IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 10. Februar 2022, gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 31. Jänner 2022, Zlen. Z1 und Z2, wegen der Verwaltungsübertretungen…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 6. Juni 2012 , betreffend Abweisung des Antrages auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid datiert…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Direktor Herbert Frantsits und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RT, technische Dienste, geb. am 19XX, in L, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der…
…weil 1. eine lückenlose Kette von Fristverlängerungsansuchen bis zur tatsächlichen Erklärungsabgabe vorliege und 2. in der Berufung triftige Hinderungsgründe für die verspätete Erklärungsabgabe vorgebracht und belegt worden seien, mit denen sich das Finanzamt im Rechtsmittelverfahren überhaupt nicht auseinandergesetzt habe. Demnach sei bei Festsetzung und umso…
…Für den Zeitraum von Herbst 2001 bis Ende 2004 (3 Jahre) gibt es hingegen weder einen Nachweis für einen (krankheitsbedingten) Hinderungsgrund noch Nachweise über in diesem Zeitraum besuchte Lehrveranstaltungen und hierüber absolvierte Prüfungen im zweiten Studienabschnitt noch über die (laut Angabe des Bw) mittlerweile "in…
…weshalb die Verhängung der Zwangsstrafe unbillig sei. Ein Beweis hinsichtlich der Hinderungsgründe könne erbracht werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Dezember 2001 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Bescheid über die Verhängung der Zwangsstrafe ab. Der Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die…
…Verhalten der Partei zu berücksichtigen. Soweit der Bw. als Hinderungsgrund für die Befolgung der vom Finanzamt getroffenen Anordnung das Nichtvorliegen eines Nachweises für die steuerliche Anerkennung seiner Erwerbsminderung geltend macht, kann hieraus kein bloß minderer Grad des Versehens abgeleitet werden. Vielmehr wäre es dem Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Inhaber eines Reinigungsunternehmens und Geschäftsführer, wohnhaft XXX , vertreten durch Dr. Peter Stempfer, Steuerberater, Aignerstraße 53, 5026 Salzburg, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Polizeibeamtin, geb. XX.XX.19XX, A-whft., vertreten durch Frysak & Frysak Rechtsanwaltspartnerschaft, 1220 Wien, Wagramerstraße 81/2, vom 22. Oktober 2008 gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der VT AG, LI, vertreten durch Dr. Bernhard Haid, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Universitätsstrasse 3, vom 4. Mai 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 2. April 2009, Zl. 520000/00000/11/2007, mit welcher die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache G, (Bf.) vertreten durch die StB über die Beschwerde vom 31.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y-Stadt vom 08.06.2016, betreffend Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG nach Durchführung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K. Handels-GesmbH & CoKG, in G., vertreten durch Dr. Zwach - Steuerberatungs-KEG, 8010 Graz, Klosterwiesgasse 62, vom 31. Jänner 1994 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 1993 betreffend die einheitliche und gesonderte…
…auf den Lohnsteuerabzug siehe § 41 Abs. 2 EStG 1988) wäre § 13a AVOG inhaltsleer, wollte man den vorstehend genannten zweiten Hinderungsgrund für ein Rückzahlungsverfahren in sämtlichen Fällen als Rückzahlungssperre ansehen. § 240 BAO wird daher in Zusammenschau mit § 13a AVOG so ausgelegt, dass eine Rückzahlung durch das…
…auch eine solche, die bloß zu einer Steuersatzminderung im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" geführt hat, einen Hinderungsgrund für eine Verlustverwertung in Österreich darstellt (BMF-Erlass AÖF Nr. 291/1990). Diese Sichtweise ist aber mittlerweile aufgegeben worden und es wurde der genannte Erlass sowohl in den…
…Erwerb der Anteile einer französischen Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs. 4 DBA-Frankreich vorgesehenen "Avoir Fiscal" dar. Allerdings wird bezweifelt…
…kein überzeugendes, für ihr Begehren sprechendes Argument zu liefern, zumal Kostenersparnisgründe wohl kaum als tauglicher "Hinderungsgrund" (im Sinne eines "begründeten Ausnahmefall" als Folge eines unvorhersehbaren Ereignisses) für das (rechtzeitige) Stellen eines Erstattungsantrages angesehen werden können. Überdies wäre - in Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83…
…rechtskräftigen Entscheidung über die Beschwerde. Die Beschwerde ist nicht aussichtslos, gesetzliche Hinderungsgründe liegen nicht vor. 18. Ich beantrage eine mündliche Beschwerdeverhandlung. Ich stelle damit den BESCHWERDEANTRAG es wolle meiner Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 09.02.2023 Folge gegeben werden, dieser Bescheid ersatzlos behoben werden…
…in den Niederlanden zu beantragenden Verständigungsverfahrens, eine grenzüberschreitend einvernehmliche Sach- und Rechtsbeurteilung herbeizuführen; der Antrag auf ein internationales Verständigungsverfahren wäre aber unter den gegebenen Umständen kein Hinderungsgrund, das laufende Betriebsprüfungsverfahren abzuschließen. 10. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für die Umsetzung einer Verständigungslösung wäre. 12. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …