IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. Dezember 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum August 2014…
…dahingehend Glauben, dass sie nicht mit Hinterziehungsvorsatz gehandelt hat. Dennoch darf im gegenständlichen Fall die Vielzahl der seitens der Betriebsprüfung festgestellten Fehler und Mängel im Zusammenhang mit der vollständigen Aufzeichnung und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und auch im Zusammenhang mit der Trennung von der betrieblichen von…
Dazu ist auszuführen, dass die Bw. als Einzelunternehmerin die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2010 weder mittels Umsatzsteuervoranmeldung offengelegt noch die Umsatzsteuervorauszahlung bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet hat, weswegen im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 1-12/2010 eine bescheidmäßige Festsetzung dieser Umsatzsteuervorauszahlung erfolgen musste…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…beurteilen. Vielleicht hätte ich - im Nachhinein betrachtet - fachkundigen Rat einholen können, sollen, vielleicht sogar müssen. Doch reicht ein bloßes 'wissen-müssen' oder 'rechnen-können' für einen Hinterziehungsvorsatz bei weitem nicht aus (OGH 9.1070, 12 Os 150/70 EvBl 1971, 144; VwGH 27.2.1997…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen zu, wobei er wie weiter unten dargelegt (auch) diesbezüglich vollen Wissensstand und mindestens bedingten Hinterziehungsvorsatz der Bw annimmt. Abgesehen von der Dauer dieses Verhaltens und der Höhe des Verkürzungssubstrates sprechen folgende Gründe gegen Nichtwissen (entschuldbaren Rechtsirrtum) oder Sorglosigkeit bzw. mangelnde Aufmerksamkeit im…
…wären; dafür bieten die beim Bescheid erlassenden Finanzamt geführten Akten keinen Anhaltspunkt. Da der UFS - wie weiter oben ausgeführt - vom Vorliegen des Hinterziehungsvorsatzes der Bw ausgeht, wäre auch in Ansehung bloß der Zuwendungen allein die Wiederaufnahme der Einkommensteuer für 2000 bis 2005 zu bejahen gewesen…
…83/14/0105; VwGH 6.12.1990, 90/16/0064). Von der Judikatur werden an die Wissenskomponente keine allzu strengen Maßstäbe angelegt. Demnach genügt es für den Hinterziehungsvorsatz des § 33 FinStrG, wenn der Bürger eine grundsätzliche Steuerpflicht seiner Zusatzeinkünfte ernstlich für möglich hält. Der Vorsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhold Lexer und Mag. Heidi Blum in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Tischlermeister, whft. XXX, vertreten durch…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
…die Besteuerung in Österreich nicht gesetzeskonform erfolgen kann, zumal das Finanzamt davon anderweitig keine Kenntnis erlangen konnte. Von der Judikatur werden an die Wissenskomponente keine allzu strengen Maßstäbe angelegt. Demnach genügt es für den Hinterziehungsvorsatz des § 33 FinStrG, wenn der Bürger eine grundsätzliche Steuerpflicht seiner…
Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, Adresse, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 23.12.2019 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Graz-Umgebung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Alexander Hajicek, die Richterin Mag. Helga Hochrieser sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Heinrich Witetschka und Mag. Petra-Maria Ibounig in der Beschwerdesache Dkfm. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dkfm. Othmar Wacha Wirtschafts- prüfungs- und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen a , wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung…
…83/14/0105; VwGH 6.12.1990, 90/16/0064). Von der Judikatur werden an die Wissenskomponente keine allzu strengen Maßstäbe angelegt. Demnach genügt es für den Hinterziehungsvorsatz des § 33 FinStrG, wenn der Bürger eine grundsätzliche Steuerpflicht seiner Zusatzeinkünfte ernstlich für möglich hält. Der Vorsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Klosterneuburger WTH-GmbH , Hölzlgasse 50, 3400 Klosterneuburg, diese vertreten durch Mag Ulrike Komposch, über die Beschwerde vom 5. Jänner 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Dass den angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden eine "neue Tatsache" im Sinn des § 303 BAO zugrunde gelegen war, war anhand der beim Finanzamt am 26. März 2008 eingebrachten Selbstanzeige und der dazu gehörigen Beilagen nicht zu bezweifeln, hatte die Abgabenbehörde doch erstmals mit dieser Anzeige Kenntnis davon erlangt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…