…W. | 280.000,00 | H. | 1.352.000,00 | K. | 560.000,00 | T. | 840.000,00 | SUMME: | 14.259.317,00 Gegen den Gewerbesteuerzerlegungsbescheid für den Zeitraum März bis Dezember 1993 erhob die Stadtgemeinde K…
…entrichtet worden, entbehrt jeglicher aktenmäßigen Grundlage. Vielmehr haften die betreffenden Abgaben auf dem beim Finanzamt Schwaz geführten Gewerbesteuer-Zerlegungskonto nach wie vor unberichtigt aus. Im Übrigen wäre der angefochtene Ablaufbescheid im Hinblick auf die etwaige Festsetzung von Aussetzungszinsen selbst dann zu erlassen gewesen, wenn die…
…die BFH-Erkenntnisse zur deutschen Gewerbesteuer, denen der VwGH gedanklich immer wieder folgt, gingen in der Rechtsprechung wegen der im Gesetz unscharf gehaltenen Zerlegungsmaßstäbe von einer freien Wahl der Zerlegungsmodalitäten aus, woraus gewisse in Kauf zu nehmende Abweichungen resultieren können und abweichende Zerlegungsmaßstäbe (nur) dann…
…1989 bis 1996 sowie Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages, Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags und Gewerbesteuer für die Jahre 1990 und 1992 bis 1994 Berücksichtigung fanden und aus denen vier Bereiche im vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) geführten Berufungsverfahren bedeutsam waren. Diese Bereiche erfassten A) ein Darlehen…
…sowie in dem den Mängelbehebungsauftrag beantwortenden Schreiben vorgebrachten Einwänden.' Die 'Berufung' gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 und 1996 sowie Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages, Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und 1993 genüge den Anforderungen des § 250 BAO nicht…
… 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer der Jahre 1990 - 1992 und 1994 - 1998 und hinsichtlich Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages der Jahre 1990 - 1993 - sowie Körperschaftsteuer 1990 - 1998 und Gewerbesteuer 1990 - 1993 samt Zerlegung für 1990 und 1991 nach der am 23. November 2006 in 1030 Wien…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1991 bis 1993, Umsatzsteuer für das Jahr 1994 und Umsatzsteuer für Jänner bis August 1995 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…Körperschaft- und Gewerbesteuer wirksam. Betreffend die Berufung gegen den Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer wird eine mündliche Verhandlung gemäß § 284 Abs. 1 Z 2 BAO durchgeführt. II. Gewerbesteuer 1990 bis 1992: Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Abgaben-, Meß- Zerlegungs- oder Zuteilungsbescheid getroffen worden sind…
…2/20 in Kenntnis gesetzt worden sei, sei auch für die Erlassung der Umsatzsteuerbescheide das Finanzamt 4/5/10 örtlich unzuständig gewesen. Für die Erhebung der Gewerbesteuer sei gemäß § 60 Abs.1 BAO bis einschließlich der Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge das Betriebsfinanzamt (§ 53 Abs…
…Kommunalsteuer andere Beurteilungen anzustellen wären, wie für den Bereich der seinerzeitigen Gewerbesteuer, sondern allein deshalb, weil die maßgeblichen Verhältnisse jährlich und somit auch für die Jahre 1994 und 1995 eigenständig zu erheben und zu beurteilen waren, was im Zuge der Zerlegungsbescheide vom 8. Jänner 2001…
…sprechen die äußeren Umstände dafür, dass - ungeachtet der "Zerlegung" des wirtschaftlichen Engagements in verschiedene Personengesellschaften - insgesamt eine einzige Einkunftsquelle vorliegt, deren Ergebnis den beteiligten Gesellschaftern der verschiedenen Personengesellschaften unmittelbar zuzurechnen ist. Diese rechtliche Beurteilung wird durch eindeutige Hinweise auf ein beabsichtigtes gemeinsames Zusammenwirken der Familienmitglieder…
…verschiedener Gesellschaften führt der VwGH (98/15/0190) aus: "Die Beschwerdeführerin ...... zeigt auch in der Beschwerde nicht konkret auf, warum wegen eines "inneren wirtschaftlichen Zusammenhanges" eine - im Übrigen nach der Rechtsprechung nur auf dem Gebiet der Gewerbesteuer anerkannte, vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22…
…V-AG gekennzeichnet. Der Betriebsstättenbegriff des § 29 BAO idF vor BGBl 818/1993 war insbesondere u.a. für die Gewerbesteuer, nämlich für die Steuerpflicht (§ 1 GewStG), für die Lohnsummensteuer gemäß §§ 25ff GewStG und für die Zerlegung (§ 30ff GewStG), von Bedeutung. Einen ausdrücklich anders definierten und…
…98/14/0062). Der Betriebsstättenbegriff des § 29 BAO idF vor BGBl 818/1993 war insbesondere u.a. für die Gewerbesteuer, nämlich für die Steuerpflicht (§ 1 GewStG), für die Lohnsummensteuer gemäß §§ 25ff GewStG und für die Zerlegung (§ 30ff GewStG), von Bedeutung. Einen ausdrücklich anders definierten und…
…Rechtsbestand ausgeschieden sind, wurde die dagegen eingebrachte Berufung unzulässig und ist daher zurückzuweisen. 3.) Betreffend Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1993 Für die Erhebung der Gewerbesteuer ist gemäß § 60 Abs. 1 BAO bis einschließlich der Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge das Betriebsfinanzamt (§ 53 Abs…
…entsprechen. Aus dem Ausscheiden wesentlicher Grundstücksteile ergebe sich auch für die verbleibenden eine andere Veranlagung. Die angefochtenen Bescheide wären zumindest in zwei zu zerlegen gewesen, in einen über die vom Eigentum des Beschwerdeführers ausgeschiedenen und einen zweiten über die in dessen Eigentum verbliebenen Grundstücke. In…
6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…
30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…
…Nr. 119/2004) - der Methodenwechsel ausgelöst werden, falls nicht auch die deutsche Gewerbesteuer in den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden kann. Nach KStR 2001 Rz 590 wird für den Steuerbelastungsvergleich ein gleicher "Steuertypus" verlangt und es werden "Objektsteuern" als nicht geeignete Vergleichssteuer bezeichnet. Es ist einzuräumen, dass…
…2 KommStG 1993). Die KommSt wird für jede einzelne Betriebsstätte ermittelt. Eine Zerlegung der Bemessungsgrundlage für eine Betriebsstätte ist von den ÖBB nur dann durchzuführen, wenn sich diese Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt (mehrgemeindliche Betriebsstätte). 10.1.3.2. Bergbauunternehmen Rz 144 Ein Bergbauunternehmen hat…