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UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im Gesamtbetrag des jeweiligen Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Als Beilage zu den Bilanzen für die Wirtschaftsjahre 1998/1999 und 1999…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Die nicht anerkannten Zinsen im Wirtschaftsjahr 2002 aus der Gewinnschuldverschreibung betragen 35.651,20 €. Zur Begründung der Wiederaufnahmen des Verfahrens betreffend die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Jahre 1999 - 2001 wird im Bericht über die Außenprüfung auf die in diesem Bericht enthaltenen Feststellungen…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…am 06.11.2003 tätigte dieser folgende Aussagen: Auf die Frage warum der Kredit (Anmerkung: gemeint sind die Kredite bzw. die Gewinnschuldverschreibung zur Finanzierung des zinsenlosen Darlehens an DP) über die Holding zwischengebucht wurde antwortete Herr KPK: "Aus Veröffentlichungsgründen; die Treuhand muss den Abschluss veröffentlichen…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-)Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden ebenfalls den Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, zugeordnet. 20.2.1.6.4.2 Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Einlösungswert Rz 6125: Zu den Kapitalerträgen aus Wertpapieren zählen…

StiftR 2009 Rz 89–1053.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Kreditinstitute umfasst; Rz 92: aus in- und ausländischen Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, sofern sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher und als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden ("public placement", siehe EStR 2000 Rz 7803 ff), unabhängig…

KStR 2013 Rz 1033–103515.4 Finanzielle Verbindung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Körperschaften in der Unternehmensgruppe. Durch die kapitalmäßige Beschränkung auf das gesellschaftsrechtliche Nennkapital kann Surrogatkapital (Partizipations- und Substanzgenussrechtskapital) ebenso wenig die finanzielle Verbindung vermitteln wie Wandel-, Gewinnschuldverschreibungen, eine Darlehensgewährung (auch bei Annahme von verdecktem Grund- oder Stammkapital) oder der Fruchtgenuss an Anteilen. Ein kapitalmäßiger Anteilsbesitz erfordert…

UFSF RV/0306-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, Endbesteuerungswirkung bei Zinsen aus Darlehen an Nichtbanken?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007Teil 2/2

…Schatzscheine, Kassenobligationen, sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-) Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in § 93 Abs. 3 Z 3 ebenfalls den Forderungswertpapieren zugeordnet" (vgl. auch: Koppensteiner in ÖStZ 20/1990, 247 ff, "Übersicht über…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 3/4

…neben seinem Anspruch auf gewinnabhängige Verzinsung einen von Verlusten des Emittenten unabhängigen Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals hat. Möglich ist...eine feste, allerdings "gewinnabhängige" Verzinsung. Solche Genussrechte nähern sich der Gewinnschuldverschreibung. (Frotz/Spitznagel, Gesellschaftsrechtliche Grenzen der Ausgestaltung von Genussrechten, ZUS 2011/32…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sinne des § 170 Abs. 1 Z 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, Genussscheinen und Gewinnschuldverschreibungen angelegt werden. Mindestens 30% des Fondsvermögens müssen in Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen, Bundesschatzscheinen angelegt werden. Höchstens 10% des Fondsvermögens dürfen in Anteile an Immobilienfonds gemäß § 1…

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…echten stillen Beteiligungen, Gewinnschuldverschreibungen und obligationenähnlichen Genussrechten. Hingegen sind Substanzgenussrechte nicht vom Zinsbegriff für Zwecke der Zinsschranke erfasst (siehe dazu EStR 2000 Rz 6112c). Kalkulatorische Zinsen auf Instrumente wie Wandelanleihen und Nullkuponanleihen: Bei Wandelanleihen (siehe dazu allgemein EStR 2000 Rz 6181) liegt der Zinskupon aufgrund…

UFSL RV/0117-L/06Kapitalertragsteuerpflicht von Schuldscheindarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

…Dazu gehörten auch Wertpapiere, deren Emission nicht dem KMG unterliege. d. Der Steuerabzug sei von den Kapitalerträgen aus inländischen und ausländischen Forderungswertpapieren vorzunehmen. Dies gelte auch für in- und ausländische Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen. Die Abzugspflicht bestehe unabhängig davon, von wem, in welcher Währung und wo…

UFSW RV/1810-W/03Ist ein obligationenähnlicher Genussschein (Genussrecht) ein Forderungswertpapier
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2005

