…4 und § 3a Abs. 6 UStG 1994 Hauptstoff oder Nebenstoff Ein Schweizer Unternehmen beauftragt ein österreichisches Unternehmen mit der Herstellung von a) Pflanzenschutzmitteln: Die Inhaltsstoffe werden vom Auftraggeber beigestellt, das österreichische Unternehmen fügt den Trägerstoff (Wasser, Stärke) - allerdings in einem besonderen Verfahren - hinzu. b) Fruchtsäften…
Sollten im Jahr 2013 die Umsätze weniger als 110.000 Euro betragen, so kommt es ab 2014 abermals zum Wechsel der Besteuerungsart, diesmal von Soll zu Ist. Beim Übergang von der Soll- zur Istbesteuerung sind Entgelte für die vor dem Übergang zur Istbesteuerung bewirkten Umsätze…
…Wert des Stoffes und dem Wert der Arbeit (VwGH 24.9.1958, 0591/55) sowie das Wertverhältnis zwischen den vom Unternehmer und vom Auftraggeber beigestellten Stoffen. Rz 393: Beim Binden von Büchern und Dissertationen liegt eine Werklieferung vor (Bucheinband als Hauptstoff; VwGH 13.12.1973…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Anfang an geplanten Werklieferung darstellt. Eine Beistellung liegt dann vor, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer einen Gegenstand zwecks Be- oder Verarbeitung und anschließender Rückstellung überlässt. Beim beigestellten Stoff kann es sich um einen Hauptstoff, Nebenstoff oder Zutaten (Hilfsstoffe) handeln. Die Beistellung selbst ist keine Lieferung…
…die nicht unter die Katalogleistungen falle. Vielmehr liege eine Lieferung vor, da das Papier 60 % des Rechnungspreises ausmache, und somit den Hauptstoff darstelle. Da die Ware Österreich nie verlasse, sei diese Lieferung beim Lieferanten in Österreich umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Dem Leistungsempfänger stehe daher der Vorsteuervergütungsanspruch…
…Band II/2, wonach bei der sog. Feuerverzinkung beigestellter Eisen(blech)erzeugnisse (zB Wannen, Eimer, Gießkannen) die vom Werkunternehmer erzeugte äußerste Zinkauflage nicht bloßer Neben- sondern Hauptstoff ist; der Werkunternehmer erbringt eine Werklieferung (vgl. BFH 19.1.1961, V 160/58 in BStBl. 61/112…
…die zu niedrig erfasste Bestandserhöhung entsprechend korrigiert. 1999: + Gewinn ATS 1.950.000,-- Tz 21 "Betriebsausgaben" Auf verschiedenen Aufwandskonten wurden im Jahr 2000 die nachstehend angeführten Beträge als Betriebsausgaben erfasst: Im Jahr 2000 wurde auf dem Konto "Wareneinkauf Hauptstoffe brutto" ein Betrag i.H.v…
… 3a Abs. 1 UStG 1994 sowie Werklieferungen erfasst. Eine solche liegt vor, wenn ein Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines vom Auftraggeber beigestellten Gegenstands übernimmt und er selbst einen Hauptstoff und nicht lediglich Zutaten oder sonstige Nebensachen beistellt. Da § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG…
…Die (rein) sachenrechtliche Unterscheidung ist für die Auslegung des § 3 Abs. 4 UStG 1994 jedoch nicht geeignet. Die Frage, ob ein Hauptstoff im Sinn des § 3 Abs. 4 vorliegt, ist danach zu entscheiden, ob dem verwendeten Stoff im Hinblick auf den vereinbarten Leistungsinhalt nach der…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Zeitungen oder auch broschiert. Die Abgrenzung zwischen Werklieferung und -leistung konzentriere sich auf die Frage, ob die der Be- und Verarbeitung unterliegenden Stoffe Hauptstoffe oder bloße Nebensachen sind. Bei der Herstellung der in Anlage Z 43 genannten Gegenstände sei Papier als Nebenstoff zu beurteilen und…
…übergegangen. Auf Basis dieser Ausgangslage würden die Wärmezähler vor Übergabe an die V-KG noch der Eich-GmbH zur Bearbeitung überlassen. Die Eich-GmbH eiche die Geräte ohne diese mit einem zusätzlichen Hauptstoff zu versehen und erbringe damit gegenüber dem Auftraggeber der Bw. eine Werkleistung…
…es nicht selbst, sondern schickt es vereinbarungsgemäß gegen Kostenersatz zum Hersteller H nach München. Der Hersteller H repariert den Gegenstand, ohne Hauptstoffe beizustellen. H erbringt an E eine Werkleistung an einem beweglichen körperlichen Gegenstand. Der Ort der Werkleistung liegt gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994…
… 3 Tz. 30): "Ebenso wie Gegenstand einer Lieferung Waren- und Werklieferungen sind, so sind sie auch Gegenstand der Entnahme. Bei "unentgeltlichen" Werklieferungen erstreckt sich der Eigenverbrauch nicht auf die verwendeten Hauptstoffe, sondern auf das gesamte fertige Werk. Der Bauunternehmer, der auf einem fremden Grundstück [Anmerkung…
…0086) eine Werklieferung mit dem ermäßigten Steuersatz dar, weil dem Einband wesentliche Bedeutung im Sinne eines Hauptstoffes zukommt und für die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen nach ständiger Judikatur in erster Linie die Natur des Stoffes, aber auch die Verkehrsauffassung sowie ein Vergleich der wirtschaftlichen…