…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Haftungsbescheid vom 27.06.2011 die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) als Geschäftsführerin der Firma D und B GmbH zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 138.078,23 herangezogen…
…die Geschäftstätigkeit überprüft. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25. September 2017 wurde der Beschwerde teilweise Folge gegeben und die Haftung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2013 in der Höhe von € 31.421,54 und des Verspätungszuschlages in der Höhe von € 1.780, - eingeschränkt. Der Beschwerdeführer stellte einen…
Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführerseine Aufgaben delegiert hat und ihm somit "lediglich" eine nicht ausreichende Kontrolle vorzuwerfen ist, führt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zu einer Minderung der Haftung im Rahmen des Ermessens. Es haben sich nämlich keine, Umstände ergeben, die das Verschulden des…
…03.2015 wurde der Bf. bescheidmäßig für aushaftende Abgaben zur Haftung herangezogen, wobei diese dem Grunde und der Höhe nach tabellarisch wie folgt dargestellt wurden: [...] Begründend wurde unter Darlegung der Rechtslage ausgeführt, dass der Bf. als Geschäftsführer für die vorgenannten Abgaben hafte; dadurch dass er…
…das streitgegenständliche Verfahren abzuführen. I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 13.02.2012 wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer (Bf) gemäß den Bestimmungen §§ 9 und 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma L. GmbH im Ausmaß von € 31.138…
…es sei denn, er weist nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze (vgl. VwGH 19.12.2002, 99/16/0446). Der Beschwerdeführer führt als Grund, warum ihn an…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer der Bw. im Streitzeitraum war Herr E.G., der zu 100% an der Bw. beteiligt war. Er übte die Geschäftsführung laut Werkvertrag und Firmenbuchauszug seit 22…
…Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer der Bw. waren im Streitzeitraum 2001 bis 2003 die zu je 50% beteiligten Gesellschafter A. und B.. Im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge der Dienstgeberbeitrag nicht entsprechend der ab 1994…
…Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer der Bw. war im Streitzeitraum der zu 100% an der Bw. beteiligte Herr G.G. . Im Zuge einer die Jahre 1999 und 2000 umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass für die Geschäftsführerbezüge des G.G…
…ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer der Bw. war im Streitzeitraum unter anderem der zu 29% an der Bw. beteiligte Herr R.V.. Im Zuge einer die Jahre 2000 bis 2003 umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass für die Geschäftsführerbezüge des R.V…
…Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer der Bw. ist laut Firmenbuchauszug seit 1.12.1982 der zu 75 Prozent beteiligte Gesellschafter JS. Die restlichen 25 Prozent Anteile werden von der Gattin des Gesellschafter-Geschäftsführers gehalten. Im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung…
…jedoch ist, wie vom Bw. beantragt, die Verteilungsquote zu berücksichtigen. Die Haftung erstreckt sich auf Abgaben, deren Zahlungstermin (z.B. Fälligkeit) in die Zeit der Vertretungstätigkeit als Geschäftsführer fällt. Daraus folgt, dass im Hinblick auf den Umstand, dass die Vertretung des Bw. mit der Eröffnung…
…ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen…
…Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (z.B. VwGH 9.8.2001, 98/16/0348). Weiters ist dem Berufungswerber vorzuwerfen, dass er als verantwortlicher Vertreter im Sinne des § 80 BAO nichts gegen den nach seinen Angaben massiven Entzug von Gesellschaftsvermögen durch den faktischen Geschäftsführer…
…dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze (VwGH 9.8.2001, 98/16/0348). Hinsichtlich der Umsatzsteuer 5/2004 war aus den im Vorhalt angeführten Gründen von einer Verletzung…
…Mai 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6. Mai 2004 wurde der Berufungswerber (Bw.) gemäß § 9 Abs. 1 BAO i.V.m. § 80 BAO als ehemaliger Geschäftsführer der X-GmbH für Abgaben…
…nicht wert sei auf dem er geschrieben stehe. Vor diesem Hintergrund sei die Ableitung eines Verschuldens des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin aus dem Titel der freien Verfügbarkeit der Forderungen nicht möglich. Hinsichtlich der der Inanspruchnahme zur Haftung zugrunde liegenden Umsatzsteuerschuld für 1989 führte der Bw. aus…
…beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Verfahren steht fest, dass die Berufungswerberin im (haftungs-) gegenständlichen Zeitraum als Geschäftsführerin zum Kreis der Vertreter im Sinne des § 80 Abs…
…Bf war im Zeitraum Datum bis zum Insolvenzstichtag, dem Datum Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Die Bf kommt daher als Haftungsschuldnerin gem §§ 9 iVm 80 BAO in Betracht. Gegenüber der Primärschuldnerin bestehen die in den Sachverhaltsfeststellungen dargestellten Abgabennachforderungen. Die Haftung gemäß § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (vgl…
…Es haben sich im Verfahren auch keine Hinweise auf das Fehlen liquider Mittel ergeben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen (ausreichender) Mittel (vgl. VwGH 27. August 2008…