…gegen eine andere überlassen wird. Zum Umfang der Gegenleistung beim Tauschvertrag ist im § 5 Abs. 1 Z. 2 GrEStG 1987 normiert, dass Gegenleistung die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung ist. Nach dem Inhalt des Scheidungsvergleichs vom 30. November 2000 übertrugen die…
…Satz 2 GrEStG gegenüber dem die Steuer selbstberechnenden Parteienvertreter oder gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass die Besteuerung nach § 4 Abs 2 und §§ 6 und 7 GrEStG, jeweiis idF vor dem Bundesgesetz BGBl I 2014/36, erfolgen soll. Die GrESt-Bemessungsgrundlage beim Scheidungsvergleich ist in…
…Bargeld können bei der Aufteilung der Ausgleichszahlung nicht berücksichtigt werden, da nicht bekannt ist, wem welcher Teil dieses Betrages zum Zeitpunkt der Scheidung gehört hat und wer welchen Betrag nach der Scheidung erhalten hat. Weiters ist auf Grund des klaren Wortlautes des Scheidungsvergleichs nach Ansicht…
…festgestellt. Es sind daher zwei wirtschaftliche Einheiten gegeben. An diese Feststellung war das Finanzamt bei der Bemessung der GrESt gebunden. Der Bw macht das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit hinsichtlich der beiden mit Scheidungsvergleich vom 6. September 2006 aufgeteilten Liegenschaften erstmals im gegenständlichen Grunderwerbsteuerverfahren geltend. Eine…
…festgestellt. Es sind daher zwei wirtschaftliche Einheiten gegeben. An diese Feststellung war das Finanzamt bei der Bemessung der GrESt gebunden. Die Bw macht das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit hinsichtlich der beiden mit Scheidungsvergleich vom 6. September 2006 aufgeteilten Liegenschaften erstmals im gegenständlichen Grunderwerbsteuerverfahren geltend. Eine…
…gegeben, während deren aufrechten Bestand er die Ehewohnung nicht nutzen habe können). Es handle sich beim Scheidungsvergleich um ein entgeltfremdes Geschäft, sodass grundsätzlich (mit Ausnahme des übernommenen Förderungsdarlehens) die Ausgleichszahlung nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sei, sondern die Grunderwerbsteuer vom Einheitswert zu berechnen sei. 6…
…04.2007, 010206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu§ 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…04.2007, 010206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…2007, 01 0206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Beruht die freiwillige Zuwendung hingegen auf einer rein wirtschaftlichen Grundlage, so sind die Zahlungen abzugsfähig und beim Empfänger steuerpflichtig. Beim Scheidungsvergleich Ehegatten sei exakt dieser Sachverhalt gegeben, weshalb es zu keiner Anwendung des § 20 Abs…
…04.2007, 010206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…504,63 Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z. 2 GrEStG hievon 2% = € 1.090,09. 6. Berufungsvorentscheidung In der zur abweisenden Berufungsvorentscheidung ergangenen gesonderten Begründung hielt das Finanzamt dem Folgendes entgegen: "Auch bei Scheidungsvergleichen, die üblicherweise "Global-" oder "Pauschalcharakter" haben, können Gegenleistungen für grunderwerbsteuerliche Transaktionen…
…um einen sogenannten Globalvergleich. Bei Vorliegen eines Globalvergleiches ist die Grunderwerbsteuer nicht vom Wert des hingegebenen Grundstückes vorzuschreiben, sondern der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuerfestsetzung heranzuziehen. Im genannten Scheidungsvergleich erfolgte eine umfassende Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten der ehemaligen Ehegatten, sodass die auf die…
…der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Ich lege dazu auch eine Bestätigung des Rechtsvertreters der Gegenpartei Mag. Christian Steurer, bei." Die beigelegte Bestätigung von Mag. Christian Steurer hat folgenden Wortlaut: "Ich bestätige als Rechtsvertreter der Frau W, dass der Scheidungsvergleich eine umfassende Scheidungsfolgenregelung gemäß…
…Liegenschaftserwerb bei Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens anlässlich der Scheidung der Ehe erfolgte oder nicht und andererseits die Höhe der Bemessungsgrundlage, dh ob vom Wert der Gegenleistung auszugehen ist oder der dreifache Einheitswert heranzuziehen ist. 1.) Nach § 7 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) 1987 beträgt die Steuer beim Erwerb…
…schon dem Grunde nach keine Gegenleistung vorhanden. Da es sich bei den 332.006,04 € um Verbindlichkeiten gehandelt habe, die die Bf alleine übernommen hätte sei neben dem Grunde auch die Höhe der Bemessungsgrundlage der GrESt im Finanzamtsbescheid vom 12.02.2014 nicht nachvollziehbar…
…vertrete in ständiger Rechtsprechung, dass Scheidungsvergleiche nicht per se als Globalvereinbarungen angesehen werden können und in jedem Fall genau zu prüfen ist, was Gegenstand des Vergleiches ist, was dazu führe, dass in weiterer Folge bei Scheidungsvergleichen Gegenleistungen durchaus ermittelbar sein können (vgl. etwa VwGFI 07…
…oder ob ein "Regelfall" eines Scheidungsvergleiches mit Globalcharakter vorliegt, bei dem infolge der Vielschichtigkeit des Rechtsgeschäftes eine Trennung oder Aufschlüsselung der auf die einzelnen Leistungen entfallenden Gegenleistungen nicht möglich ist und als Bemessungsgrundlage der GrESt daher gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 iVm …
…Z 1 GrEStG und durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe gemäß § 7 Z 2 GrEStG 2 v.H. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der gegenständliche Scheidungsvergleich der Grunderwerbsteuer…
…umfassende Scheidungsvergleich gemäß § 55a Ehegesetz vom 14. Oktober 2004 (Bemessungsakt ON 2), mit dem - unter anderem - auch Liegenschaften aufgeteilt wurden und welcher beim Finanzamt ordnungsgemäß zur Bemessung der Grunderwerbsteuer (GrESt) angezeigt wurde. Hinsichtlich der im gemeinsamen Vermögen der Ehegatten stehenden Grundstücke wurde darin unter Punkt…