…nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den…
…VfGH 11.12.1986, Zl. B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege, sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VwGH 16.6.1986, Zl. 85/12/0247). Auch wenn mit 1.9.2017…
…zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde…
…sind die Punkte, zwischen denen üblicherweise die Fahrt mit dem jeweiligen "günstigsten" öffentlichen Verkehrsmittel verläuft. Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn, zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, andere Wartezeiten, Fußwege, sowie Fahrten im Heimatort und im Studienort bleiben hiebei unbeachtlich (vgl. LStR, Rz 883…
…das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen würde. Nicht einzurechnen seien Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag verwies der Berufungswerber darauf, dass für eine Anreise von Kapfenberg nach Graz sich Fahrzeiten bei Benützung des günstigsten…
…Fußwege sowie Fahrten im Heimat- oder Studienort (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114, VwGH 26.1.2012, 2011/15/0168). – Da lt. Fahrplan die Fahrtzeit unbestritten in Summe 55 Minuten beträgt und woa nicht nur Wartezeiten und Fußwege sondern auch Fahrten im Heimatort nicht…
…Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VwGH 16.6.1986…
…nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Laut Fahrplanauskunft des Steirischen Verkehrsverbundes bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen dem Wohnort Mortantsch und dem Studienort Graz…
…zu berücksichtigten sind, und auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen werden kann. Außerdem sind Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort nicht einzurechnen. Darüber hinaus wird festgehalten, dass der Gegenbeweis der längeren Fahrtdauer erst seit 1.10.2001 zulässig ist. Ihre Berufung war…
…Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (Gemeinden B, Wien). Die anzurechnende Fahrtzeit betrage daher unter einer Stunde und es sei daher die Hin- und Rückfahrt zwischen B und Wien…
…Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort." Hierauf stellte der Bw fristgerecht einen Vorlageantrag und führte in diesem aus: "Eine Zumutbarkeit einer tätlichen Hin- und Rückfahrt (öffentliches Verkehrsmittel, Bahnhof A - Wien West) zwischen Wohn- und Studienort ist auf Grund…
…ebenso nicht Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke , EStG 1988, § 34 Anm 71). Die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zum Studienort ist daher im streitgegenständlichen Fall gegeben. Der Vollständigkeithalber wird darauf hingewiesen, dass das für den…
…Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Studienortes sind hingegen zu berücksichtigen. Da die Entfernung A…
…Individuelle Wartezeiten vor oder nach Antritt der Fahrten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers - nicht in die Beurteilung der "Fahrzeit" iSd § 2 der oben zitierten Verordnung miteinzubeziehen (vgl VwGH 27.8.2008…
…2004, RV/0500-I/03; BFG 24.3.2014, RV/2100391/2013). Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Rz 72). Demzufolge sind Gehzeiten von der Wohnung zur Haltestelle in St. Radegund…
…2004, RV/0500-I/03; BFG 24.3.2014, RV/2100391/2013). Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Rz 72). Demzufolge sind Gehzeiten von der Wohnung zur Haltestelle in St. Radegund…
…außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels , ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die…
…zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Der Studienort Wien liegt daher im Einzugsbereich des Wohnortes St. Pölten und daher ist kein Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung ihres Kindes zu berücksichtigen." Mit Eingabe vom 5. März 2008…
…geht unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 hervor. Nicht einzurechnen sind weiters Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Es wird dabei auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen. Die Zumutbarkeit ist jedenfalls dann…
…als einer Stunde bewältigt. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist dabei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie "innerstädtische" Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Da die Fahrzeit zwischen Zöbern/Kirche und Wr.Neustadt/Bahnhof (Fahrt zw. Bahnhof Wr. Neustadt und FH…