…Studienrichtungsdatei festgelegten gesetzlichen Studiendauer hätte Sohn P.S. den 1. Studienabschnitt mit Februar 1998 erfolgreich beenden müssen. Tatsächlich legte Sohn P.S. die letzte Prüfung im ersten Studienabschnitt nicht im Februar 1998, sondern erst am 25.Mai 1998 ab. Wird in der vorgesehenen Studienzeit ein…
…den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht…
…ist die dritte Voraussetzung – die gesetzliche Studiendauer wird nicht überschritten – nicht erfüllt. Anders als § 2 Abs. 1lit. b FLAG 1967 sieht die Regelung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 die Berücksichtigung eines „Toleranzsemesters“ und die Verlängerung der Studienzeit durch ein Auslandsstudium nicht vor.…
…als Anspruchsvoraussetzung die "gesetzliche Studiendauer" zu berücksichtigen. Es ergibt sich somit aus dem Kontext, dass der Gesetzgeber (überall dort, wo die im Gesetz genannten Verlängerungsmöglichkeiten bestehen sollten) ausdrücklich auf die in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 genannte "vorgesehene Studiendauer" bzw. "Studienzeit" verwiesen hat…
…Juli 2011 des FLAG 1967 und auf die Definition der gesetzlichen Studiendauer verwiesen. Da N. in dem Kalenderjahr, in dem sie ihr 19. Lebensjahr vollendete (Oktober 2006) das Diplomstudium Psychologie an der Alpe Adria Universität begonnen habe und die gesetzliche Studienzeit insgesamt zehn Semester umfasse…
…jeweilige Studienrichtung für jeden Studienabschnitt jeweils festgesetzten Studienzeit von den studienrechtlichen Vorschriften her vorgesehen ist. Für die Absolvierung des ersten Studienabschnittes standen der Tochter des Bw. für jedes der beiden von ihr betriebenen Studien fünf Semester (vier Semester gesetzliche Studienzeit plus ein Toleranzsemester) zur Verfügung…
…Studienabschnitte unter der Toleranzzeit beendet. Sie hat das Bakkalaureatsstudium und das Masterstudium in 11 Semestern beendet, während die Toleranzzeit 8+4=12 Semester beträgt. Als Grund fiir die Ablehnung wird genannt, dass die gesetzliche Studienzeit überschritten wurde. Dies ist zwar formell (Umstiegsdatum) korrekt, aber nicht inhaltlich…
…Einvernahme beantragt. Falls gewünscht, könne auch die Promotionsurkunde und ein Nachweis über die Studienzeiten vorgelegt werden. Das FA wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.02.2021 ab und führte in der Begründung i.w. aus, nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 2 Abs 1 lit…
…der Begründung ab, dass die Tochter der Bw. im Wintersemester 2010/2011 mit dem Masterstudium Ökologie begonnen habe. Die gesetzliche Studienzeit betrage vier Semester + ein Toleranzsemester = fünf Semester. Es bestehe daher ab 1. März 2013 kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe. Die Bf. führte in…
…folgender Sachverhalt zugrunde: Die Tochter der Bw. begann im Oktober 2005 an der Universität C. das Studium der D.. Die gesetzliche Studienzeit für diese Ausbildung umfasst 8 Semester. Im April 2011 vollendete die Tochter der Bw. ihr 24. Lebensjahr befindet sich jedoch weiterhin über diese…
…begonnen. Die Mindeststudiendauer des ersten Abschnittes beträgt 2 Semester. Die vorgesehene gesetzliche Studienzeit des ersten Abschnittes beträgt 3 Semester (2 Semester + 1 Toleranzsemester). Somit hätte Ihre Tochter im Februar 2007 das positive Zeugnis des ersten Studienabschnitts vorlegen müssen (1 Semester: Oktober 05 bis Februar 06…
…In Summe betrage daher die gesetzliche Studiendauer für beide Fächer jeweils neun Semester. Es handle sich daher bei diesem Studium um kein „langes Studium“ im Sinne des FLAG 1967. Überdies habe die Tochter des Bf. die gesetzliche Studienzeit im ersten Abschnitt um mehr als zwei…
…Wird daher in einem Studienabschnitt nicht die vorgesehene Studienzeit (gesetzliche Studiendauer + Toleranzsemester) für den Abschluss benötigt, kann das nicht benötigte Semester dem weiteren Studienabschnitt hinzugerechnet werden. Das unter den Verlängerungstatbeständen angeführte Verordnungssemester zählt eindeutig nicht zur vorgesehenen Studienzeit und kann daher auch nicht in den…
…jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Dabei werden für die vorgesehene Studienzeit (gesetzliche Studiendauer) nur jene Semester berechnet, in denen Studierende als "ordentliche Studierende"…
…soferne ein weiterer Studienabschnitt zu absolvieren ist. Die Zählung des nächsten Studienabschnittes beginnt erst mit dem nächsten Semester, ohne dass die nicht benötigten Monate im Nachhinein abgezogen werden. Für die vorgesehene Studienzeit (gesetzliche Studiendauer) werden nur jene Semester berechnet, in denen Studierende als "ordentliche Studierende…
…Die Studienzeit von Mag. RG hätte mit Februar 2002 geendet. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führt die Bw. zur Begründung des Finanzamtes aus, dass im Zeitpunkt Februar 2002 nach der damaligen Rechtslage die gesetzliche Studiendauer plus Toleranzsemester drei Semester gedauert hätte und die…
…zwei Semester betrieben. Unter Berücksichtigung des § 17 Abs. 4 StudFG 1992 in der im Berufungsfall anzuwendenden Fassung ergibt sich damit eine Wartezeit von fünf Semestern. Sofern in der Studienrichtung Handelswissenschaften bis dahin die Studienzeit (gesetzliche Studiendauer inkl. einem Toleranzsemester gem. § 2 Abs. 1 lit b…
…einem Wechsel der Hochschule und nicht von einem Studienwechsel iSd § 17 StudFG auszugehen. Da sowohl der erste als auch der zweite Studienabschnitt nicht innerhalb der zulässigen Studienzeit (gesetzliche Dauer einschließlich Verlängerungssemester und Corona-Semester) abgeschlossen wurden, bestand in den rückgeforderten Zeiträumen kein Anspruch auf Familienbeihilfe.…
…4 StudFG 1992 in der im Berufungsfall anzuwendenden Fassung ergibt sich damit eine Wartezeit von sieben Semestern. Sofern in der Studienrichtung DnP bis dahin die Studienzeit (gesetzliche Studiendauer inklusive einem Toleranzsemester gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967) pro Studienabschnitt noch nicht überschritten wurde…
…4 StudFG 1992 in der im Berufungsfall anzuwendenden Fassung ergibt sich damit eine Wartezeit von drei Semestern. Sofern in der Studienrichtung Ph bis dahin die Studienzeit (gesetzliche Studiendauer inklusive einem Toleranzsemester gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967) pro Studienabschnitt noch nicht überschritten wurde…