…errechneten. Zum anderen nehme der Haftungsbescheid keinen Bezug auf die Lohnsteuerprüfung bei der gemeinschuldnerischen GmbH. Weiters sei der im Haftungsbescheid angeführte Haftungszeitraum mit dem Ergebnis dieser Lohnsteuerprüfung nicht in Einklang zu bringen. Zudem sei bereits Verjährung eingetreten. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 25. 11…
…der D GmbH i. Liqu. rückstanderhöhende Festsetzungen und Meldungen von Selbstbemessungsabgaben iHv € 15.547,50 Zahlungen und Gutschriften iHv € 22.134,77 gegenüber. Da sich der Rückstand im Haftungszeitraum somit erheblich reduziert hat, kann eine Benachteiligung des Abgabengläubigers nicht vorliegen. Der Beschwerde war…
…zur Haftung der in die Zeit ihrer Geschäftsführertätigkeit fallenden, fälligen Abgaben herangezogen werden können. Eine eventuelle Aufgabenteilung mit der weiteren im Haftungszeitraum im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführerin G2 im Hinblick auf die abgabenrechtlichen Verpflichtungen wurde von der Bf. trotz der Aufforderung im Vorhalt vom 30.10…
…bereits vorgelegten Unterlagen Rückschlüsse auf eine Gläubigergleichbehandlung zuließen. Dem Bw. wurde daher aufgetragen, hinsichtlich des Haftungszeitraumes 1. Oktober 2007 bis 30. November 2008 eine Vorlage sämtlicher Kontoverbindungen, eine Aufstellung über alle Gläubiger und die Vorlage des Kassabuches zu erbringen. Mit der Eingabe des Vertreters des…
…hat hier im Wesentlichen festgehalten, im verfahrensgegenständlichen Zeitraum würden neue Verbindlichkeiten im Betrage von € 29.010,33 Zahlungen in der Höhe von € 28.717,86 gegenüberstehen. Es sei zwar im Haftungszeitraum keine Finanzamtsforderung beglichen worden, die Differenzrechnung ergebe jedoch, dass die restlichen Gläubiger…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Zinell & Madritsch Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH 9900 Lienz, Fanny Wibmer Pedit-Straße 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lienz betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. November 1998 wurde die Haftungsberufung abgewiesen. Es sei auf Grund gewonnener Ermittlungsergebnisse erwiesen, dass die Gesellschaft im Haftungszeitraum noch über finanzielle Mittel verfügt habe. Laut eingesehenem Kassabuch seien am 1. September 1996 noch Barmittel iHv. 754.631,24 S und…
…S vermindert. Auf den Vorhalt der Rechtsmittelbehörde, dass es angesichts dieser Faktenlage und des erwiesenermaßen bestandenen Globalzessionsvertrages im Haftungszeitraum offensichtlich zu einer bevorzugten Befriedigung der Hausbank gekommen und ihm deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen sei, wenn er nicht nachweise, dass er bei Abschluss des Globalzessionsvertrages…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache K., Wien, vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hanson Steuerberatungs KG, Praterstraße 33, 1020 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 17. August 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2…
führt rechtsmittelbegründend, weshalb Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Haftungszeitraum unmittelbar vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet werden hätten können, auch an, dass ihm damals ausschließlich die Mittel des Zessionsrahmens bei der Hausbank mit einer Maximalhöhe von cirka 75 % des Monatsumsatzes der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestanden wären…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in Vertretung der Richterin D. in der Beschwerdesache von Frau A. B., Wien vertreten durch Mag. Katharina Winkler PLL.M., PCP Pitzal/Cerny/Partner Rechtsanwälte, Paulanergasse 9, 1040 Wien, über die Beschwerde der Haftungspflichtigen…
…im Herbst 2000 vorgelegenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf die Geschäftsführung bei dieser Gesellschaft und den zu diesem Zeitpunkt bereits bestandenen Mantelzessionsvertrag eingelassen und im Wesentlichen aufgrund Bestandes dieses Knebelungsvertrages abgabenrechtliche Pflichten der GmbH im Haftungszeitraum wegen bevorzugter Befriedigung anderer Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Abgabengläubiger schuldhaft verletzt hat…
…Mai € 158,32; Juni € 1.718,03; Juli € 1.718,03) bezieht. Der Haftungszeitraum war daher auf diese Monate einzuschränken. Eine Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich der Kommunalsteuer für den Monat August 2017, welcher ebenfalls im Spruch des Haftungsbescheides angeführt ist, schied trotz eines aushaftenden…
… 6a KommStG und § 6a Dienstgeberabgabegesetz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Beschwerde wird der Spruch des angefochtenen Haftungsbescheides hinsichtlich der Haftungszeiträume dahingehend berichtigt, dass gemäß § 6a KommStG 1993 die Haftung für Kommunalsteuer Juli bis Dezember 2019…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und 1. der Haftungszeitraum 2016 auf April bis Dezember 2016 eingeschränkt, wobei sich an der Haftungssumme an Kommunalsteuer 2016 laut GPLA-Prüfung von Euro 806,48 keine Änderung ergibt. 2. die Haftung für einen Säumniszuschlag von…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass der Bescheid, sowohl was die Haftung als auch die Abgabenansprüche betreffe, zur Gänze angefochten werde. Ein Haftungszeitraum könne nicht vom 17. Dezember 1999 bis 23. Mai 2004 angenommen werden, da der Bw lediglich vom 17…