rückgabe des Kredites, sondern das Dulden der Kapitalnutzung gegen Entgelt. Wertpapierdarlehen kommen wirtschaftlich einem Geldkredit gleich und sind steuerfrei. Ebenso die Kreditgewährung durch eine Bank als Treuhänder des ERP-Fonds. Eine steuerfreie Kreditgewährung erbringt…
…im Rahmen der "Barschiene" ohne tatsächliche Veranlagung in ZZZ-Substanzgenussscheine laufend ausbezahlten bzw. wie im vorliegenden Fall gutgeschriebenen Beträge können bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen. Damit sind diese laufenden Kapitalerträge jedenfalls als Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art im Sinne…
…1998, St.Nr. betreffend Gesellschaftsteuer (Kapitalnutzung 1995 - 1996) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien in den Jahren 1997/1998 bei der nunmehrigen Bw. durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 1992 bis 1996 wurde festgestellt…
…1998, St.Nr. betreffend Gesellschaftsteuer (Kapitalnutzung 1992 - 1994) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien in den Jahren 1997/1998 bei der nunmehrigen Bw. durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 1992 bis 1996 wurde festgestellt…
…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. August 1998 betreffend Gesellschaftsteuer (Kapitalnutzung 1995 bis 1996) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien in den Jahren 1997/1998 bei der I.O. …
…Juli 2001, St.Nr. XXX/XXXX, Kapitalnutzung 1995 - 1998, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…beim Anleger demnach voraus, dass er aus seiner Kapitalinvestition Vermögensvermehrungen erlangt hat, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen, unter welchem Titel ihm dieses auch immer zuging. Anderseits muss es beim Anleger zu einem Zufluss der Vermögensvermehrungen im Sinne des § 19 EStG gekommen…
…Verzugszinsen zivilrechtlich einen Schadenersatz dar, nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes werden diese jedoch als "normale" Zinsen dafür bezahlt, dass dem Gläubiger die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen ist, weswegen die Abgeltung der Kapitalnutzung im Vordergrund steht (vgl VwGH vom 15. September 2016, Ra 2014/15/0018…
…Der Tatbestand des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ist weit gefasst und erfasst die laufenden Kapitalerträge aus Fremdkapitalinstrumenten. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören demnach alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…Der Tatbestand des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ist weit gefasst und erfasst die laufenden Kapitalerträge aus Fremdkapitalinstrumenten. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören demnach alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…Bf.) die Auffassung, dass das Finanzamt zu Recht die Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt hat. Verzugszinsen seien wirtschaftlich (§ 21 BAO) betrachtet als Zinsen dafür bezahlt worden, dass dem Gläubiger die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen sei. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 1333 Abs. 1 iVm § 1000…