…Mit Bescheid vom 15.5.2025 hat das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde (ABB) das Zahlungserleichterungs-ansuchen wegen Gefährdung der Einbringlichkeit abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 15.6.2025 hat der Beschwerdeführer erneut eine Zahlungserleichterung beantragt und Ratenzahlung in Höhe von € 100,00 monatlich ersucht…
…Inland). Daraus sei unmittelbar abzuleiten, dass das Verhalten des Beschwerdeführers von vorneherein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet war. Auf seinem Abgabenkonto sei schon vor Erlassung der angefochtenen Bescheide ein vollsteckbarer Rückstand in Höhe von 223.930,50 € ausgewiesen worden, welcher auf…
…da ein Antrag auf Stundung ansonsten generell unwirksam wäre. Im gegenständlichen Fall würden die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung vorliegen. So seien sowohl die Einbringlichkeit des aushaftenden Betrages (Einbringlichkeit der Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt) als auch das Vorliegen einer erheblichen Härte gegenüber dem…
…eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist. Aus der Bescheidbegründung des Finanzamtes, dass auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Bw. die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet erscheine, lässt sich nichts gewinnen, da nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 212a Abs. 2 lit. c BAO die bloße Gefährdung der…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Er hat daher in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert an Hand seiner Einkommens- und Vermögenslage nachvollziehbar darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben mit erheblichen Härten verbunden…
…BAO Kommentar³, § 115 Tz 21 und die dort zitierte Judikatur). Da dem Bw mit dem angefochtenen Bescheid vom 15. November 2010 die rechtliche Würdigung betreffend die Gefährdung der Einbringlichkeit bekannt geworden sind, hatte der Bw. bereits im Wege der Berufung, bzw. eines Vorlageantrags die Gelegenheit…
…Zusammenhang bringt die Bw. vor, Lieferforderungen gegenüber der X-GmbH in Höhe von € 587.553,00 zu haben. Mit dem Verweis auf das Bestehen der Forderung an sich kann das Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit nicht ausgeschlossen werden, da ungewiss ist, inwieweit die Außenstände…
…L 12/09 € 3.574,96, DB 12/09 € 1.306,03 und DZ 12/09 € 104,48 Fälligkeitstag jeweils 15.1.2010). Gleichzeitig ersuchte Sie um Gewährung einer Zahlungserleichterung bzw. um Ratenzahlung. So könnten auf Grund saisonalbedingter Liquiditätsengpässe dem Betrieb -ohne…
…dass die Tatbestandsmerkmale des § 212 Abs. 1 BAO der erheblichen Härte einerseits und der mangelnden Gefährdung der Einbringlichkeit andererseits kumulative Merkmale sind. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher keiner weiteren Auseinandersetzung mit dem anderen…
…Dazu komme noch, dass der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige von der Gewährung einer Zahlungserleichterung in der beantragten Form abhänge. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19.9.2008 als unbegründet ab und hielt dazu fest: Die gesetzliche normierten Voraussetzungen des § 212 BAO würden durch…
…den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin zum einen voraus, dass die sofortige volle Abgabenentrichtung mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, zum anderen darf die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub…
…sei. Offenbar gehe die Erstbehörde davon aus, dass eine erhebliche Härte vorliege. Tatsächlich könne aber von einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe keine Rede sein. Im Gegenteil sei seit Erlassung des Ratenbegünstigungbescheides der Erstbehörde vom 16. Mai 2007 das seinerzeit vorhandene Gesamteinkommen für die Bw…
…45.560,97 €. Es scheine daher Zahlungsunfähigkeit vorzuliegen. Bei Gefährdung der Einbringlichkeit sei eine Ratenbewilligung gemäß § 212 BAO ausgeschlossen. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8.11.2007 wies die Berufungswerberin darauf hin, dass der Bescheid vom…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 2. März 2007 stellte die Berufungswerberin (Bw.) hinsichtlich des am Abgabenkonto aushaftenden Rückstandes in Höhe von € 176.770,71 den Antrag auf Gewährung einer Zahlungserleichterung in Form von Raten, nämlich € 20.000,00 Anzahlung…
…hätten. Dies sei in der Folge im Firmenbuch eingetragen worden. Im Übrigen würden laufende Abgaben nicht entrichtet, obwohl Ratenzahlungen angestrebt würden. Da das Verhalten auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet sei, sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass…
…vom 8. Oktober 2003 zu Gunsten des Vertreters der Bw. objektiv geeignet, eine Gefährdung der Einbringlichkeit der am Abgabenkonto der Bw. laut Kontoabfrage vom 16. März 2006 nach wie vor unberichtigt aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 16,685.974,05 zu bewirken, zumal die…
…Antrag des Bf. vom 3. März 2005 um Gewährung weiterer monatlicher Ratenzahlungen in Höhe von € 100,00 zur Entrichtung des noch aushaftenden Rückstands abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte als Berufung bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Mai 2005, in welcher im…
…den Antrag des Bf. vom 4. April 2005 um Gewährung monatlicher Ratenzahlungen in Höhe von € 20,00 zur Entrichtung des noch aushaftenden Strafrückstands abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte als Berufung bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Mai 2005, in welcher im…
…2004 hat das Finanzamt für den 8., 16. und 17. Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Bf. auf Gewährung eines Strafaufschubes als unbegründet abgewiesen. Dabei wurde ausgeführt, dass die im Antrag angeführte Begründung, der Bf. sei einziger Geschäftsführer der J-GmbH und könne…
…Juli 2004 wurde der Antrag mit der Begründung, die Einbringlichkeit erscheine gefährdet, da die Gewährung einer Zahlungserleichterung u. a. voraussetze, dass die laufenden fälligen Abgaben pünktlich bezahlt werden würden und im gegebenen Fall bei der laufenden monatlichen Umsatzsteuer sowie der Lohnabgaben bis dato kein Zahlungseingang…