…vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten werde. Die Studienzeit für das Hauptstudium Kunstgeschichte endet mit 09/2008 und wurde von der Tochter im April 2010 abgeschlossen. Der Berufungswerber beantragte mit Fax vom 21. Februar 2011 die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur…
…der Begründung ab, dass die Tochter im Jahr 2006 erklärt habe, die Studienrichtung A werde als Hauptstudium betrieben, daher könne in der Studienrichtung B ein Verlängerungssemester für ein Auslandsstudium nicht gewährt werden. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung verwies der Bw. im Wesentlichen auf…
…als Studienwechsel. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Berufungswerberin in ihrem Schreiben an das Finanzamt vom 12. Februar 2006 ausdrücklich die Studienrichtung "Mathematik" als Hauptstudium benannt hat. Ihre in der Berufungsschrift erfolgte, dem entgegen stehende, Wahl der Studienrichtung "Individuelles Diplomstudium Volkswirtschaft" ist nach…
…da die Tochter im März 2003 die zweite Studienrichtung DP begonnen und diese laut Unterlagen als Hauptstudium gewählt und in Rechtswissenschaften ab März 2003 nur noch eine Prüfung und sämtliche anderen Prüfungen im Studium DP abgelegt hat und dies als schädlicher Studienrichtungswechsel zu werten sei…
…dem Studienjahr 2014/15 Römisch Katholische Fachtheologie als Zusatzstudium zum Studium der Philosophie. (ad 3.) Philosophie stellt nach wie vor das Hauptstudium dar. Die Studiennachweise für das Studienjahr 2013/14 wurden bereits im Antragsverfahren vorgelegt, ebenfalls der Studiennachweis für das Nebenstudium Theologie WS 2014/15. …
…Abgabenbehörde I. Instanz ging in ihrem Bescheid vom 02.03.2006 davon aus, dass das Diplomstudium der Zahnmedizin das Hauptstudium sei. Da der Sohn M die erste Diplomprüfung des Diplomstudiums Zahnmedizin mit der Ablegung der Prüfung in Notfallmedizin am 29.04.2004 bestanden hatte, forderte…
…neuen Studienrichtung weitergewährt werden. Mit Eingabe vom 8. Feber 2005 berief der Sohn der Bw rechtzeitig gegen obgenannten Bescheid und führte aus, dass er neben seinem Studium der P sein Hauptstudium Ph betreibe, welches formal gesehen gleichwertig ist. Er habe aber definitiv keinen Studienwechsel vollführt…
…der Uni inskribierte. Der Behörde sei jedoch mitgeteilt worden, dass das Studium der r nach dem zweiten Semester (SS 2006) unterbrochen und mit Oktober 2006 (WS 2006) das Studium der o, als nunmehriges Hauptstudium, aufgenommen wurde. Laut Broschüre des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und…
…für den Sohn M die Familienbeihilfe nahtlos von Feber 2008 weiterlaufend gewährt werde. In der Folge wurde der Berufungswerber aufgefordert, das Diplomprüfungszeugnis für das Hauptstudium Arabistik vorzulegen. In Beantwortung des Vorhaltes führte der Berufungswerber aus, dass sein Sohn bereits bei den zuständigen Universitätsbehörden vorgesprochen habe…
…der Universität Wien die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaften begonnen. Die Familienbeihilfe hat der Bw. für die Studiendauer der von seiner Tochter als Hauptstudium betriebenen Studienrichtung Betriebswirtschaft bis inkl. Mai 2003 bezogen. Den Antrag des Bw. auf Weitergewährung der Familienbeihilfe ab Juni 2003 wies das Finanzamt…
…UniStG) gemeldet, das in zwei Studienabschnitte zu je 5 Semester gegliedert ist. Unbestritten ist auch, dass nicht gemeldet wurde, ein anderes Studium als das der Volkskunde als Hauptstudium zu betreiben. Eine derartige Festlegung wäre aber entgegen der Meinung des Bw. erforderlich gewesen, um die Rechtsfolgen…
…do. Amt auf), zum Zweiten jedoch, und das war ihr Hauptstudium, am Berlitz-Institut an der Ausbildung zum Berlitz 4-Sprachen Diplom teilgenommen und den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen. Als Nachweis dafür liegen eine Kursbestätigung vom 06.09.2011 sowie ein Zertifikat vom Juni 2011, aus…
…dem Sommersemester 1997 Biochemie, im Juni 1998 habe er einen Ausbildungsplatz am H.-Konservatorium erhalten. Der Sohn betreibe seither ein Doppelstudium, das Musikstudium sei aber nun sein Hauptstudium. Durch einen Irrtum sei es versäumt worden, den Studienwechsel rechtzeitig zu melden. Der Bw. hatte zuvor anlässlich…
…Diplomstudium Montanmaschinenwesen - derzeit im 8. Semester. Durch die späte Matura mit 19 infolge HTBLA - Ausbildung und von ihr durchgeführter und vom Finanzamt Graz - Stadt gewährter Studienwechsel ist es rein rechnerisch weder möglich, das aktuelle Hauptstudium im Kalenderjahr, in dem das 19. Lebensjahr abgeschlossen wurde aufzunehmen…
…auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Aufgrund widriger Umstände wurde die Überprüfung auf Anspruch auf Familienbeihilfe erst nach dem 4. Semester durchgeführt. Da wir zu spät über die zeitlichen Fristen für eine Anerkennung einer Lehrveranstaltung in das Hauptstudium, ausreichend informiert waren…
…Wintersemester 1999/2000 in den Studienrichtungen "Psychologie; Publizistik- und Kommunikationswissenschaften, Theaterwissenschaft" zur Fortsetzung gemeldet. Im Sommersemester 2000 wurde als das für den Bezug der Familienbeihilfe maßgebliche Hauptstudium die Studienrichtung "Publizistik- und Kommunikationswissenschaften, Theaterwissenschaft" bekannt gegeben. Strittig ist nun, ab wann die für den ersten Studienabschnitt…
…Situation. Die Beschwerde wurde von der belangten Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.03.2022 als unbegründet abgewiesen. Das Kind ***M*** betreibe seit dem Wintersemester 2018 das Hauptstudium A198 402 411 Lehramt Biologie und Geschichte. ***M*** habe in einem Zeitraum von 6 Semestern (Oktober 2018 bis…
…26.5.2011, 2011/16/0060). Es kommt damit im Beihilfenbereich nicht darauf an, welches Studium der Studierende als Hauptstudium benennt, sondern welches von mehreren Studien er tatsächlich ernsthaft und zielstrebig betreibt. Für die Frage, wann ein Studienwechsel im Sinne des FLAG vorliegt, kommt es…
…Begründend wird ausgeführt, dass bei einem Doppelstudium für den Familienbeihilfenbezug die Studienrichtung maßgebend ist, die vom Studierenden als Hauptstudium angegeben wird. Beweismittel: siehe beigefügte Dokumente. Stellungnahme: Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 angeführten Regelungen auch…
…1*** ***2*** ***3***, geboren ***5***, laufend Familienbeihilfe. ***2*** studierte im Wintersemester 2022 Bachelor Physik als Hauptstudium sowie Germanistik als Nebenstudium. In den ersten beiden Semestern wurden keine Prüfungen positiv abgelegt, die Zulassungen zu Physik und Germanistik sind nach dem Sommersemester 2023 erloschen. Im Wintersemester 2023…