…der IAF-Bezüge im Zuflussjahr zum Gegenstand hatten. Mit Schreiben vom 16.2.2005 zog der Bw. den Antrag auf mündliche Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Absatz 1 Ziffer 1 lit a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge…
…Arbeitnehmerveranlagung 2009 bei und bitte, die im Jahre 2009 zugeflossenen steuerpflichtigen IAF-Bezüge von 5.852,17 € zusammen mit den Einkünften aus Erwerbstätigkeit bei der C GmbH zu versteuern. Das Finanzamt hat die Berufung der Bw mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juni 2010 als unbegründet…
…im Folgejahr durch die eintretende Progressionswirkung erhebliche Steuernachforderungen entstehen. Damit einhergehend ergibt sich eine Verzerrung der Gesamtbelastung. Die im Zusammenhang mit zeitversetzten Bezugsnachzahlungen durch die IAF-Service GmbH sich ergebende Problematik wurde durch den Steuergesetzgeber erkannt, welcher durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 eine Entschärfung der Situation…
…er dem Finanzamt den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 bei und bitte, die im Jahr 2009 geflossenen steuerpflichtigen IAF-Bezüge von 22.825,43 € zusammen mit den Einkünften aus Erwerbstätigkeit bei der B GmbH zu versteuern. Aus seiner Arbeitnehmerveranlagung ersehe das Finanzamt…
…in drei - vom Bw. anhand der jeweiligen Geschäftszahlen genau bezeichneten - Urteilen in Schillingbeträgen festgelegt worden. Hätte man die Steuern im jeweiligen Fälligkeitsjahr des Bezuges berechnet, hätte sich auch keine Nachzahlung ergeben. Die Verfahrensdauer obliege dem Gericht und dem IAF; daher habe der Bw. keine Möglichkeit…
…Gesetzgeber offenbar sachgerechter erscheint, die Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren dem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem der Anspruch entstanden ist, als sie im Jahr des Zufließens der Bezüge durch die IAF Service GmbH zu versteuern. In der Rechtslage vor der Neufassung des § 19 Abs. 1 dritter Satz…
…ein, dass die Abrechnung der IAF-Service GmbH nicht nachvollziehbar gewesen wäre und keinerlei Hinweise auf die zu erwartende Einkommensteuernachzahlung enthalten hätte. Bei den im Jahr 2008 ausbezahlten Beträgen hätte es sich um nachgezahlte Bezüge für die Jahre 2001 und 2002 gehandelt. Seit damals wären…
…die Auffassung dass angesichts eines am 2. Februar 2010 übermittelten Lohnzettels der Bf. einerseits vom Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IAF) - den Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2007 betreffende - Bezüge erhalten habe, andererseits dieser auch für den Zeitraum vom 20. September 2007 bis zum 31…
…5 : Neuberechnung Bezüge lt. Forderungsanmeldungen (IAF-Bezüge): Die Bezüge der Dienstnehmer wurden bis einschließlich August 2010 durch die Firma ausbezahlt. Die derzeit noch offenen Bezüge/Bezugsteile der Dienstnehmer wurden im Insolvenzverfahren angemeldet. Die Berechnung der Abgaben entfallend auf die genannten Bezüge erfolgte entsprechend den einschlägigen…
…diese Lohnabgaben am 6.10.2008 auch als bedingte Konkursforderungen an. Im Rahmen der Konkursabschlussprüfung (Bericht vom 11.11.2008) wurden die Lohnabgaben, entfallend auf die IAF-Bezüge, mit 4.341,20 € (Lohnsteuer 1-8/08), 2.156,73 € (Dienstgeberbeitrag 1-8/08)…
…wurde der Einkommensteuererstbescheid für das Jahr 2003 erstellt. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wurden laut den von der IAF-Service Ges. mbH., der A. Ges. mbH. und der F. Ges. mbH. gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge (KZ 245) festgesetzt. Das waren der angeführten Reihenfolge nach € 47…
…berücksichtigte das Finanzamt, entsprechend dem von der IAF ausgestellten Lohnzettel für dieses Jahr, der Bruttobezüge von 0,00 € auswies, lediglich die von einem weiteren Arbeitgeber bekannt gegebenen Bezüge als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Bescheid vom 26.05.2008). Die Bw. erhob gegen den…
…dass ein Teil davon erst über den Insolvenzausgleichsfonds ausbezahlt wurde. Die automatische Wiederaufnahme wurde durchgeführt, ohne den ursprünglichen Jahreslohnzettel um die vom IAF bezahlten Bezüge zu kürzen. Mit Bescheid vom 15. Mai 2009 wurde dies korrigiert und die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der geänderten Lohnzettel neu…
…Arbeitgeber sowie die Einkünfte aus der IAF Service GmbH enthielt, einen Durchschnittsteuersatz an, der sich daraus ergab, dass die Einkünfte des Berufungswerbers für den Zeitraum Jänner bis April und Juli bis Dezember (laut vorliegenden Lohnzetteln) unter Berücksichtigung des Bezuges an Arbeitslosengeldern für Mai bis Juli…
… 69 Abs. 6 EStG eine Pflichtveranlagung bedingen. 3.4 Hieraus folgt, dass das Finanzamt die Bezüge der IAF Service GmbH bei der Festsetzung der Einkommensteuer zu Recht bereits für das Jahr 2005 erfasst hat. Der Berufung konnte somit nur im Rahmen der Berufungsvorentscheidung stattgegeben werden…
…aufgefordert, unsere Löhne bei der AK-Wien einzufordern. Die Bezüge für die Zeit vom 01.11.03 - 12.12.03 Diäten 01.10.03 - 12.12.03 und Sonderzahlungen 01.01.03 - 12.12.03 wurden von IAF mit Abzug von SV und LSt ausbezahlt…
…der Steuerpflichtige (zwingend) zu veranlagen ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und im Kalenderjahr (ua.) Bezüge vom IAF zugeflossen sind. Da keine weiteren substantiierten Einwendungen gegen die Abgabenberechnung des Finanzamtes erhoben wurden und diese Berechnung überdies ohnehin nach Maßgabe des § 33 EStG erfolgte…
…vor, bei den Leistungen der IAF Service GmbH habe es sich ausschließlich um anteilige Weihnachtsremunerationen gehandelt, die mit dem festen Satz zu versteuern seien. Die darauf entfallende Lohnsteuer sei daher bereits zur Gänze entrichtet worden. Ferner seien seine laufenden Bezüge im ersten Quartal 2005 um…
…Finanzamt einen Lohnzettel. Es wird von der Bw. ausdrücklich in ihrer Berufung angeführt, dass sie Bezüge von der IAF-Service GmbH erhalten hat. Damit erfolgt die Berücksichtigung dieses Lohnzettel in der Arbeitnehmerveranlagung für 2006 zu Recht. Die Berücksichtigung des von der Gemeinde R. für die…
…nach dem Konkurs der Firma Firma3 von der IAF-Service GmbH seine nicht ausbezahlten Löhne bekommen. Das Ganze sei schon einmal besteuert worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 67 Abs.8 lit. g EStG 1988 sind Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, soweit sie Bezüge gemäß …