…R. GesmbH tätig geworden sei, nämlich die Vorbereitungshandlungen für eine Rohstoffwiedergewinnungsanlage zu führen. Außer dem Ankauf und der Weiterveräußerung einer Industriehalle habe sie keine weiteren wirtschaftlichen Geschäftstätigkeiten gesetzt. Die Firmenumgestaltung per 9. Jänner 1992 in eine Stb-GesmbH hätte keine faktische Änderung zur Folge gehabt…
…Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Senatsvorsitzende ***SenV***, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch WT-Kanzlei Dr.A. über die Beschwerde vom 4. August 2014 gegen den zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheid…
…Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WT-Kanzlei Dr.A. über die Beschwerde vom 31. Jänner 2013 gegen den zur Steuernummer Bf1StNr1 ergangenen Bescheid des Finanzamtes X (jetzt Dienststelle des Finanzamtes Österreich) vom 8…
…geführten Kanzlei, in der die bfP und nicht die WT-GmbHs als Leistungserbringerin wahrgenommen werden. Darüber hinaus liegen keine Werkverträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen vor, aus denen sich die WT-GmbHs als Auftragnehmerin mit einem konkret bestimmten Leistungsinhalt ergibt. Die tatsächliche Durchführung der Geschäftsbeziehungen entspricht…
…Diese verlängerte Frist verstrich ergebnislos. Zu Verzögerungen des Verfahrens durch die GmbH in deren Verfahren - Die Ermittlungsergebnisse im Verfahren der GmbH sind auch für das Verfahren des WC relevant: Die BP betreffend die GmbH dauerte vom 4.12.2001 bis 11.9.2002 (BP- Bericht…
…3. Juli 2008 (siehe Aktenvermerk vom 3. Juli 2008) hat dieser auf Fragen des Referenten angegeben, im Jahr 2001 seine Kanzlei von G, nach FL Schaan, Feldkircher Straße 50, verlegt zu haben. Diese Verlegung habe darin bestanden, dass er in Schaan ein Büro angemietet habe…
…ist in Bezug auf Körperschaftsteuer 1996 keine Verjährung eingetreten. 6.) Zu Verzögerungen des Verfahrens durch die GmbH in deren Verfahren Die BP betreffend die GmbH dauerte vom 4.12.2001 bis 11.9.2002 (BP- Bericht GmbH). Am 25.3.2002 ersuchte WC den Prüfer…
…die Bw. auch im Berufungsverfahren niemals in der Lage, gesetzte Termine (z.B.: zeitnahe Vorlage von Unterlagen nach der mündlichen Berufungsverhandlung) zu wahren. Der festgesetzte Verspätungszuschlag von 7,40 % der Bemessungsgrundlage - absolut € 96,20 - erscheint daher im Bezug auf das Gesamtverhalten der Bw. als…
…Anerkennung der Organschaft mit der Begründung ab, die Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft beende die Organträgerfähigkeit bzw. lasse eine solche von vornherein nicht zu. Die atypisch stille Beteiligung begründe eine Mitunternehmerschaft und sei steuerlich einer Kommanditgesellschaft gleichzuhalten, denn durch den Hinzutritt eines atypisch…
…151,87 | 10.668.116,97 Die Mitunternehmerschaft war daher anzuerkennen. Die Feststellungen waren jedoch der Höhe nach abweichend von den Erklärungen zu treffen. Den Berufungen war daher gemäß § 289 Abs 2 BAO lediglich teilweise Folge zu geben. Beilage: 2 Berechnungsblätter Wien, am 7…
…1 Z 1 UStG 1994 sind nicht erfüllt, da keine Leistung für die Bw. ausgeführt wurde. Das Finanzamt hat die Finanzierungsanalyse zu Recht bei der Bw. steuerlich nicht anerkannt (wie auch bei Mag. K. und der E GmbH) und die Aufwendungen und den Vorsteuerabzug im…
…Durchführung auf Fremdüblichkeit, Angemessenheit und betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu überprüfen und dem sich daraus ergebenden Missbrauchsverdacht nachzugehen. Der Weg der NN- Aktien in die Stiftung-FL Die komplexen Zusammenhänge (siehe Erwägungsteil A.) konnten erst von den Außenprüfern in mühevoller Kleinarbeit durch verbundenes Aktenstudium, externe Abfragen und…
…S und dem Bw, eine Vereinbarung getroffen worden, wonach der bisher schon zu 50% beteiligte Bw den von S abgetretenen 50%-Anteil für diesen treuhändig halte. Mit 20.6.2007 sei diese Vereinbarung gegen eine Zahlung von 40.000 Euro gelöst worden. Der vom Bw…
…Faktoren (wie z.B. Kundenstock, eingearbeitetes und erfahrenes Personal, Geschäftsbeziehungen, guter Ruf etc.) begründet, doch schlagen die im Einzelfall maßgeblichen Faktoren bei der Berechnung des Firmenwertes nur in einem einzigen Gesamtwert zu Buche (vgl. VwGH 19.6.1989, 87/15/0111). Die Aufteilung des im…
…Mio € mit der Widmung, dass dieser Betrag von Ihnen als einmaliger, nicht rückzahlbarer und nicht verzinslicher Gesellschafterzuschuß der P GmbH in Ihrem Namen, jedoch auf unsere Rechnung zu verwenden ist, zur Verfügung. Die Überweisung erfolgt in den nächsten Tagen. Wir bitten um Ihren Bericht…
…anknüpft. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise gilt aber im Bereich der Verkehrsteuern immer dann, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formalrechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes klar zuwiderlaufen würde. Liest man § 2 Z. 1…
…Gesellschaft. Mit dieser abgabenrechtlichen Beurteilung wird auch nicht die Privatautonomie des Bw. in Frage gestellt. Wenn seitens des steuerlichen Vertreters auf die Auswirkungen von Basel II hingewiesen wird, so ist zu erwidern, dass diese Bestimmungen in den Streitjahren noch nicht in Kraft gesetzt waren. Aber…
…IHv ATS 8.063.577,-- auf diesen Firmenwert sei nicht möglich, da es sich um keine einer Teilwertabschreibung zugängliche Aktivpost handeln würde. Dabei sei nach Ansicht der Betriebsprüfung zu bedenken, dass die Regelung des § 3 (2) Z 2 UmgrStG die Abschreibung eines mit Firmenwert bezeichneten…
…Bundesabgabenordnung, § 296 S 2866). Ein auf § 295 gestützter ändernder oder aufhebender Bescheid ist grundsätzlich von der Abgabenbehörde erster Instanz zu erlassen, dies auch dann, wenn der vorangehende Bescheid (im Rechtsmittelverfahren) von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassen worden sein sollte. Sind jedoch gleichzeitig Grundlagenbescheide und abgeleitete…
…steuerlichen Vertretung der Bf. wahrzunehmen ... . Die für die Bf. maßgeblichen Entscheidungen werden in der Kanzlei der steuerlichen Vertretung getroffen [Anschrift der steuerlichen Vertretung]." ist Folgendes zu sagen: Nicht behauptet wurde, die Bf. habe beim steuerlichen Vertreter Nutzungsrechte an Räumlichkeiten begründet, bspw. Räumlichkeiten gemietet oder dergleichen…