…1.360,00 UP vorsätzlich dazu bestimmt zu haben, das im § 5 Abs.3 TabMG normierte Verbot des Handels mit Tabakerzeugnissen durch das gewerbsmäßige Inverkehrbringen der Monopolgegenstände im Monopolgebiet zu verletzen, und hat dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG…
…Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind; Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der…
…die Steuer zu berechnen (§ 12 TabStG) und zu entrichten (§ 27 Abs.5 TabStG), sowie c) in Tateinheit zu a) und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote über den Handel mit Monopolgegenständen zum gem. § 9 Tabakmonopolgesetz 1996 normierten…
…Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen, ausgenommen des Handels mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind, verletzt(e). Während der (unbefugte) Handel mit Tabakerzeugnissen (siehe dazu § 1 Abs. 2 TabMG 1996) iSd…
…Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 8 Abs.2 FinStrG handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt…
…Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind; ... Gemäß § 33 Abs.1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer…
…Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…im Sinne des § 27 Abs 1 Z 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) in das Steuergebiet verbrachte, und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 Tabakmonopolgesetz…
…unter Verrechnung eines Preisaufschlags von 25 % verkaufte, hat er zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt und dadurch den Tatbestand des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach § 44 Abs 1 FinStrG verwirklicht. …
…Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 46 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich der Monopolhehlerei schuldig, wer vorsätzlich Monopolgegenstände (…
…vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder…
…1 Z. 2 TabStG in das Steuergebiet verbrachte, und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 Tabakmonopolgesetz (TabMG) normierte Handelsverbot zumindest 6.067…
…Rechte des Tabakmonopols schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Monopolhehlerei schuldig, wer vorsätzlich Monopolgegenstände (§ 17 Abs…
…Rechte des Tabakmonopols schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Monopolhehlerei schuldig, wer vorsätzlich Monopolgegenstände (§ 17 Abs…
…hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht…
…auch Gegenstände des Tabakmonopols sind, anlässlich seiner Einreise über die Grenzkontrollstelle Nickelsdorf in das Steuergebiet der Republik Österreich einzubringen und in diesem Zusammenhang die im Tabakmonopolgesetz enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen zu verletzen versuchte und hiemit das Finanzvergehen des Schmuggels nach …
…auch Gegenstände des Tabakmonopols sind, anlässlich seiner Einreise über die Grenzkontrollstelle Nickelsdorf in das Steuergebiet der Republik Österreich einzubringen und in diesem Zusammenhang die im Tabakmonopolgesetz enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen zu verletzen versucht und hiemit das Finanzvergehen des Schmuggels nach …
…hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht…
…hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht…
…hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht…