…nicht gesetzlich definiert, durch Auftreten im wirtschaftlichen Verkehr und Übertragbarkeit sowie durch selbständige Bewertbarkeit (im Rahmen des Gesamtkaufpreises wird gewöhnlich ein gesondertes Entgelt angesetzt) gekennzeichnet. Bei dem Fruchtgenussrecht an den Aktien der A&B-AG handelt es sich daher um ein Wirtschaftsgut, da es entgeltlicher…
…Fruchtgenuss an Aktien, ecolex 1992, 194 f). Die herrschende Lehrmeinung (Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG-Kommentar, § 1, Rz. 16 mit Verweis auf Beiser, Beteiligungsertragsbefreiung und Fruchtgenuss in RdW 1996, S. 336) vertritt die Ansicht, dass aufgrund der Steuerfreiheit der Ausschüttungen ein entgeltlich erworbenes Fruchtgenussrecht wegen…
…der mit den gegenständlichen Aktien verbundene und noch nicht ausgeschüttete Gewinnanspruch für das Geschäftsjahr 1999/2000 mitgekauft ist und daher bereits zur Gänze der Käuferin zusteht. Der Verkäufer hat auf Grund dieser Kaufvereinbarung das zu seinen Gunsten bestehende Fruchtgenussrecht an den Aktien zu Gunsten der…
…und behält sich der Ö das Fruchtgenussrecht an diesen Aktien auf unbestimmte Zeit vor, wobei auf das beiderseitige jährliche Kündigungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren verzichtet wird. Beide Parteien dürfen das Fruchtgenussrecht aber jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen…
…die den vertragsgegenständlichen Aktien entsprechenden Gewinnansprüche des laufenden Geschäftsjahres sowie der weiteren Gewinnermittlungsperioden bis 31. Dezember 2001 zur Gänze der Fruchtgenussberechtigten zustehen sollten. Gemäß Punkt III. des Vertrages war die Bw. als Fruchtgenussberechtigte berechtigt, nach schriftlicher Benachrichtigung der Fruchtgenussbesteller, das Fruchtgenussrecht an einen Dritten zu…
… 24 Abs. 1 lit. b BAO). Hat die Körperschaft nur ein Fruchtgenussrecht an Dividenden, ist die Befreiung nicht anzuwenden, da Voraussetzung für die Befreiung eine Beteiligung am Nominalkapital ist. Das Beteiligungsausmaß von einem Zehntel am Nominalkapital muss jedenfalls im Zeitpunkt des Zufließens gemäß § 95 Abs…
…jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (siehe dazu etwa VwGH 28.6.2012, 2008/15/0228 zum Wegfall eines Fruchtgenussrechtes): Beispiel: Der A-GmbH steht ein entgeltlich erworbenes Fruchtgenussrecht an den Aktien der X-AG zu. Gesellschafter der X-AG und somit Fruchtgenussbelastete sind B und C…
…stimmrechtslosen Vorzugsaktien durch Eltern an ihre Kinder gegenständlich; die Geschenkgeber blieben Mitglieder des Vorstandes der AG und behielten sich das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrecht vor. Der Verwaltungsgerichtshof stellte darauf ab, dass in diesem Fall nur das bloße Eigentum an den stimmrechtslosen Aktien übertragen worden sei…
…Privatstiftung befindet sich an der Wohnadresse von Mag. R**** A****. Mag. R**** A**** hat der T**** Privatstiftung im Rahmen der Stiftungszusatzurkunde das Fruchtgenussrecht an seinem Anteil an der Beschwerdeführerin derart übertragen, dass der T**** Privatstiftung sämtliche Ausschüttungen der Beschwerdeführerin zukommen. Dieses Fruchtgenussrecht bezieht sich auch…
…etwas erhöhe, soferne der Konzern-Bilanzverlust 2009 unter € 1.500.000,00 liegt. Die Abtretung des Fruchtgenussrechtes bzw. das darauf entfallende Entgelt unterliege der Zessionsgebühr gern.§ 33 TP 21 GebG. Er ersuche um Bemessung und Vorschreibung der Zessionsgebühr direkt an Herrn A B, zH…
…LG die Eigentumswohnung im Wege eines Schenkungsvertrages übertragen. Mit Vertrag vom 18.2.1997 räumte VN2 LG seiner Lebensgefährtin Dr. NN unentgeltlich ein lebenslanges Fruchtgenussrecht an der geschenkten Eigentumswohnung ein. Dr. NN habe sich in diesem Vertrag verpflichtet, die gesamten auf die Eigentumswohnung entfallenden Betriebs…
…der Anteil auf die Aktien aus dem Besitz des Herrn M stammten, somit in Höhe von 60 %. Durch die Änderungen der BP bei der MBGesmbH bis 1994 ergaben sich Veränderungen in der Höhe des Firmenwertes. Die Neuberechnung lt. BP wurde an Hand der vom steuerlichen…
…vertreten durch ihren Vater und hinsichtlich der ihm zugeschriebenen anderen Hälfte vertreten durch ihre Mutter, das nicht zu verbüchernde, mit der Beendigung des beschriebenen Hauptmietverhältnisses zu Frau ***10*** gleichfalls endende befristete Fruchtgenussrecht an der ggst. Wohnung ein, wonach der von Frau ***10*** für die Benützung…
…ein Fruchtgenussrecht bestellen. Mit dem Übergang der Rechtszuständigkeit an einen Dritten leben auch alle mit den Aktien verbundenen Rechte wieder auf (vgl. Karollus in Jabornegg/Strasser, AktG I5 § 65 Rz 99). Was die bilanzielle Behandlung eigener Aktien betrifft, sind diese in der Handelsbilanz der Aktiengesellschaft…
…haben sich die Stifter ein lebenslanges unentgeltliches Fruchtgenussrecht gemäß §§ 509 ff ABGB vorbehalten. Die HK PS räumt den Stiftern ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ein. Am 4. bzw. 12. Dezember 1995 widmete Frau EK ihren gesamten Geschäftsanteil (85,7 %) an der HW Holding Ges.m.b…
…ist. Das Wiener Verfahren berücksichtigt das Unternehmerrisiko - und andere Umstände wie geringere Mobilität udgl. - durch die Wahl eines Zinssatzes von 9%. Fragestellung: Kann bei der Kapitalisierung von Fruchtgenussrechten an Gesellschaften gemäß § 16 BewG 1955 ein Abzinsungsfaktor von zB 9% wie beim Wiener Verfahren angewendet werden…
…25% nicht erreichenden Nominalkapitalbeteiligung und einer Surrogatkapitalbeteiligung an der gleichen Körperschaft, die gemeinsam einen mindestens 25-prozentigen Anteil am rechnerischen Wert des Gesamtkapitals ergeben. Beispiel: Das Grundkapital der X-AG beträgt € 100.000. A hält 10% der Aktien und besitzt Substanzgenussrechte im Nominale von…
…und lautet gemäß Aktenvermerk vom 18. April 2005: "Prüfungszeitraum der Gutsverwaltung Dr. D ist 2000-2002. Eigentümer der Gutsverwaltung sind Dr.K.D., Ing.N.D. (Sohn), Mag.M.H. (Tochter) und die T Stiftung. Allerdings hat Dr.K.D. das Fruchtgenussrecht in der Form…
…von stimmrechtslosen Vorzugsaktien durch Eltern an ihre Kinder, wobei die Geschenkgeber Mitglieder des Vorstandes blieben und sich das lebenslange und unentgeltliche Fruchtgenussrecht vorbehielten. Der VwGH stellte darauf ab, dass in diesem Fall nur das bloße Eigentum an den stimmrechtslosen Aktien übertragen worden sei und daher…
Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der…