…dass der Schuldspruch der Finanzstrafbehörde erster Instanz mangels Erhebung eines Rechtsmittels dagegen in (Teil-)Rechtskraft erwachsen ist (vgl. VwGH vom 29. Juni 1999, Zl. 98/14/0177) und somit den Berufungsgegenstand lediglich die im Straferkenntnis vom 13. Mai 2003 vorgenommene Strafbemessung (Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe) bildet…
…zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so ist von seiner Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen. Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs. 4) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs. 5), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung …
…zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stehe. § 19 Abs. 6 FinStrG wiederum normiere, dass bei einem Vorgehen gemäß Abs. 4, 5 die Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG anzuwenden seien. Ausgehend von einem gemeinen Wert der vom Wertersatz…
…abzusehen. § 19 Abs. 6 FinStrG: Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs. 4) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs. 5), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23) anzuwenden. Bei der Wertersatzstrafe handelt es sich um eine Strafe (vgl. VfGH 14.12.1987, G…
…5 leg. cit.). Sowohl für den Fall der Aufteilung des Wertersatzes gemäß Abs. 4, als auch für den Fall, dass von der Auferlegung der Wertersatzes (ganz oder teilweise) Abstand genommen wird (Abs. 5), gelten § 19 Abs. 6 FinStrG zufolge die Grundsätze der Strafbemessung entsprechend dem §…
…nur deshalb nicht ...". Stünde der Wertersatz zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so ist von seiner Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen (§ 19 Abs.5 FinStrG). Dabei sind die - wie bei der Ausmessung der Geldstrafe - die Grundsätze der Strafbemessung (…
…Kleinverbrauchspreis anzusetzen - zusätzlich nach den Grundsätzen des Strafbemessung und damit unter Abzug des Eigenkonsums zu ermitteln. Zusammengefasst ist das angefochtene Erkenntnis infolge fehlerhafter Beweiswürdigung und wesentlicher Verfahrensfehler in mehrfacher Hinsicht mit inhaltlicher und formeller Rechtswidrigkeit belastet. Es wurde der Wertersatz unverhältnismäßig und entgegen den gesetzlichen…
…dann, wenn] der Wertersatz (Abs. 3) oder der Wertersatzanteil (Abs. 4) zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde, von der Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen ist, wobei hierfür gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung gemäß …
…sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG, die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten ist die verhängte Strafe von € 8.000,00 (Strafhöchstgenze: € 100.000,00) tatschuldangemessen und tätergerecht." In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde des Beschuldigten…
…unverhältnismäßig. In diesem Sinne auch der Spruchsenat, wenn er im Spruch seiner Entscheidung ausdrücklich auf § 19 Abs. 5 FinStrG Bezug genommen hat. Liegt aber eine Unverhältnismäßigkeit vor, sind gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG bei der Bemessung der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe wiederum die Grundsätze der Strafbemessung (…
…Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen. § 19 Abs. 6 FinStrG: Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs. 4) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs. 5), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23) anzuwenden. Zunächst ist zum Beschwerdevorbringen, "im abgeführten Finanzstrafverfahren wäre ein möglicher Verfall…
…der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde. Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs 4 leg cit) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs 5 leg cit), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG - Ausmaß der Schuld, Strafzumessungsgründe…
…aber wurde insbesondere auch aufgrund der schwerwiegenden Milderungsgründe (siehe oben) lediglich eine Geldstrafe von € 4.000,-- über W ausgesprochen. Ist aber die Wertersatzstrafe zu ermäßigen, sind gemäß § 19 Abs.6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung nach § 23 leg.cit. (wie bei der Geldstrafe) anzuwenden…
…Bedacht darauf sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG , die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten ist die verhängte Strafe tatschuldangemessen und tätergerecht. Die Kostenansprüche gründen sich auf die im Spruch bezeichneten Gesetzesstellen.“ In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom…
…Bedacht darauf sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG, die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten ist die verhängte Strafe tatschuldangemessen und tätergerecht. Die Kostenansprüche gründen sich auf die im Spruch bezeichneten Gesetzesstellen.“ In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom…
…iSd. § 33 Abs. 5 FinStrG iHv. insgesamt 82.116,00 ATS, wobei jedoch einer unter Beibehaltung der bereits von der Erstbehörde herangezogenen Strafzumessungsgründe des § 23 Abs. 1 - 3 FinStrG einer an sich gebotenen Straferhöhung im Rahmen des vorgegebenen gesetzlichen Strafrahmens die Bestimmung des § 166 Abs…
…Täter (hier: A), Hehlern oder anderen an der Tat Beteiligten (hier: B, laut Spruchsenat Beitragstäter) vorsätzlich Finanzvergehen hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände begangen haben, anteilsmäßig aufzuerlegen, wobei gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG: Ausmaß der Schuld, Strafzumessungsgründe, persönliche Verhältnisse…
…Täter (hier: A), Hehlern oder anderen an der Tat Beteiligten (hier: B, laut Spruchsenat Beitragstäter) vorsätzlich Finanzvergehen hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände begangen haben, anteilsmäßig aufzuerlegen, wobei gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG: Ausmaß der Schuld, Strafzumessungsgründe, persönliche Verhältnisse…
…nach den Grundsätzen des AVG durchgeführten rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zur Klärung des maßgeblichen Sachverhalts außer Acht zu lassen (VwGH, 14.12.1994, 94/12/0217)" (Hauer-Laukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, E 20 b § 39 AVG). Die Behörde hat auf Beweisanträge der Beteiligten einzugehen…
…nach den Grundsätzen des AVG durchgeführten rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zur Klärung des maßgeblichen Sachverhalts außer Acht zu lassen (VwGH, 14.12.1994, 94/12/0217)" (Hauer-Laukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, E 20 b § 39 AVG). "Die Behörde hat auf Beweisanträge der Beteiligten einzugehen…