…303.015,10 ergab. Auch aus der bereits erfolgten Festsetzung der Nachforderung an Umsatzsteuer 2008 in Höhe von € 303.015,10 folgt, dass der danach ausgestellte Sicherstellungsauftrag den Haftungsanspruch gemäß § 11 BAO gegenüber dem Bw und nicht den gegenüber der Gesellschaft bestehenden Abgabenanspruch betrifft…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater in 1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5/DG, gegen den…
…im neuen Abs. 3 noch die Anhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Hinterziehung oder einer anderen vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorausgesetzt. Demnach müssten in solchen Fällen drei Voraussetzungen erfüllt sein, namentlich - das Entstehen des Abgaben- oder Haftungsanspruches dem "Betroffenen" gegenüber (§ 232 Abs. 1 BAO), - das Vorliegen eines Gefährdungsmomentes (§ 232…
…Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgaben zu begegnen. Nach § 232 Abs. 3 (idF AbgVRefG) ist ein Sicherstellungsauftrag bereits vor der Entstehung des Haftungsanspruches - diese Haftung setzt die rechtskräftige Verurteilung des Täters voraus - ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig (Ritz, BAO4, Rz 6a zu § 232)…
…Haftungsbetrag von € 12 .275,72 und dem im Haftungsbescheid vom 23.07.2015 geltend gemachten Haftungsbetrag von € 11.367,84 berechne. Ohne Kenntnis der konkreten Berechnungsgrundlagen des Haftungsbescheides lasse sich weder die Richtigkeit der Berechnung des Haftungsanspruches noch die Frage der gänzlichen bzw…
…dass X.Y. bis zur Konkurseröffnung am 7. 2. 2003 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der primärschuldnerischen GmbH war. Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO ist weiters die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten. Den GmbH-Geschäftsführer trifft vor allem die Pflicht, für die rechtzeitige Entrichtung der bei…
…zu überlegen, ob es legal und rechtsstaatlich ist, dass einen Primärschuldner erst nach entstandenem Abgabenanspruch in Anspruch genommen werden darf, ein potenziell Haftungspflichtiger aber schon vor dem Entstehen eines Haftungsanspruches für eine möglicherweise nie entstehende Haftungsschuld; - sei die Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO ungeachtet…
…waren (VwGH 9.12.1974, 746/73). Nach § 232 Abs. 3 BAO (idF AbgVRefG) ist ein Sicherstellungsauftrag "bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches" nach § 11 (diese Haftung setzt die rechtskräftige Verurteilung des Täters voraus) ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig (Ritz, Kommentar zur BAO4, Rz 6a zu …
Ob und aus welchen Gründen bzw. dass die Bestimmung des § 39 FinStrG unanwendbar sein soll, hat der unabhängige Finanzsenat nicht zu beurteilen, weil ihm durch die Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO nur die Prüfung der Formalvoraussetzung der Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen einen der Begehung…
i) Telefonüberwachungsprotokoll vom 23. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen AlP und VlB: Inhalt des Telefongespräches war u.a. die Verabredung eines Treffens, bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die…
…Das zur Frage einer Geschäftsführerhaftung im Sinne des § 9 BAO erstattete Vorbringen geht somit ins Leere, da das Finanzamt die Haftungsinanspruchnahme ausdrücklich auf die Bestimmung des § 12 BAO gestützt hat. Die Prüfung einer schuldhaften Pflichtverletzung oder die Gleichbehandlung aller Gläubiger ist daher für die Prüfung…
…Lage gewesen, den Haftungsbescheid bereits vor Abschluss des persönlichen Konkursverfahrens der Bw. zu erlassen und mit den Abgabenverpflichtungen in der Höhe von € 57.332,46 an diesem Verfahren teilzunehmen, da ein Haftungsanspruch, so ferne er bestehe, damals schon hätte festgestellt werden können. Die Behörde…
…Laut Pfandurkunde ist ***V*** der Kreditnehmer. Diese Vorgehensweise wird üblicherweise deshalb angewandt um den Geschäftsführer einer GmbH als vermögenlos darzustellen und um bei eventuellen Haftungsansprüchen der ebenfalls vermögenslosen Gesellschaft gegenüber der Abgabenbehörde, den Zugriff auf etwaiges Vermögen zu unterbinden. Im vorliegenden Fall ist die Einbringung…
…Die Ansprüche, die er an die IAF Service GmbH gehabt habe, seien direkt an den Masseverwalter ausbezahlt worden, um Haftungsansprüche abzudecken. In der Folge stellte er die Berechnung des entsprechenden Nettobezuges inkl. Abfertigung in Höhe von 71.768,86 € dar, welchen Betrag er unter…
…Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Beträge in Euro | Umsatzsteuer | 2000 | 755,74 | Verspätungszuschlag | 2000 | 2.543,55 | Säumniszuschlag 1 | 2001 | 20,38 | Exekutionsgebühr | 2003 | 285,28…
…Verwaltungsgerichtshofes ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführer sauszugehen (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218). Es ist hinsichtlich der Lohnsteuer von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Beschwerdeführerin auszugehen und der Haftungsanspruch besteht daher zu Recht. Bezüglich der haftungsgegenständlichen Verspätungszuschläge, Pfändungsgebühren…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 6. Juli 2015 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung des Haftungsanspruches der Republik Österreich gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 iVm § 202 BAO und …
…Mai 2009 betreffend Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Berufungswerbers gemäß § 232 BAO zur Sicherung der Haftungsansprüche entschieden: 1.) Der Berufung gegen den Haftungsbescheid wird insoweit stattgegeben, als die Haftung auf die Lohnsteuer für die Monate November 2006 in Höhe von € 737…
…Bw vorgeworfen, dass sie als Geschäftsführer der CL es unterlassen habe, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen des Zeitraumes vor der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der CL durchzuführen. Gleichzeitig werde zur Begründung des Haftungsanspruches darauf verwiesen, dass die Bw mit Strafverfügung des Finanzamtes vom 17. Februar…
…3) Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Berufungswerberin gemäß § 232 BAO zur Sicherung der Haftungsansprüche 4) Pfändung einer Geldforderung der Berufungswerberin gegen den Abgabengläubiger aufgrund eines Guthabens auf ihrem Abgabenkonto 5) Verfügungsverbot, mit dem der Berufungswerberin die Verfügung über die gepfändete Forderung (Spruchpunkt…