Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch IHL Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 5020 Salzburg, Fritschgasse 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Körperschaftsteuer für 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…| + Geschäftsführerwohnung lt. Erkenntnis | 14.355,86 | 6.588,54 | | 2.237.150,02 | 9.592,49 | | | | Davon: | | | Umsätze 20 % bisher | 2.222.794,16 | 3.003,95 | + Geschäftsführerwohnung lt…
…Wohnung der Familie BF sen. lt. Berechnung der Behörde nur ein Ausmaß von 5,19 % umfasse. Die Geschäftsführerwohnung von Herrn BF jun. sei im Jahr 2007 nicht fertiggestellt und nicht genutzt worden. Trotzdem verrechne die Behörde für diese Wohnung die Nutzungsentnahme. Entsprechend der Niederschrift sollte…
…an Herrn BF sen. verrechnet. Es scheint wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei dieser ersten in Frage stehenden Dienstwohnung für das gegenständliche Verfahren nicht die betriebliche Bedingtheit einer Geschäftsführerwohnung von Herrn BF sen. zu beurteilen ist. Vielmehr ist die Frage zu beantworten, ob die der angestellten…
…zugelassen. Mit Ergänzungsersuchen vom 21. Oktober 1996 hielt das Finanzamt der Bw vor, dass ab dem Jahr 1994 die Kosten für eine weitere Geschäftsführerwohnung in I als Betriebsausgaben geltend gemacht worden seien. Die Bw werde um Bekanntgabe ersucht, wem die Wohnung zur Verfügung gestellt werde…
…ab 1. Mai 2001 bezahlt worden wäre. Die Nutzungsaufteilung des vermieteten Objektes erfolge im Ausmaß von 75% für die Geschäftsführerwohnung und im Ausmaß von 25% für sonstige betriebliche Zwecke der Gesellschaft, wie Büro- und Besprechungsräume sowie das Fotoatelier. Anlässlich einer bei der Bw. durchgeführten Außenprüfung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der chip, vom 13. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 14. April 2009 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Körperschaftsteuer wird festgesetzt mit 14.405,69…
…30. 6. 1993 hervor. 4. Aufwendungen für Geschäftsführerwohnung und Kfz für das Jahr 1992 Bp.: Durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung und des Fahrzeuges ergäbe sich im Vergleich zu den anderen Geschäftsführern ein deutlich überhöhter Stundensatz. Es wurde für H. ein solcher von 985 ermittelt, für…
…entsprochen. Es erübrigt sich daher auf den Eventualantrag zur Anpassung der Steuerbescheide für 1993 einzugehen. 4. Ob die beantragten Aufwendungen an Geschäftsführerwohnung und Kfz abzugsfähig sind Der UFS ist der Auffassung, dass durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung und eines Kfz zugunsten des Geschäftsführers Herrn DH.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 6. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt Österreich) betreffend Umsatzsteuer 2006 bis…
…getroffenen Sachverhaltsfeststellungen zu den Gesellschaftsverhältnissen und der Errichtung des Geschäftsgebäudes, sowie der Größe, Einteilung und Ausstattung der Geschäftsführerwohnung wird verwiesen. 2. ***3***, der (mittelbare) Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Beschwerdeführerin (Bf) bewohnte mit seiner Familie ab Jänner 2010 die Wohnung im zweiten Obergeschoß des Geschäftsgebäudes der Bf…
Straße2 PLZ2Ort2 www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Name in der Beschwerdesache Titel Vorname1 Vorname2 Nachname, Straße, PLZ Ort, vertreten durch steuerl.Verrtr. GmbH, Straße1, PLZ1 Ort1, gegen die Bescheide des FA XX vom 27.04.2005…
…steuerliche Anerkennung finden kann; damit waren die mit der gegenständlichen Geschäftsführerwohnung verbundenen Vorgänge ab der Wurzel zu korrigieren (den Wohnbereich betreffende Investitionen der B. GmbH stehen im wirtschaftlichen Eigentum des Bw; die in Rede stehende Geschäftsführerwohnung ist nicht dem Betriebsvermögen bzw. dem Unternehmensbereich der B…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Schmitt & Schmitt Wirtschaftstreuhandgesellschaft m. b. H., 1030 Wien, Strohgasse 25, vom 14. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, vertreten durch Mag. Richard Tscheru, vom 3. April 2008 betreffend…
…darüber, ob bzw. in welchem Umfang das gegenständliche Mietverhältnis der Bw mit ihrem geschäftsführenden (Allein-)Gesellschafter B und ob bzw. in welchem Umfang die Zurverfügungstellung der Geschäftsführerwohnung an B steuerlich anzuerkennen ist und damit im Zusammenhang stehend, ob bzw. in welcher Höhe Investitionen bzw. Kosten…
…der Bilanzerstellung erfolgten Zahlungseingängen entsprechend im Jahr 1993 aufgelöst und in diesem Jahr steuerwirksam erfasst wurde. 5. Aufwendungen für die Geschäftsführerwohnung des B Über die Frage, ob in der Zurverfügungstellung einer Wohnung und eines Kfz an den Geschäftsführer B eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erblicken ist…
…durch fremde Geschäftsführer ersetzt werden könne, was mittelfristig auch geplant sei. Der Vorsteuerabzug für den ausdrücklich als Geschäftsführerwohnung geplanten Gebäudeteil sei daher auch ohne "Seeling-Urteil" gegeben. In einer ausführlichen Begründung, mit Literatur untermauert und unter Berufung auf die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie brachte die Bw…
…24. Februar 2003 mit der Niederschrift über die Schlussbesprechung endete (siehe Beilage), wurde bei unserer oben angeführten Mandantschaft festgestellt, dass der im Hotel im Rahmen eines Großumbaues vorgenommene Ausbau einer Geschäftsführerwohnung, bei den in diesem Zusammenhang aufzubringenden Investitionskosten, die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist…
…worden, weil ein Finanzbeamter Anzeige erstattet habe. Bei normalem Verlauf der Vermietungstätigkeit hätte sich ein Einnahmenüberschuss ergeben. Die Miete für die Geschäftsführerwohnung iHv monatlich EUR 250,00 sei mit dem Finanzamt besprochen und vom Finanzamt akzeptiert worden. Die Einnahmen für die Ferienwohnung haben ab 1…
…entrichten gewesen. Die Sanierung der Räumlichkeiten werde von der Bw. als Mieterin übernommen. Die Nutzungsaufteilung des angemieteten Objektes erfolge im Ausmaß von 75% für die Geschäftsführerwohnung und im Ausmaß von 25% für sonstige betriebliche Zwecke der Bw., wie Büro- und Besprechungsräume sowie ein Fotoatelier. Der…