Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Thomas Karner und Dr. Alfred Wurzer als weitere Mitglieder des Senates…
…die aufgrund von Vorgaben der Zuchtverbände entstanden seien, dies in Bezug auf den Umstand, dass die vom Finanzamt beanstandeten Geschäftsfälle den Export von Rindern aus Frankreich zum Inhalt haben, führte der Beschwerdeführer aus, die französischen Rinder seien zum Auffüllen der für den Transport nach Algerien…
…Juni 2003) und 2002 (Ausfertigungsdatum 16. Oktober 2003) nicht bekannt, dass die Berufungswerberin sowohl die streitgegenständlichen Wertpapiere als auch die hiermit verbundenden laufenden Geschäftsfälle bis 30. September 2001 in ihren steuerlichen Aufzeichnungen nicht zeitgerecht erfasste, sondern diese erst nachträglich bei der Erstellung der Bilanz bzw…
Vertragsparteien der streitgegenständlichen Verträge über die Abtretung der Gesellschaftsanteile an der Berufungswerberin waren ausschließlich Gesellschafter_A, Gesellschafter_C und Gesellschafter_B, nicht hingegen die Berufungswerberin. Nachdem die gegenständlichen Verträge ausschließlich die Abtretung und Übernahme von Anteilen an der Abgabepflichtigen zum Inhalt hatten und sohin losgelöst…
…der Einnahmenermittlung. Mangelhaft dabei ist die Nichterfassung der einzelnen Einnahmen. Somit sind die Beträge nicht nachvollziehbar und jedenfalls nicht im Nachhinein auf die einzelnen Geschäftsfälle rückführbar. Andere Grundaufzeichnungen wurden nicht vorgelegt. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass nicht nur systematische Fehler in der Tageslosungsermittlung bestehen, sondern…
…dafür auch keine Erklärung geliefert, warum sie keine Tageslosungen ermittelt hat. Die nunmehr im Zuge des Berufungsverfahren geäußerten Vorbringen gegen die Schätzung der Bp können eine fehlende Dokumentation dieser Geschäftsfälle insbesondere die fehlende Ermittlung von Tageslosungen, nicht ersetzen. Aufgrund welcher Aufzeichnungen und Erinnerungen der Bw…
…00, nicht erklärte Honorare € 63.000,00 (49 %), 2013: erklärte Honorare € 89.000,00, nicht erklärte Honorare € 21.000,00 (19 %). Es liegen vor über all die Jahre hindurch eine Vielzahl von Geschäftsfällen, welche nicht korrekt im steuerlichen Rechenwerk erfasst gewesen sind…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Prosen, in der Finanzstrafsache gegen G.K., K., TWeg 3/3, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. August 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…nicht ausgedruckt, sondern nur vom Bildschirm abgelesen worden. Für den Standort M-Straße 17 konnten Daten auf Datenträgern aus der Registrierkasse vorgelegt werden. Aus diesen in elektronischer Form vorgelegten Daten ist eine Geschäftsfallaufzeichnung nicht nachvollziehbar, da die aufgezeichneten Bonierungen über kein Zuordnungskriterium (zB Rechnungsnr. oä…
…Anwendung eines Sicherheitszuschlages ist eine Schätzungsmethode, die davon ausgeht, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere, nicht entdeckte Vorgänge (Geschäftsfälle) nicht aufgezeichnet wurden (vgl. Ritz, BAO3, § 184 Tz 18 mwN). Die Höhe des jeweiligen Sicherheitszuschlages…
…Nach Ansicht des Prüfers sei auf Grund der mangelhaften Aufzeichnungsführung und der dazu gemachten Angaben der Bw. eine Überprüfung der Einnahmen hinsichtlich der Vollständigkeit der Geschäftsfälle nicht möglich. In Tz. 13.2 des BP-Berichtes stellte der Prüfer eine für den Prüfungszeitraum durchgeführte "Vermögensdeckungsrechnung" dar…
…zu nehmen, dass E nicht im Besitz einer solchen Billigsoftware war, die eine derartig hohe Weiterfakturierung rechtfertigen würde. Es sollten sämtliche mit diesem Geschäftsfall in Verbindung stehende Schriftstücke vorgelegt und der Ankaufsvorgang u.a. mittels Lieferscheine, Stundenaufzeichnungen zur Installation, eventuell eingeholter Konkurrenzofferten o.dgl. dokumentiert…
…und Geschäftsführer B in die Bw. eingelegten Mittel, deren Herkunft nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, aus Geschäftsfällen stammen, die außerhalb der steuerlichen Erfassung abgewickelt worden sind. Im Hinblick auf den nicht dokumentierten Vermögenstransfer aus Kroatien, den mangelhaften Angaben der Bw., und der Unmöglichkeit einer Überprüfung…
…die Abgabenbehörde I. Instanz mit einem Sicherheitszuschlag (Gefährdungszuschlag) vorgegangen ist. Diese Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht alle Geschäftsfälle Eingang in die Aufzeichnungen gefunden haben (vgl Ritz, BAO3, § 184 Tz 18). Der Vollständigkeit halber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Dino Keki, gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn betreffend Umsatz -, Einkommen - und Gewerbesteuer für die Jahre 1988, 1989 und 1990, Einkommensteuer für das Jahr 1991 entschieden: 1. Der Berufung gegen die Umsatz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA Dr. Andreas Brugger, 6020 Innsbruck, Salurner Straße 16, vom 29. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. Juli 2006 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als…
…fahrlässig bei der Erstellung des falschen steuerlichen Rechenwerkes bzw. der falschen Abgabenerklärungen, indem er auf Weisung seines Klienten bestimmte Geschäftsfälle grob fahrlässig als nicht steuerbar behandelt, hat er einen fahrlässigen Beitrag zur Verkürzung der seinen Klienten betreffenden Abgaben nach § 34 Abs.1 FinStrG zu verantworten…
…33 Abs 1 EStG 1988), insgesamt gleichsam zu kompensieren. Zielt aber der Zuschlag zur Körperschaftsteuer hinsichtlich eines Geschäftsfalles primär auf die damit im Zusammenhang stehende Gesamtsteuerauswirkung (Saldo aus Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen) an sich ab, so macht es keinen Unterschied, ob die dahinterstehenden Aufwendungen seitens jener…
Bei den Geschäftsfällen im Juni und Juli 2004 wurde von einem Angestellten der F-GmbH der Name des jeweiligen Fahrers samt Reisepass- bzw Führerscheinkopie und Unterschrift im Einzelnen festgehalten (Niederschrift mit A**** G**** am 13.6.2007, UFS-Akt und in der mündlichen Berufungsverhandlung; Ausweiskopien…
Die Unterlagen brauchen sich nicht auf konkrete Geschäftsfälle beziehen, vielmehr ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, d.h. Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten. Zu den sonstigen Unterlagen (iSd § 132 Abs.1) gehören nach VwGH…