…vom Bw. geschätzte Nutzungdauer von fünf Jahren als durchaus angemessen. Aufgrund der Anschaffung im November 2001 ist die Halbjahres-AfA anzusetzen. Hingegen handelt es sich bei den Winterreifen und Alurädern - nach Ansicht des UFS - um Instandhaltungsaufwendungen, die im Jahr der Verausgabung abzugsfähig sind (vgl. Doralt…
…Gewerbetrieb wie bisher mit € 8.536,61 und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit € 1.239,25 (bisher € 8.052,00) festgesetzt. Die Abgabenbehörde begründete ihre Vorgangsweise wie folgt: "Vermietung ***4*** Top 12 (Instandhaltungsaufwendungen): Vorbefund für Top 12 € 40,-- wird berücksichtigt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Timo Gerersdorfer, Ettenreichgasse 9, 1100 Wien, gegen den Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO vom 14. September 2010 für das Jahr 2009 zu Recht…
…begehrt der Bw. die Weiterführung von Zehntelabsetzungen aus Instandhaltungsaufwendungen der Jahre 1998-2001 betreffend im Jahr 2006 (hinsichtlich der wirtschaftlichen Verfügungsmacht) übertragener Liegenschaftsanteile (Eigentumswohnungen) in Höhe von € 1.085,18 (Gasse11) und € 5.761,18 (G.39). Aus den diesbezüglichen Grundbuchseintragungen ist die…
…RV/7100083/2019), Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden). Instandhaltungsaufwendungen sind sofort oder - wenn es sich um nicht jährlich wiederkehrende Arbeiten handelt - über Antrag auf fünfzehn Jahre (bis 2015: zehn Jahre) verteilt absetzbar. Rz 6468: Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden…
…gemachten Instandhaltungsaufwendungen (betreffend Fenstertausch und Boiler) werden dem Bruder des Beschwerdeführers zugerechnet. Der Beschwerdeführer hatte im Streitjahr Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung iHv 1.329,36 € Beweiswürdigung Zu dieser Sachverhaltsfeststellung gelangt das Bundesfinanzgericht aufgrund folgender Beweiswürdigung: Die Zurechnung der geltend gemachten Instandhaltungsaufwendungen an…
…Bad, WC, Waschtisch, Elektroinstallationen, Fliesen) als verteilungspflichtige Instandsetzungsaufwendungen oder als sofort abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen anzusehen sind, ist nicht entscheidend, ob die einzelne Wohnung eine Erhöhung des Nutzungswertes erfahren hat, sondern ob der Nutzungswert des Mietobjektes insgesamt wesentlich erhöht worden ist. Ist von der Sanierungsmaßnahme eines einheitlich…
Parkettboden in Nut und Feder mittels Nagelung auf bestehenden Schiffboden verlegen | m² | 40,53 | 78,00 | 3.161,34 | 20 | Gesamten Parkettboden im Wohnbereich (neuverlegt) grob-, mittel- und feinschleifen sowie 1x mittels Grundlack grundieren | m² | 40,53…
…der Wohnungstür ohne Verlegung der Leitungen in der Wohnung, beschrieben. Während die für diese Arbeiten in Rechnung gestellten Kosten von € 11.401,36 als Instandhaltungsaufwendungen in der Überschussrechnung für das Jahr 2007 in Abzug gebracht wurden, vertrat das Finanzamt mit dem gemäß § 200 Abs…
…wurden", war zu erwidern, dass dem Einkommensteuergesetz Bestimmungen, in diesen "Instandhaltungsaufwendungen" definiert sind bzw. kraft dieser die abgabenrechtliche Wertung der auf die Erneuerung der Elektroleitungen fallenden Kosten als Instandhaltungsaufwendungen anhand eines Prozentsatzes erfolgen könnte, fehlen. Wird der angesprochene Prozentsatz in den Rz 6460 ff. der…
…ist nicht geeignet, die fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes zu ermitteln und eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren zu stützen. Die als Instandhaltungsaufwendungen geltend gemachten Baumeisterarbeiten vom 16.07.2008 in der Höhe von EUR 2.000,- umfassten laut Rechnung folgende Leistungen: Begehung bzw. Ablöseverhandlungen mit Wohnung…
7.3.11 Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand 7.3.11.1 Allgemeines Rz 3173: Nach dem Wortlaut des § 7 EStG 1988 ist Herstellungsaufwand auch bei Gebäuden nur entsprechend der Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) des Gebäudes im Wege der AfA absetzbar. Erhaltungsaufwand hingegen ist im Jahre seiner Entstehung…
21.4 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand 21.4.1 Allgemeines Rz 6450: Auf der Ausgabenseite müssen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand unterschieden werden. Da sich an das Anfallen von Erhaltungsaufwand einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen…
…werden - dies nicht bedeute, dass es sich nur um Reparaturaufwände handle. Es ist idF erforderlich zu klären, inwieweit über „Reparaturrücklage“ bzw „Liftrücklage“ Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungsaufwendungen beglichen wurden bzw. wie die in der Beilage angeführten Positionen im Einzelnen zu qualifizieren sind. - Die Bf geht bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Wolfgang Aigner, Robert Wittek und KomzlR. Karl Kristian Gödde über die Berufungen des Dr. A. H., xxxx A, C-Gasse 10/4, vom 1. August 1997 gegen die…
Für den Fall der erstmaligen Nutzung eines vom Steuerpflichtigen bisher privat genutzten Gebäudes für Zwecke der Einkunftserzielung würden besondere Regelungen bestehen (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG). Diese seien den Bewertungsbestimmungen für die Einlage von Wirtschaftsgütern ins Betriebsvermögen nachgebildet. Da das Gebäude vor…
Zum Bestandobjekt "H-Gasse 10" führte der Bw. unter Bezugnahme auf die als Beilage zu dem Schreiben vorgelegte Kopie der Ergänzung zum Mietvertrag vom 1. Juni 2001 sowie einer Vorschreibung für das Jahr 2006 ins Treffen: Der derzeitige Mietzins betrage rund € 3.800 exkl…
Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…
Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…
…b) die Baustelleneinrichtung von S 1.500; 20 % Mwst S 3.700, waren als Instandhaltungsaufwendungen anzuerkennen, weil die letztzitierte Bestimmung der Wiener Bauordnung den Bestand des (reparaturbedürftig gewordenen) Kamins beim Gebäude zur Folge hatte. Die Gewissheit über die Nutzbarkeit des Kamins verschafften die beispielsweise in…