… 93 Abs. 3 EStG Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Anteilscheine an einem Kapitalanlagefonds, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet. Insoweit ist daher davon auszugehen, dass für das Erbschaftssteuerrecht die Verweisung im § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG als eine…

UFSI RV/0297-I/04Schuldaufnahmen des griechischen Staates auf dem Kapitalmarkt mit einer Laufzeit von 3 Jahren keine Staatsanleihen im Sinne des DBA Griechenland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2005

…über Schuldscheindarlehen, weiters so genannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-)Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden in § 93 Abs. 3 Z 3 EStG 1988 ebenfalls den Forderungswertpapieren zugeordnet." Da im gegenständlichen Fall eine Laufzeit von 3 Jahren vorlag, wurde die…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 2/3

…neben seinem Anspruch auf gewinnabhängige Verzinsung einen von Verlusten des Emittenten unabhängigen Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals hat. Möglich ist...eine feste, allerdings "gewinnabhängige" Verzinsung. Solche Genussrechte nähern sich der Gewinnschuldverschreibung. (Frotz/Spitznagel, Gesellschaftsrechtliche Grenzen der Ausgestaltung von Genussrechten, ZUS 2011/32…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.6 Art der Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…die von Geschäftsbanken begeben werden) Pfandbriefe, Kommunalobligationen Pfandbriefe, Kommunalobligationen Industrieobligationen (werden von Unternehmen des Nichtbankensektors begeben) Gewinnschuldverschreibungen (sind dadurch gekennzeichnet, dass die Anleihe nicht mit einer festen Verzinsung, sondern mit einer Gewinnbeteiligung am Schuldnerunternehmen ausgestattet ist) "Wohnbauanleihen" (Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaues - die KESt-Freiheit…

BFG RV/7101476/2018Gesellschaftsteuer bei Einräumung eines Genussrechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2024Teil 1/3

…Kündigungsrechts (§ 7 der Bedingungen) steht dem Inhaber ein Kündigungsbetrag in Höhe des Nennbetrages des/der von der außerordentlichen Kündigung umfassten Inhaberpapiers/Inhaberpapiere zu. Bezugsrechte der Inhaber auf Geschäftsanteile, auf Inhaberpapiere dieser oder anderer Tranchen oder sonstige Wertpapiere (etwa auch Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen), Finanzinstrumente etc. sind ausgeschlossen (…

BFG RV/7101477/2018Gesellschaftsteuer iZm Einräumung eines Genussrechtes - gewinnabhängige Beteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2023Teil 1/3

…Kündigungsrechts (§ 7 der Bedingungen) steht dem Inhaber ein Kündigungsbetrag in Höhe des Nennbetrages des/der von der außerordentlichen Kündigung umfassten Inhaberpapiers/Inhaberpapiere zu. • Bezugsrechte der Inhaber auf Geschäftsanteile, auf Inhaberpapiere dieser oder anderer Tranchen oder sonstige Wertpapiere (etwa auch Wandelschuidverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen), Finanzinstrumente etc. sind ausgeschlossen (…

BFG RV/7103401/2012Kein Kredit, sondern gesellschaftsteuerpflichtiges Genussrecht, da die Auszahlung von Zinsen nur bei Ausweis entsprechender Gewinne erfolgt und auch Verlustbeteiligung vorliegt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.11.2018

…2 GebG, in denen die Ansicht des Gesetzgebers zum Ausdruck komme. Als Ergänzungskapital kämen Genussrechte iSd § 174 AktG, Darlehens- und Kreditverträge bzw. Schuldverschreibungen sowie Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen in Betracht (Kotrnoch, Die steuerliche Behandlung des Partizipations- und Ergänzungskapitals, Finanzjournal 1987, 60). Hier werde zwischen Genussrechten und…

BFG RV/7103844/2017Einbeziehung von Kapitalvermögen, dessen Erträgnisse in Deutschland der Einkommensteuer unterzogen wurden, in die Bemessungsgrundlage der Adoptionsgebühr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018Teil 1/2

…ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1988 in anderer Währung als Schilling oder Euro begeben wurden, 3. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, 4. Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1963 sowie im Sinne des Investmentfondsgesetzes 1993, soweit die ausgeschütteten oder als ausgeschüttet geltenden…